Endlich handeln

Saisonbedingt macht sich die fehlende Straßenbeleuchtung vermehrt bemerkbar. Dies stellt nicht nur eine echte, greifbare Gefahr dar, auch das gefühlte Sicherheitsempfinden sinkt bei Dunkelheit merklich. Im Stadtrat baten wir den OB um Stellungnahme zu den aktuell nicht entsprechend der Verkehrssicherungspflicht beleuchteten Straßen und den durch die Verwaltung geplanten Maßnahmen zur stetigen Verbesserung der Situation. Es ist absolut unerklärlich, dass ohne Bedenken für Millionenprojekte, wie Bauhaus-Museum oder die Sanierung des Rathauses städtische Mittel bereitgestellt werden, und bei elementaren (Sicherheits-)Bedürfnissen, wie Straßenbeleuchtung oder die Reparatur von Straßenschäden immer mit den Kosten argumentiert und getan wird, als sei Weimar zahlungsunfähig.

Alle Akteure müssen sich endlich mit der schwierigen Haushaltssituation ehrlich auseinandersetzen. Alles muss auf den Prüfstand, dabei gilt: Ausgabenreduzierung vor Einnahmeerhöhung durch das Anheben von Steuersätzen. Unserem Antrag für einen sofortigen Besetzungsstopp in der Stadtverwaltung wurde das Befassungsrecht abgesprochen. Die Personalkosten (38,2 Mio. Euro mit steigender Tendenz) und die Anzahl der Stellen steigen in den letzten Jahren kontinuierlich, ohne Personalentwicklungskonzept oder Aufgabenkritik! Der neue Haushaltsentwurf 2015 macht dies erneut deutlich. Um den Bruchteil eines finanziellen Spielraumes darzustellen und das vielfältige Leben in unserer Stadt weiter aufrechterhalten zu können, muss hier endlich gehandelt werden.

Versprechen vergessen?

Das weimarwerk bürgerbündnis stellte im Januar einen Antrag zur Reduzierung der Müllgebühren. Hintergrund ist der zum 1.1.14 vollzogene Wechsel der Rechtsform der Abfallentsorgung. Mit dem Beschluss zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ treten die durch den OB stets benannten steuerlichen Vorteile eines Kommunalbetriebes auch für die Abfallentsorgung der Stadt in Kraft. Der Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. Diese Ersparnis ist aus unserer Sicht  in vollem Umfang gutzuschreiben und damit die Müllgebühren für jeden Einzelnen um die entsprechende Summe zu reduzieren, rückwirkend ebenfalls zum 1.1. Nach Verweis in den Finanzausschuss wurde durch die Stadt die Möglichkeit einer Neukalkulation im aktuellen Gebührenzeitraum bestritten. Unverständlich, da die Lohn- u. Gehaltssteigerungen für die Mitarbeiter der Abfallentsorgung bereits zum 1.1.14 vorgenommen wurden und der OB versprochen hatte, die Gebühren parallel zu senken. Das Rechtsamt stellte jedoch richtig, dass eine Neukalkulation bei einer Besserstellung des Endverbrauchers selbstverständlich möglich ist. Leider wurde unser Antrag durch den Stadtrat am 12.3. mit der Stimme des Oberbürgermeisters und mit der schwammigen Begründung, dass man Veränderungen nach einem Kalkulationszeitraum berücksichtigen könne, abgelehnt. Eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, wie bisher immer wieder durch den OB propagiert, wird es damit vorerst nicht geben.

Norbert Schremb

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 29.01.2014

DS 009/2014
Anfrage – Aktuelle Situation Abfallentsorgung
Die aktuelle Situation rund um die Abfallentsorgung der Stadt Weimar spitzt sich zu.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie erklären Sie sich die aktuell massiv auftretenden Probleme und Schwierigkeiten durch die Umstellung des Abfallsystems und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Chaos?
  2. Wie schätzen Sie die bisherige Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung diesbezüglich ein?
  3. Welche Übergangsregelungen gelten in der Abfallentsorgung aktuell, wie lange für die Bürgerinnen und Bürger Weimars und wird es z.B. finanzielle Entschädigungen für nicht erbrachte Leistungen der Abfallentsorgung geben?
  4. Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger zukünftig, wenn die bereitgestellten Tonnen für Papier und Verpackung temporär nicht ausreichen, den entsprechenden Abfall zu entsorgen?
  5. Die Abfallentsorgung befindet sich seit dem 01.01.2014 wieder in städtischer Hand. Die Organisation der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung der bisherigen Sammelstandplätze sollte damit kein Problem darstellen. Wann und wie oft werden die bisherigen Sammelstandplätze und deren direktes Umfeld bezüglich „wilder“  Müll-ablagerungen kontrolliert und gereinigt und wie wird die Stadtverwaltung zukünftig solch „wilden“ Müllablagerungen begegnen?

