Und dann?

Die Müllentsorgung in Weimar wird seit 2002 von der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) in Erfurt realisiert. Laut einem externen Gutachten ist die dortige Behandlung der Weimarer Abfälle im Vergleich zu derzeitigen Marktpreisen sehr kostenintensiv. Für 2016-18 ist mit 190 EUR/Mg zu kalkulieren, bei einem erzielbaren Marktpreis von 70 EUR/Mg. Um Ausschreibungs- und Vertragskündigungsfristen einzuhalten – der jetzige Vertrag gilt bis zum 01.06.2020 und verlängert sich automatisch um 5 Jahre, wenn dieser nicht fristgerecht bis 2018 gekündigt wird – ist dringender Handlungsbedarf geboten.  Bereits seit 3 Jahren fordern wir den OB auf, umgehend mit der Stadt Erfurt in Verhandlung zu treten, um zu klären, zu welchen Konditionen die RABA für Weimar ab dem Jahr 2020 arbeiten soll. Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass die hohen Abfallgebühren in der Stadt vornehmlich durch die Kosten der RABA beeinflusst werden und die Einflussmöglichkeit der Stadt gegen null tendiert. Hier ist dringend nach einer günstigeren Lösung zu suchen, um ab 2020 eine tragfähige Gebühren- und Servicestabilität in der Abfallentsorgung zu erreichen.  Auch eine Zusammenarbeit und ggf. gemeinsame öffentliche Ausschreibung der Leistungen mit dem Landkreis kann sich zusätzlich positiv auf Kostenentwicklungen und Gebührenkalkulationen auswirken und wäre darüber hinaus ein gutes Bespiel für eine funktionierende interkommunale Zusammenarbeit. Wir sind auf die Lösungsansätze des OB gespannt.

Für die Fraktion
Prof. W. Hölzer

 

Versprochen ist versprochen?

Durch die Verwaltung wurde das Abfallwirtschaftskonzept 2016 – 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Schwerpunkte bilden u.a. die Abfallvermeidung, die Senkung des Hausmüllvolumens auf 10l/Einwohner und Woche oder die Einrichtung einer Onlineanmeldung zur Sperrmüllabholung. Die Überarbeitung der Gebührensatzung wird explizit benannt und soll den Stadträten separat vorgelegt werden. Wir sind gespannt, wie sich die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice auf die Gebührenkalkulation für jeden Einzelnen auswirken wird. Zur Erinnerung: Die Gründung wurde durch umfassende Versprechungen des OB´s zu Verbesserungen im Service bis hin zu Aussagen zur Reduzierung der Abfallgebühren durch den Wegfall der Mehrwertsteuerpflicht (Ersparnis=19%) begleitet. Fakt ist: Auf die Entlastung warten die Bürger noch immer. Im Gegenteil, eine durch den OB im vergangenen Jahr vorgelegte neue Gebührensatzung sah eine weitere Erhöhung und Ausweitung der Gebühren vor. Nach vielfältigem Protest zog er diese zurück. Wir warten nun auf eine nachvollziehbare Kalkulation, echte  Anreize zur Mülltrennung, z.B. durch Abschläge bei der Müllgebühr, wenn das Mindestvorhaltevolumen nicht genutzt wird oder allgemein gültige und händelbare Regelungen für Gewerbetreibende. Allerdings verheißt auch die neue Gebührensatzung im Vorfeld nichts Gutes. So wird im Abfallwirtschaftskonzept u.a. von der Erhebung separater Gebühren für zuordenbare Leistungen gesprochen. Versprechen vergessen?

Für die Fraktion
Prof. Dr. Hölzer

Unsere Anfragen zur Stadtratssitzung am 08.07.2015

DS 150/2015 Anfrage
Sauberkeit/ Müllsituation Schillerstraße/ Innenstadt
Speziell am Wochenende und nach Veranstaltungen (zuletzt zur „Langen Nacht der Museen“ am 13.06.2015) gleicht die Weimarer Innenstadt im Allgemeinen und Schillerstraße und Marktplatz im Besonderen oftmals einer „Müllkippe“. Der Schaden für das Ansehen Weimars bei Einwohnern und Gästen ist sicher unstrittig.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie begegnet die Stadtspitze dieser wiederkehrenden Verschmutzung?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Weinfest und Zwiebelmarkt stehen als Großveranstaltungen „vor der Tür“. Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Besucher Weimars besuchen die Aushängeschilder der Stadt in großer Zahl. Gerade im letzten Jahr war die Aufenthaltsqualität durch massives und unkontrolliertes Müllaufkommen oft eingeschränkt.

Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um insbesondere die Bereiche Sauberkeit und Abfallentsorgung für die nächsten Veranstaltungen effektiv zu gestalten?

DS 149/2015 Anfrage
Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar
Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice Weimar als Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Weimar erfolgte Ende 2013 unter massivem Zeitdruck. Die DS 170/2013 enthielt weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar. Mit der DS 170a/2013 sollten diese Voraussetzungen und elementaren Grundlagen für eine sachkundige Entscheidung geschaffen werden. Leider wurde dies durch den OB abgelehnt. Als Kompromiss, in der Not geboren, wurde durch den Oberbürgermeister die DS 170b/2013 übernommen. Kernpunkt war u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschließlich eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung der bisherigen Eigenbetriebsstruktur. Eckwerte sollten gemeinsam mit Finanzausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss definiert und abgestimmt werden. Im April 2014 wurde mit der DS 101a/2014 noch einmal durch den OB eine DS übernommen, die die Abarbeitung der einzelnen Schritte der DS 170b/2013 einforderte und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Eigenbetrieb ausdrücklich ausschloss.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schritte wurden durch den Oberbürgermeister zur Umsetzung der DS 170b/2013 und DS 101a/2014 bisher vollzogen und wie wird der Stadtrat in seiner Gesamtheit zukünftig informiert? Sieht der Oberbürgermeister die DS als erfüllt an?

Haben sich die in der ursprünglichen DS beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerte bewahrheitet und wie profitieren/ partizipieren die Stadt Weimar/ der städtische Haushalt , die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, der Abwasserbetrieb Weimar und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon/ daran?
(Wir bitten um eine vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten inkl. belastbaren Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der einzelnen Punkte)

Wie bewerten Sie die bisherige Entwicklung des Eigenbetriebes, welche Chancen und Risiken sehen Sie zukünftig und welche Schwerpunkte werden Sie setzen?

DS 148/2015 Anfrage
Schulbegleitung/ individuelle Beschulung und Betreuung
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung mit der DS 058/2015 den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Diesen gilt es mit Leben zu füllen und fachliche Standards für verschiedene Bereiche aus gesetzlichen Vorgaben heraus zu übernehmen bzw. aus städtischer Sicht zu entwickeln. Die individuelle Schulbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dabei eines der sensibelsten Themen:

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schulen in Weimar (staatlich oder freier Träger) sind barrierefrei, verfügen also über rollstuhlgerechte Zugänge zu sämtlichen Klassenräumen, Turnhalle, etc. und verfügen über Ruhe- und Pflegeräume, und eignen sich deshalb grundsätzlich aus baulicher Sicht zur inklusiven Beschulung?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar für Kinder mit Behinderung eine individuelle Teilnahme an der Schulbildung? Wie werden Schulbegleiter/ Integrationshelfer ausgewählt, nach welchen Vorgaben werden Notwendigkeit, Umfang und
Finanzierung der Schulbegleitung geprüft und bewilligt?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar eine „inklusive“ Hort- und Ferienbetreuung bzw. entsprechende Angebote, damit auch eine Teilnahme von schwerstmehrfach-behinderten Kindern und Jugendlichen gegeben ist? Wie kann dies ohne finanzielle Benachteiligung der Betroffenen und deren Familien gewährleistet werden?

Ziel erreicht?

Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice erfolgte 2013 unter massivem Zeitdruck, ohne Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile oder konkreten Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt und die Einwohner Weimars. Kritiker wurden belächelt. Ein Änderungsantrag forderte u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschl. eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung. Eckwerte sollten gemeinsam definiert und abgestimmt werden. 2014 wurde durch den OB auf Nachfrage die Abarbeitung dieser einzelnen Schritte erneut zugesagt und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ergebnis bis heute: NICHTS ist geschehen. Der Eigenbetrieb ist ohne weitere Darstellung der Zahlen und Fakten gegründet. Er arbeitet, sorgt für deutlich höheren bürokratischen Aufwand und kommt nach aktuellen Berechnungen den städtischen Haushalt in 2015 mindestens 600T Euro teurer als angenommen. Dazu ist von den bisherigen durch OB und Teilen des Stadtrates stets angeführten und betonten Vorteilen und Einspareffekten – höhere Leistung und besserer Service durch Synergieeffekte, Weitergabe der wegfallenden Umsatzsteuer = Reduzierung der Abfallgebühren für jeden Einzelnen – keine Rede mehr. Im Gegenteil. Im letzten Jahr wurde durch den OB eine Anpassung/ Erhöhung der Abfallgebühren vorgeschlagen, die er nach Widerstand zurückzog. Wir haben im nächsten Stadtrat eine umfangreiche Anfrage zur gesamtem Problematik eingebracht und erwarten detaillierte Antworten.

Für die Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Versprechen vergessen?

Das weimarwerk bürgerbündnis stellte im Januar einen Antrag zur Reduzierung der Müllgebühren. Hintergrund ist der zum 1.1.14 vollzogene Wechsel der Rechtsform der Abfallentsorgung. Mit dem Beschluss zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ treten die durch den OB stets benannten steuerlichen Vorteile eines Kommunalbetriebes auch für die Abfallentsorgung der Stadt in Kraft. Der Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. Diese Ersparnis ist aus unserer Sicht  in vollem Umfang gutzuschreiben und damit die Müllgebühren für jeden Einzelnen um die entsprechende Summe zu reduzieren, rückwirkend ebenfalls zum 1.1. Nach Verweis in den Finanzausschuss wurde durch die Stadt die Möglichkeit einer Neukalkulation im aktuellen Gebührenzeitraum bestritten. Unverständlich, da die Lohn- u. Gehaltssteigerungen für die Mitarbeiter der Abfallentsorgung bereits zum 1.1.14 vorgenommen wurden und der OB versprochen hatte, die Gebühren parallel zu senken. Das Rechtsamt stellte jedoch richtig, dass eine Neukalkulation bei einer Besserstellung des Endverbrauchers selbstverständlich möglich ist. Leider wurde unser Antrag durch den Stadtrat am 12.3. mit der Stimme des Oberbürgermeisters und mit der schwammigen Begründung, dass man Veränderungen nach einem Kalkulationszeitraum berücksichtigen könne, abgelehnt. Eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, wie bisher immer wieder durch den OB propagiert, wird es damit vorerst nicht geben.

Norbert Schremb

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 29.01.2014

DS 009/2014
Anfrage – Aktuelle Situation Abfallentsorgung
Die aktuelle Situation rund um die Abfallentsorgung der Stadt Weimar spitzt sich zu.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie erklären Sie sich die aktuell massiv auftretenden Probleme und Schwierigkeiten durch die Umstellung des Abfallsystems und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Chaos?
  2. Wie schätzen Sie die bisherige Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung diesbezüglich ein?
  3. Welche Übergangsregelungen gelten in der Abfallentsorgung aktuell, wie lange für die Bürgerinnen und Bürger Weimars und wird es z.B. finanzielle Entschädigungen für nicht erbrachte Leistungen der Abfallentsorgung geben?
  4. Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger zukünftig, wenn die bereitgestellten Tonnen für Papier und Verpackung temporär nicht ausreichen, den entsprechenden Abfall zu entsorgen?
  5. Die Abfallentsorgung befindet sich seit dem 01.01.2014 wieder in städtischer Hand. Die Organisation der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung der bisherigen Sammelstandplätze sollte damit kein Problem darstellen. Wann und wie oft werden die bisherigen Sammelstandplätze und deren direktes Umfeld bezüglich „wilder“  Müll-ablagerungen kontrolliert und gereinigt und wie wird die Stadtverwaltung zukünftig solch „wilden“ Müllablagerungen begegnen?