DS 010/2014
Antrag – Überarbeitung Abfallgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt:
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar erfährt, aufgrund des zum 01.01.2014 vollzogenen Wechsels der Rechtsform der für Weimar zuständigen Abfallentsorgung, rückwirkend ebenfalls zum 01.01.2014 im §3 „Gebührenmaßstab und Gebührenberechnung“, Absatz (2) „Jahresgebühr“ eine Anpassung.

Die in der Gesamtkalkulation eintretende Ersparnis durch den Wegfall der Mehrwertsteuerpflicht bei kommunalen Eigenbetrieben wird nach Abzug der 7%iger Lohnkostensteigerungen (Tarifwechsel zum öffentlichen Dienst) in vollem Umfang dem durch den Endverbraucher jährlich zu zahlenden Gesamtbetrag (Jahresgebühr = Fixanteil + variabler Anteil) gutgeschrieben. Die Müllgebühren reduzieren sich damit um die entsprechende Summe.

Die Änderung wird umgehend in die Abfallgebührensatzung aufgenommen und falls notwendig dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung zugeleitet. WTA und FIA sind in der nächsten Sitzung zur Umsetzung zu informieren.

Begründung:
Mit dem Beschluss zur Erweiterung des Eigenbetriebes „Abwasserbetrieb“ zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ zum 01.01.2014 treten die durch den OB stets benannten steuerlichen Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes auch für die Abfallentsorgung der Stadt Weimar in Kraft.
Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. So sind wie vom OB angekündigt, die Abfallgebühren zu senken. Diese Ersparnis muss umgehend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

DS 011/2014
Antrag – Baumaßnahme Frauenplan
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,

  1. kurzfristig, spätestens bis zum 12.02.2014 eine Anwohnerversammlung zur umfassenden Information zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“ einzuberufen,
  2. bis Mittwoch, dem 05.02.2014, eine vollständige und detaillierte, schriftliche Zuarbeit zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“  im Hinblick auf:

– den aktuellen Arbeitstand (Fertigstellung Ausführungsplanung/ Erstellung
– Leistungsverzeichnis/ Ausschreibungsbeginn und –ende, etc.),
– die aktuell gültigen Entwurfs- und Ausführungsplanungen,
– den Bauablauf und zeitlichen Rahmen der Bautätigkeit,
– die Gesamtkosten der Maßnahme,
– die Kostenbeteiligung der Anlieger in Art, Zeitpunkt und voraussichtlicher Höhe,
– die erwarteten Beeinträchtigungen für Anwohner und Gewerbetreibende sowie
– Einschränkungen für den allgemeinen Verkehr (z.B. Müllabfuhr etc.)
– die Möglichkeiten und Erfordernisse aus Sicht der Stadtverwaltung zur Minimierung von   Beeinträchtigungen (z.B. für die Bewirtschaftung von Außenterrassen), zur Unterstützung der Betroffenen und Verbesserung der Situation während der Bauphase

den Fraktionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere ist auf die bereits erfolgten und noch geplanten Informationen der Betroffenen einzugehen (Wann und wie werden Anwohner/ Anlieger/ Gewerbetreibende zu den vorgenannten Punkten durch wen informiert?).

Begründung:
In einer Anliegerversammlung in der Aula des Goethegymnasiums im Jahr 2012 wurde durch den OB und das Planungsbüro Dane dargelegt, dass vor Beginn der Ausschreibungen des Bauabschnitts Frauenplan eine weitere Anliegerversammlung zur Vorstellung der konkretisierten Planungen und Information zum Bauablauf erfolgen wird.
Für die Zeit vor und während der Baumaßnahme in diesem sensiblen Stadtbereich wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Beteiligten und Betroffenen angekündigt.
Bisher ist hierzu nichts erfolgt oder erkennbar. Es ist dringend geboten, kurzfristig in eine aktive Kommunikation mit Anwohnern und Anliegern des Frauenplanes einzusteigen.
Chaos und massive Verzögerungen im Bauablauf, extreme Behinderungen sowie existenzbedrohende Einbußen für Gewerbetreibende, wie bisher bei jeder städtischen Baumaßnahme aufgetreten (z.B. Herderplatz, Steubenstraße), müssen verhindert werden.

Bürgernähe und Kommunikation

Ausgangspunkt für unsere Initiativen zur Stadtratssitzung am 29.01. ist in allen Fällen die fehlende bzw. schlechte Informationspolitik des Oberbürgermeisters und seiner Ämter. Gelebte Bürgernähe und aktive Kommunikation mit Betroffenen sieht anders aus.

Wir werden neben der aktuellen Situation rund um die Müllentsorgung (massive Schwierigkeiten bei der Umstellung vom Bring- auf Holsystem, Sauberkeit im Umfeld der bisherigen Wertstoffsammelplätze), auch die Überarbeitung der Abfallgebührensatzung thematisieren. Mit dem Beschluss zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ treten die steuerlichen Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes in Kraft. Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. So sind, wie vom OB mehrfach angekündigt, die Abfallgebühren zu senken. Diese Ersparnis muss umgehend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Darüber hinaus widmen wir uns der Baumaßnahme am Frauenplan. Bereits in 2012 wurde in einer Anliegerversammlung durch den OB und das verantwortliche Planungsbüro dargelegt, dass vor Beginn der Ausschreibungen ein weiteres Treffen zur Vorstellung der Planungen und des Bauablaufs erfolgen wird. Für die Zeit der Baumaßnahme wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Beteiligten und Betroffenen angekündigt. Bisher ist hierzu nichts erfolgt oder erkennbar. Es ist dringend geboten, kurzfristig in Gespräche einzusteigen. Chaos und massive Verzögerungen sowie extreme Behinderungen müssen verhindert werden. Wir bleiben dran!

Für die Fraktion
Norbert Schremb

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 20.11.2013

DS 203/2013
Anfrage – Auswirkungen und Beeinträchtigungen Neubau Bauhaus-Museum
Mit dem Neubau des Bauhaus-Museums am Standort Weimarhallenpark sind zusätzlich umfassende Maßnahmen zur Änderung der anliegenden Infrastruktur und der Umfeldgestaltung verbunden, die direkte und indirekte Auswirkungen auf Anlieger/ Anwohnerin in Nachbarschaft des Baufeldes haben werden.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wann und in welcher Form werden die Stadtverwaltung und die Klassik-Stiftung die Anwohner und Anlieger zu möglichen Beeinträchtigungen informieren?
  2. Die Weimarhalle als großes Kultur- und Kongresscentrum plant zum Teil mit einem Vorlauf von mehreren Jahren zur Belegung und Bewirtschaftung des Hauses.
    Sieht der aktuelle Bauablaufplan Behinderungen bzw. Einschränkungen für den Betrieb der Weimarhalle vor, kann die Bewirtschaftung vorbehaltlos erfolgen und wird insbesondere die notwendige Zufahrt für den erforderlichen Lieferverkehr uneingeschränkt möglich sein?
  3. Welche Auswirkungen könnten sich für den Haushalt der Stadt Weimar bezüglich des Zuschusses für die weimar GmbH im ungünstigsten Fall ergeben?

DS 204/2013
Anfrage – Jahresabschlüsse WWS, HTG und Stadtwirtschaft/ Stellungnahme RPA
In den Vorlagen der Verwaltung zu den Jahresabschlüssen der Hufeland-Träger-Gesellschaft mbH (DS 142/2013), der Weimar Wohnstätte GmbH (DS 143/2013) und der Stadtwirtschaft Weimar GmbH (DS 164/2013) weisen die  Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes ausdrücklich auf die gute Eigenkapital- und Finanzlage der Gesellschaften hin. Darüber hinaus empfiehlt das RPA den Haushalt der Stadt Weimar durch höhere Ausschüttungen der Gesellschaften an die Gesellschafterin zu entlasten.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Teilen Sie die Auffassungen des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der finanziellen Lage der städtischen Gesellschaften?
  2. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes im Hinblick auf den städtischen Haushalt?
  3. Wie können die kurz- und langfristigen Wirtschafts- und Investitionspläne der Gesellschaften gestaltet werden?