DS 010/2014
Antrag – Überarbeitung Abfallgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt:
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar erfährt, aufgrund des zum 01.01.2014 vollzogenen Wechsels der Rechtsform der für Weimar zuständigen Abfallentsorgung, rückwirkend ebenfalls zum 01.01.2014 im §3 „Gebührenmaßstab und Gebührenberechnung“, Absatz (2) „Jahresgebühr“ eine Anpassung.

Die in der Gesamtkalkulation eintretende Ersparnis durch den Wegfall der Mehrwertsteuerpflicht bei kommunalen Eigenbetrieben wird nach Abzug der 7%iger Lohnkostensteigerungen (Tarifwechsel zum öffentlichen Dienst) in vollem Umfang dem durch den Endverbraucher jährlich zu zahlenden Gesamtbetrag (Jahresgebühr = Fixanteil + variabler Anteil) gutgeschrieben. Die Müllgebühren reduzieren sich damit um die entsprechende Summe.

Die Änderung wird umgehend in die Abfallgebührensatzung aufgenommen und falls notwendig dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung zugeleitet. WTA und FIA sind in der nächsten Sitzung zur Umsetzung zu informieren.

Begründung:
Mit dem Beschluss zur Erweiterung des Eigenbetriebes „Abwasserbetrieb“ zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ zum 01.01.2014 treten die durch den OB stets benannten steuerlichen Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes auch für die Abfallentsorgung der Stadt Weimar in Kraft.
Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. So sind wie vom OB angekündigt, die Abfallgebühren zu senken. Diese Ersparnis muss umgehend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

DS 011/2014
Antrag – Baumaßnahme Frauenplan
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,

  1. kurzfristig, spätestens bis zum 12.02.2014 eine Anwohnerversammlung zur umfassenden Information zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“ einzuberufen,
  2. bis Mittwoch, dem 05.02.2014, eine vollständige und detaillierte, schriftliche Zuarbeit zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“  im Hinblick auf:

– den aktuellen Arbeitstand (Fertigstellung Ausführungsplanung/ Erstellung
– Leistungsverzeichnis/ Ausschreibungsbeginn und –ende, etc.),
– die aktuell gültigen Entwurfs- und Ausführungsplanungen,
– den Bauablauf und zeitlichen Rahmen der Bautätigkeit,
– die Gesamtkosten der Maßnahme,
– die Kostenbeteiligung der Anlieger in Art, Zeitpunkt und voraussichtlicher Höhe,
– die erwarteten Beeinträchtigungen für Anwohner und Gewerbetreibende sowie
– Einschränkungen für den allgemeinen Verkehr (z.B. Müllabfuhr etc.)
– die Möglichkeiten und Erfordernisse aus Sicht der Stadtverwaltung zur Minimierung von   Beeinträchtigungen (z.B. für die Bewirtschaftung von Außenterrassen), zur Unterstützung der Betroffenen und Verbesserung der Situation während der Bauphase

den Fraktionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere ist auf die bereits erfolgten und noch geplanten Informationen der Betroffenen einzugehen (Wann und wie werden Anwohner/ Anlieger/ Gewerbetreibende zu den vorgenannten Punkten durch wen informiert?).

Begründung:
In einer Anliegerversammlung in der Aula des Goethegymnasiums im Jahr 2012 wurde durch den OB und das Planungsbüro Dane dargelegt, dass vor Beginn der Ausschreibungen des Bauabschnitts Frauenplan eine weitere Anliegerversammlung zur Vorstellung der konkretisierten Planungen und Information zum Bauablauf erfolgen wird.
Für die Zeit vor und während der Baumaßnahme in diesem sensiblen Stadtbereich wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Beteiligten und Betroffenen angekündigt.
Bisher ist hierzu nichts erfolgt oder erkennbar. Es ist dringend geboten, kurzfristig in eine aktive Kommunikation mit Anwohnern und Anliegern des Frauenplanes einzusteigen.
Chaos und massive Verzögerungen im Bauablauf, extreme Behinderungen sowie existenzbedrohende Einbußen für Gewerbetreibende, wie bisher bei jeder städtischen Baumaßnahme aufgetreten (z.B. Herderplatz, Steubenstraße), müssen verhindert werden.

Bürgernähe und Kommunikation

Ausgangspunkt für unsere Initiativen zur Stadtratssitzung am 29.01. ist in allen Fällen die fehlende bzw. schlechte Informationspolitik des Oberbürgermeisters und seiner Ämter. Gelebte Bürgernähe und aktive Kommunikation mit Betroffenen sieht anders aus.

Wir werden neben der aktuellen Situation rund um die Müllentsorgung (massive Schwierigkeiten bei der Umstellung vom Bring- auf Holsystem, Sauberkeit im Umfeld der bisherigen Wertstoffsammelplätze), auch die Überarbeitung der Abfallgebührensatzung thematisieren. Mit dem Beschluss zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ treten die steuerlichen Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes in Kraft. Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. So sind, wie vom OB mehrfach angekündigt, die Abfallgebühren zu senken. Diese Ersparnis muss umgehend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Darüber hinaus widmen wir uns der Baumaßnahme am Frauenplan. Bereits in 2012 wurde in einer Anliegerversammlung durch den OB und das verantwortliche Planungsbüro dargelegt, dass vor Beginn der Ausschreibungen ein weiteres Treffen zur Vorstellung der Planungen und des Bauablaufs erfolgen wird. Für die Zeit der Baumaßnahme wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Beteiligten und Betroffenen angekündigt. Bisher ist hierzu nichts erfolgt oder erkennbar. Es ist dringend geboten, kurzfristig in Gespräche einzusteigen. Chaos und massive Verzögerungen sowie extreme Behinderungen müssen verhindert werden. Wir bleiben dran!

Für die Fraktion
Norbert Schremb

„Trenn Dich“ von überhöhten Abfallgebühren

Das weimarwerk bürgerbündnis begrüßt die verbesserte Informationspolitik der Stadt Weimar im Zusammenhang mit der weiteren Umstellung des Abfallentsorgungssystems. Die Werbekampagne löst allerdings nicht die zusätzlichen Belastungen, die auf die Weimarer Bürgerinnen und Bürger zukommen. Die Umstellung vom Bring- auf das Holsystem bedeutet für die Haushalte die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung und Übertragung von Aufgaben, für die bisher die Stadtwirtschaft verantwortlich war. Mit dem Rückbau der Wertstoffsammelstellen werden die Platzprobleme auf teilweise jetzt schon zu kleinen Privatgrundstücken größer. Die Gefahr, dass noch mehr Müll in der Landschaft landet, ist wahrscheinlich. Bereits bei der Verabschiedung der letzten Abfallgebührensatzung (u. a. Umstellung des Entsorgungsrhythmus von 7 auf 14 Tagen) sind Gebührenerhöhungen von bis zu 30 % entstanden. Bisher ist nicht zu erkennen, dass die Weimarer Bevölkerung mit Gebührensenkungen für insgesamt weniger städtischen Service und mehr eigener Arbeit belohnt wird. Gerade die verantwortungsbewussten Menschen, die Müll vorbildlich reduzieren und sorgfältig trennen,  erhalten für ihre Bemühungen keinerlei Vergünstigungen. Im Klartext: Man zahlt für die Tonne und nicht für den Inhalt. Das weimarwerk bürgerbündnis wird die Thematik im Stadtrat und den zuständigen städtischen Ausschüssen weiter aufgreifen.

 

Weimar, den 11.9.2013

Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb
weimarwerk bürgerbündnis e. V.

 

„Der Bürger macht beim Müllsystem nicht mehr mit“

Konsequenz der überarbeiteten Abfallsatzung

Im Zeitungsartikel „Der Bürger macht beim Müllsystem nicht mehr mit“  (TA/TLZ v. 11.01.2013) wird auf die verwahrlosten Wertstoff-Sammelplätze der Stadt Weimar hingewiesen.

Aber warum?
Im letzten Jahr wurde durch eine Mehrheit des Stadtrates (ohne die Stimmen der weimarwerk-Fraktion) auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine neue Abfall- und Abfallgebührensatzung beschlossen. Ein Nebeneffekt: Bei schlechterer Leistung sind Gebührenerhöhungen von bis zu 30 % entstanden.