DS 170a/2013
Änderungsantrag zur DS 170/2013 Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Zum Eigenbetrieb „Kommunalservice Weimar“ zum 01.01.2014
Der Stadtrat beschließt:
Die vorliegende Drucksache 170/2013 – Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasser … wird auf Basis der durch die beauftragte Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatergesellschaft erstellten  „Ergebnisse der Durchsicht der Planungsrechnungen …“ um folgende Unterlagen erweitert:

–        vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellungen mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar,

–        ausführliche synoptische Darstellung der Vor- und Nachteile bei Erweiterung bzw. Beibehalt der jetzigen Struktur für die Stadt Weimar, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger Weimars,

–        belastbare Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der in der DS mehrfach beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerten.

Dabei sind insbesondere auf Punkt D: Chancen und Risiken der Rekommunalisierung, sowie Punkt E: Prüfungsergebnis der Ausarbeitung der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatergesellschaft Bezug zu nehmen.

Weiterhin sollen Stellungnahmen des Betriebsrates der Stadtwirtschaft Weimar GmbH, des Personalrates der Stadt Weimar sowie der Mitarbeitervertretung des Eigenbetriebes Abwasser ergänzt werden.

Eine Beschlussfassung zur Drucksache 170/2013 erfolgt nach Eingang und eingehender Beratung der vorgenannten Ergänzungen in den Fachausschüssen.

Begründung:
Die vorliegende DS 170/2013 enthält weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar.
Für eine sachkundige Entscheidung sind dies elementare Grundlagen.

Dieser Änderungsantrag wurde durch den Oberbürgermeister kurzfristig übernommen und eine Bearbeitung zugesagt. Die Beschlussfassung ist nun für den 04.12.2013 geplant.

Dringlicher Antrag
Umfassende Information zum Bauhaus-Museum
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat schnellstmöglich, spätestens bis zum 30.11.2013 alle zum Entwurf des Bebauungsplanes „Bauhaus-Museum/ Am Weimarhallenpark“ eingegangenen Stellungnahmen schriftlich zur Verfügung.

Begründung:
Die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „ Bauhaus-Museum/ Am Weimarhallenpark“ ist abgeschlossen.
Nach Aussage der Stadtspitze soll der Bebauungsplan bereits in der Januarsitzung des Stadtrates beschlossen werden. Eine sachkundige Entscheidung bedarf einer ausreichenden Vorbereitungszeit.
Neben der fachlichen Ausarbeitung der Ämter der Stadtverwaltung bilden zugehörige Stellungnahmen von Institutionen,  aus der Bevölkerung, von Anliegern und Anwohnern die Basis auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden. Es ist dringend geboten, den Stadtrat schnell und umfassend zu informieren.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt  sich überdies aus der Tatsache, dass die geplante Stadtratssitzung am 04.12.2013 allein der Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt vorbehalten sein soll.

Der Oberbürgermeister hat eine schnellstmögliche Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen zugesagt.

Turbulente Sitzung

Die Stadtratssitzung vom 16.10.13 bot einige denkwürdige Ereignisse. Hintergrund war ein Antrag zum Erhalt des beitragsfreien „Kita-Jahres“ der von den Fraktionen weimarwerk, SPD, Grüne und Linke unterstützt wurde. Wurde noch im Hauptausschuss wegen kommunalrechtlicher Bedenken der Punkt von der Tagesordnung genommen, brandete im Stadtrat erneut eine Diskussion um die Zulässigkeit des Antrages auf. Letztlich kam es nach einigen Änderungen des Beschlusstextes doch noch zu einer Abstimmung, an der allerdings nicht alle Fraktionen teilnahmen. Weimarwerk, SPD, Linke und Grüne bekannten sich zum Erhalt des beitragsfreien „Kita-Jahres“. Für unsere Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir im Rahmen der Haushaltsdebatte versuchen werden, für unser Anliegen Deckungsvorschläge zu machen. Von daher können wir die „Aufregung“, die bei einigen Fraktionen entstanden ist, nicht verstehen. Unser Antrag für eine Zertifizierung „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ wurde weiter verschleppt und in diverse Ausschüsse verwiesen. Streitpunkt sind angeblich entstehende Kosten obwohl die IHK die Initiative mit 3000 Euro fördert. Darüber hinaus fehlt die Bereitschaft, eine interne Lenkungsgruppe zu bilden und somit den eigenen Mitarbeitern zu vertrauen. Ein Armutszeugnis für unsere Stadtspitze. Eine Anfrage von uns zum Radweg Taubach ergab, dass der Ortsteil kein Klagerecht auf Erfüllung des Eingemeindungsvertrages hat. Der OB müsste sich selbst verklagen. Balla, Balla? Ja!!!!

Für die Fraktion
Norbert Schremb

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 16.10.2013

DS 165/2013
Antrag zur RAL – Zertifizierung der Stadtverwaltung im Rahmen der IHK-Initiative „Wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung“

In verschiedenen Studien zur Wirtschaftsförderung von Städten und Gemeinden landet Weimar abgeschlagen auf hinteren Rängen. Das Arbeits- und Investitionsklima für Unternehmen wird oft als wenig wirtschaftsfreundlich eingeschätzt.
Die Teilnahme an einem standardisierten Qualitätsverfahren inkl. Zertifizierung kann hier erste Zeichen setzen, um die Stadtverwaltung Weimar als verlässlichen Partner der heimischen Wirtschaft zu etablieren und damit nachhaltig die Attraktivität des Standortes zu erhöhen. Beispielhaft für die erfolgreiche Zertifizierung stehen die Stadt Erfurt und der Landkreis Weimarer Land. Durch die IHK Erfurt wurde darüber hinaus eine Kostenübernahme für die Erstzertifizierung in Höhe von 3000,00 Euro avisiert.

Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Weimar nimmt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Folgeprojekt zur IHK- Initiative „Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen“ teil.
Ziel ist die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.

Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses allein durch städtische Mitarbeiter  der entsprechenden Abteilungen und Ämter vollzogen werden. Eine zusätzliche kostenpflichtige externe Begleitung bzw. Neueinstellungen sind ausgeschlossen.
Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss ist zum aktuellen Stand regelmäßig zu informieren.

Leider konnte sich die Mehrheit des Stadtrates nicht entschließen unserem Antrag direkt zuzustimmen. Somit wurde dieser zunächst zur Beratung in den Wirtschafts- und Tourismusausschuss und den Finanzausschuss verwiesen und weiter verschleppt. Auch der Oberbürgermeister wiederholte seine Kritik am Antrag und begründete die „Nichtumsetzbarkeit“ mit der Überlastung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus fehlt die Bereitschaft, eine interne Lenkungsgruppe zu bilden und somit den eigenen Mitarbeitern zu vertrauen. Ein Armutszeugnis für unsere Stadtspitze. Wir werden sehen, wie sich eine, in unseren Augen, Selbstverständlichkeit weiter entwickelt.

Zur Info:
Das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung regelt z.B. solch banale Dinge,
– wie den Zeitraum, in dem die Stadtverwaltung auf eine Anfrage mit einer Eingangsbestätigung und Nennung eines Ansprechpartner antworten soll
Frist: drei Arbeitstage;
– wie die Bezahlung von Rechnungen durch die Kommune
Frist: 15 Arbeitstage.

Link zu der Broschüre mit den 14 RAL-Kriterien:
http://www.gmkev.de/downloads/guete-und-pruefbestimmungen_11-2012.pdf