Nun zum Kernthema: Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat das weimarwerk darauf hingewiesen, dass eine Verringerung des Mindestvorhaltevolumens bei gleichzeitiger Änderung des Entsorgungsrhythmus zu erheblichen Problemen führen wird. Trotz sorgsamer Mülltrennung stehen viele Nutzer vor dem Problem übervoller Müllbehälter und extremer Geruchsbelästigung. Andere, die das vorzuhaltende Volumen nicht ausschöpfen, zahlen trotzdem die volle Gebühr. Anreize zur Müllreduzierung und zur Mülltrennung werden finanziell nicht honoriert.  Die Folge: Der Müll, auch Hausmüll, Verpackungen etc.  wird leider anderweitig entsorgt.

Außerdem sorgt die angekündigte weitere Systemumstellung mit dem Wegfall der Wertstoffsammelplätze und weiterer Belastung durch zusätzliche Müllbehälter in den Haushalten für großen Ärger und Frust bei Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben mit mehreren Initiativen im Stadtrat versucht, den Fehlentwicklungen gegenzusteuern und haben dabei einen ungewöhnlichen großen Zuspruch aus der Weimarer Bevölkerung erhalten. Genutzt hat dies leider nichts. Jetzt noch so zu tun, als ob das „Mülldesaster“ ausschließlich an der Verantwortungslosigkeit der Weimarer Bürgerschaft liegt, ist aus unserer Sicht zu kurz gedacht.

Natürlich ist jeder Bürger aufgefordert, im Sinne eines gesellschaftlichen Miteinanders Regeln und Normen zu achten, aber hier ist zunächst eine Ursachenanalyse erforderlich bevor man Schuldzuweisungen verteilt.
Die Stadtverwaltung sollte hier schnellstmöglich handeln und die Abfallsatzung den gegebenen Realitäten anpassen. Sollten hier Schwierigkeiten bestehen, verweisen wir auf die Situation im Landkreis, insbesondere auf die dortige Gebührenkalkulation. Bei einer Kontaktaufnahme zum Landrat ist das weimarwerk bürgerbündnis e.V. gern behilflich.

Norbert Schremb und Wolfgang Hölzer
weimarwerk bürgerbündnis e. V.

Weltfremd?

Nachdem der Oberbürgermeister im Februar einen Prüfauftrag zur Überarbeitung der Abfallsatzung übernommen hatte, kam nun die von uns erwartete Reaktion der Behörde. Auf Nachfrage antwortete die Verwaltung in der letzten Stadtratssitzung, beide Satzungen hätten sich bewährt und speziell  zum Thema der Wahlmöglichkeit des Entsorgungsrhythmus, sei jede Umstellung eines Systems in der Übergangsphase problematisch und „die Aufgabe bisheriger Gewohnheiten wären oft schmerzlich,  die Einsicht der Notwendigkeit nicht immer gegeben“. Zur Frage der Schaffung echter Anreize zur Mülltrennung, z.B. durch Abschläge bei der Müllgebühr, wenn das Mindestvorhaltevolumen nicht genutzt wird, gab es als Antwort, dass dies in den Satzungen nicht vorgesehen sei. Die Forderung einer nachvollziehbaren Kalkulation hält man derzeit nicht für erforderlich, da die aktuellen Zahlen Bestandteil der gültigen Gebührensatzung sind. Darüber hinaus wird auch kein Handlungsbedarf für allgemein gültige Regelungen für Gewerbetreibende gesehen. Alles in allem sieht die Stadt im Geltungszeitraum bis 2014 keine Notwendigkeit einer Änderung der Abfall- und Abfallgebührensatzung. Faktisch widerspricht dies den vielfältigen Schreiben und Telefonaten, die uns in den vergangenen Monaten erreichten. Wir werden interessierte Bürgerinnen und Bürger nach der Sommerpause zu einer Veranstaltung einladen und mit Ihnen das weitere Vorgehen beraten. (Müll-Info Hotline 0162/10 259 11)
Zunächst jedoch wünschen wir Ihnen einen erholsamen Sommer.

Für die Fraktion
Norbert Schremb