DS 184/2013 und 185/2013

Anfragen zur Baumaßnahme Steubenstraße
Die Umsetzung und Ausführung der Baumaßnahme Wielandpatz/Steubenstraße ist derzeit neben der Umgestaltung des Herderplatzes die am stärksten in das innerstädtische Leben eingreifende Baustelle. Insbesondere die geplante Neuregelung der Verkehrsführung am Wielandplatz/Frauenplan und der Wegfall der Busspur in der Steubenstraße sowie die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme werfen nach wie vor Fragen auf.
Der Oberbürgermeister wurde daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie ist die Bushaltestelle in Richtung Stadtmitte geplant? Dort wuede eine Fußgängerinsel realisiert. Soll der Autoverkehr bewusst gestaut werden?
  2. Sind am Eingang zum Frauenplan technische Vorkehrungen getroffen worden, um für eine nachträgliche Verkehrberuhigung ohnen größeren Aufwand Poller installieren zu können?
  3. Nach Informationen der Fraktion, liegen der Stadtverwaltung mehrere Bauanfragen von Anliegern zur Schaffung von Tiefgaragen im Bereich Frauenplan/Puschkinstraße vor, die deutlich zur Entlastung im öffentlichen Parkraum beitragen können.
    Gibt es aktuelle Überlegungen diese Planungen in die bisher favorisierte Verkehrsführung am Frauenplan einzubinden bzw. möglicherweise die städtische Konzeption an die neuen Gegebenheiten anzupassen?
  4. Wie hoch werden die Gesamtkosten der Maßnahme nach heutiger Berechnung sein und in welcher Höhe werden die entstehenden Baukosten auf die Anlieger umgelegt?
  5. Wie wurden die Anlieger über eine mögliche Kostenbeteiligung im Rahmen der Baumaßnahme Steubenstraße/ Wielandplatz informiert?
  6. Mit welchen finanziellen Belastungen (Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet) müssen die Anlieger zu welchem Zeitpunkt rechnen?


DS 186/2013

Anfrage zum Radweg Taubach
Mit dem Eingemeindungsvertrag für den Ortsteil Taubach verpflichtete sich die Stadt Weimar im Jahr 1994 eine zusätzliche Wegeverbindung als Fuß- und Radweg zwischen Taubach und Oberweimar/Ehringsdorf zu schaffen.
Nach fast 20 Jahren ist deren Realisierung nach Aussagen der Stadtpitze nicht absehbar.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Bietet der Eingemeindungsvertrag als rechtsgültiges Dokument grundsätzlich die Möglichkeit zur Klageerhebung gegen die Stadt Weimar?

Sollte bei der zuständigen Gerichtsbarkeit eine Klage z.B. wegen Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Maßnahmen im bestehenden Eingemeindungsvertrag eingehen, welche Aussicht auf Erfolg hätte diese aus Sicht der Stadtspitze/ des Rechtsamtes der Stadtverwaltung?

Welche Konsequenzen hätte ein mögliches Urteil für die Stadt Weimar?

 

 

Unsachlich

Als unsachlich weist das weimarwerk die Vorwürfe des CDU-Fraktionschefs Illert (TA/TLZ vom 18.10.2013) zurück. Wir halten es für selbstverständlich, dass man für die eigenen Projekte kämpft und zu seinen in Wahlkämpfen getroffenen Aussagen steht. (> hier Erhalt des beitragsfreien KITA-Jahres) Wir widersprechen Herrn Illert ausdrücklich darin, dass das beitragsfreie KITA-Jahr keinen sozialen Nutzen hat. Es soll doch tatsächlich noch Familien mit Kindern in Weimar geben, die weder Sozialhilfeempfänger sind, noch zum Kreis der Privilegierten zählen, die den Höchststeuersatz bezahlen. Diese Eltern – aus unserer Sicht die große Mehrheit – sind dankbar für jede spürbare finanzielle Entlastung und freuen sich mehr über Taten als Worte wenn das Thema Kinder- und Familienfreundlichkeit aufgerufen wird. Statt schon vor der ersten Beratung zum HH-Entwurf, die Nerven zu verlieren und Steuererhöhungen zu prognostizieren, sollte uns der Finanzausschussvorsitzende besser bei unseren Bemühungen zu Personalkostenreduzierungen in der Verwaltung unterstützen. Diese sind innerhalb von 6 Wochen – ohne Begründung – um weitere 500.000 Euro auf mittlerweile ausufernde 39,3 Millionen Euro angestiegen. Das weimarwerk wird auch in diesem Jahr versuchen,  eine Gegenfinanzierung für den Erhalt des beitragsfreien KITA-Jahres zu finden, die keine Erhöhung kommunaler Steuern beinhaltet. Dies ist im Übrigen seit mehreren Jahren – ohne große Einschnitte in anderen Bereichen – stets gelungen. Außerdem rufen wir in Erinnerung, dass erst seit dem Einzug unseres Vereins in den Weimarer Stadtrat (2004),  die  jährlichen Anträge der Verwaltung und diverser Fraktionen zur Erhöhung von Gewerbe- und Grundsteuer konstant und erfolgreich abgewehrt werden konnten. Damit hat Weimar heute mit 400 v. H. den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz aller kreisfreien Städte in Thüringen. Unserem Grundprinzip „Unterstützung der Weimarer Wirtschaft und Ausübung sozialer Verantwortung“ werden wir auch in Zukunft treu bleiben.

Weimar, den 18.10.2013
Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb

 

Herderplatz-Dilemma

Die Ankündigung der Stadt Weimar, dass die endgültige Fertigstellung des Herderplatzes erst bis Mitte 2014 erfolgt, zeigt auch die fehlende Bereitschaft des Oberbürgermeisters Wolf (SPD), die Abwicklung und Kontrolle dermaßen bedeutender Projekte, zur Chefsache zu erklären. Stattdessen wird die Projektüberwachung offensichtlich ausschließlich an Planungsbüros, Baufirmen und an die  Fachämter delegiert.  Die verspätete Steinlieferung kann nicht über zahlreiche Mängel in der Planung, Organisation und Baubetreuung hinwegtäuschen. Darüber hinaus wird die Vertragsgestaltung aus unserer Sicht nicht der Bedeutung des Projektes und den Auswirkungen eventueller Zeitverzögerungen gerecht. Sämtliche Erklärungen der Stadtspitze, dass man für alle Eventualitäten gewappnet sei und die Fertigstellung bis spätestens zum Zwiebelmarkt 2013 gewährleistet wäre, haben sich als Luftnummern erwiesen.  All dies, wie auch die schleppende Einbeziehung zuständiger Gremien, führen nun zur mehr als peinlichen Verzögerung, die fatale Auswirkungen auf den Zwiebelmarkt 2013 haben könnte. Leider ist dies bei Bauprojekten der Stadt Weimar oft symptomatisch. Kaum eine Baustelle wird rechtzeitig, entsprechend der vorherigen Planung fertig. Die Kostenschätzungen werden häufig deutlich überschritten. Für zukünftige Projekte wird professionelleres Management eingefordert. Wir haben die Entwicklung zur Baumaßnahme am Herderplatz im Stadtrat thematisiert und Fragen nach eventuellen Vertragsstrafen gestellt.

Für die Fraktion
Norbert Schremb

„Frühstücksdirektor“ Wolf

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 18.9.2013 bedauert das weimarwerk bürgerbündnis, dass der dringliche Antrag „RAL-Gütezeichen – Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit gefunden hat. OB-Wolf (SPD) und die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen haben keine Dringlichkeit erkannt, obwohl die Kostenübernahme für die Erstzertifizierung durch die IHK in Höhe von Euro 3.000,00 mit einer Zusage der Stadt bis zum 27.9.2013 verbunden war. Damit dokumentiert OB-Wolf aus unserer Sicht erneut, welchen geringen Stellenwert für ihn die heimische Wirtschaft hat. In verschiedenen Studien zur Wirtschaftsförderung von Städten und Gemeinden landet Weimar abgeschlagen auf hinteren Rängen. Das Arbeits- und Investitionsklima für Unternehmen wird oft als wenig wirtschaftsfreundlich eingeschätzt. Statt nun die Zertifizierung als Zeichen und Signal zu sehen, um Weimar als verlässlichen Partner von Industrie, Handwerk und Gewerbe zu etablieren und endlich einen Neuanfang zu machen, wird vielmehr die wichtige Initiative zunächst blockiert. Wieder einmal zeigt sich, dass der Sozialdemokrat lieber als „Frühstücksdirektor“ bei Firmenbesuchen in die Kamera lächelt, statt mit konkreten Projekten die Weimarer Wirtschaft zu fördern. Unsere Einschätzung wird durch den alljährlichen Antrag der Verwaltung zur Gewerbesteuererhöhung, die Konzeptionslosigkeit bei der Ansiedlung von Unternehmen und die fehlende Bereitschaft dafür zusätzliche Flächen zu entwickeln, untermauert. Die notwendigen Maßnahmen zur „Ertüchtigung“ der Restflächen im Gewerbegebiet in Legefeld können über das Kernproblem nicht hinwegtäuschen. Darüber hinaus gilt es, das Profil der Wirtschaftsförderung zu schärfen und sich nicht mit Doppelfunktionen, in der Verwaltung und städtischen Gesellschaften zu verzetteln. Das weimarwerk bürgerbündnis wir das Thema weiter aufgreifen.

Weimar, den 24.9.2013
Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb