Keine Mehrbelastung für Bürger!

Der städtische Betriebshof und die Abfallentsorgung der Stadtwirtschaft sollen zum 1.1.2014 mit dem Abwasserbetrieb zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service“ ausgebaut werden. Der Vorlage des OB fehlen aus unserer Sicht elementare Grundlagen für eine sachkundige Entscheidung im Stadtrat. In einem Änderungsantrag haben wir um nachvollziehbare Darstellungen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen insbesondere für die Bürger und detaillierte Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der formulierten Synergie- und Einspareffekte sowie Stellungnahmen des Betriebs- und Personalrates gebeten. Kern des Vorhabens sind steuerliche Vorteile. Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Laut OB könnten die Abfallgebühren um den Mehrwertsteuersatz sinken. Gegenläufig sind aber Lohnsteigerungen durch den angekündeten Tarifwechsel der „Müllwerker“ in den öffentl. Dienst (+ 7%) und weitere Tarifsteigerungen. Der avisierte Nutzen wird schnell aufgebraucht und Mehrbelastungen für die Endverbraucher werden mittelfristig Realität. Im Frühjahr wird ein EU-Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht kommunaler Unternehmen erwartet. Falls der geltende Wettbewerbsvorteil aufgehoben wird, würde der Steuervorteil nicht mehr zutreffen.
Eine Entscheidung des Stadtrates bedarf einer ausführlichen Beratung ohne Zeitdruck und Ideologie. Generell kann das Konzept Vorteile bieten. Hauptaugenmerk sollte jedoch auch auf der jetzt schon hohen finanziellen Belastung jedes Einzelnen liegen. Gebühren- oder Steuererhöhungen lehnen wir konsequent ab.

Für die Fraktion
Norbert Schremb

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 20.11.2013

DS 203/2013
Anfrage – Auswirkungen und Beeinträchtigungen Neubau Bauhaus-Museum
Mit dem Neubau des Bauhaus-Museums am Standort Weimarhallenpark sind zusätzlich umfassende Maßnahmen zur Änderung der anliegenden Infrastruktur und der Umfeldgestaltung verbunden, die direkte und indirekte Auswirkungen auf Anlieger/ Anwohnerin in Nachbarschaft des Baufeldes haben werden.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wann und in welcher Form werden die Stadtverwaltung und die Klassik-Stiftung die Anwohner und Anlieger zu möglichen Beeinträchtigungen informieren?
  2. Die Weimarhalle als großes Kultur- und Kongresscentrum plant zum Teil mit einem Vorlauf von mehreren Jahren zur Belegung und Bewirtschaftung des Hauses.
    Sieht der aktuelle Bauablaufplan Behinderungen bzw. Einschränkungen für den Betrieb der Weimarhalle vor, kann die Bewirtschaftung vorbehaltlos erfolgen und wird insbesondere die notwendige Zufahrt für den erforderlichen Lieferverkehr uneingeschränkt möglich sein?
  3. Welche Auswirkungen könnten sich für den Haushalt der Stadt Weimar bezüglich des Zuschusses für die weimar GmbH im ungünstigsten Fall ergeben?

DS 204/2013
Anfrage – Jahresabschlüsse WWS, HTG und Stadtwirtschaft/ Stellungnahme RPA
In den Vorlagen der Verwaltung zu den Jahresabschlüssen der Hufeland-Träger-Gesellschaft mbH (DS 142/2013), der Weimar Wohnstätte GmbH (DS 143/2013) und der Stadtwirtschaft Weimar GmbH (DS 164/2013) weisen die  Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes ausdrücklich auf die gute Eigenkapital- und Finanzlage der Gesellschaften hin. Darüber hinaus empfiehlt das RPA den Haushalt der Stadt Weimar durch höhere Ausschüttungen der Gesellschaften an die Gesellschafterin zu entlasten.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Teilen Sie die Auffassungen des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der finanziellen Lage der städtischen Gesellschaften?
  2. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes im Hinblick auf den städtischen Haushalt?
  3. Wie können die kurz- und langfristigen Wirtschafts- und Investitionspläne der Gesellschaften gestaltet werden?

DS 170a/2013
Änderungsantrag zur DS 170/2013 Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Zum Eigenbetrieb „Kommunalservice Weimar“ zum 01.01.2014
Der Stadtrat beschließt:
Die vorliegende Drucksache 170/2013 – Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasser … wird auf Basis der durch die beauftragte Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatergesellschaft erstellten  „Ergebnisse der Durchsicht der Planungsrechnungen …“ um folgende Unterlagen erweitert:

–        vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellungen mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar,

–        ausführliche synoptische Darstellung der Vor- und Nachteile bei Erweiterung bzw. Beibehalt der jetzigen Struktur für die Stadt Weimar, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger Weimars,

–        belastbare Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der in der DS mehrfach beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerten.

Dabei sind insbesondere auf Punkt D: Chancen und Risiken der Rekommunalisierung, sowie Punkt E: Prüfungsergebnis der Ausarbeitung der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatergesellschaft Bezug zu nehmen.

Weiterhin sollen Stellungnahmen des Betriebsrates der Stadtwirtschaft Weimar GmbH, des Personalrates der Stadt Weimar sowie der Mitarbeitervertretung des Eigenbetriebes Abwasser ergänzt werden.

Eine Beschlussfassung zur Drucksache 170/2013 erfolgt nach Eingang und eingehender Beratung der vorgenannten Ergänzungen in den Fachausschüssen.

Begründung:
Die vorliegende DS 170/2013 enthält weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar.
Für eine sachkundige Entscheidung sind dies elementare Grundlagen.

Dieser Änderungsantrag wurde durch den Oberbürgermeister kurzfristig übernommen und eine Bearbeitung zugesagt. Die Beschlussfassung ist nun für den 04.12.2013 geplant.

Dringlicher Antrag
Umfassende Information zum Bauhaus-Museum
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat schnellstmöglich, spätestens bis zum 30.11.2013 alle zum Entwurf des Bebauungsplanes „Bauhaus-Museum/ Am Weimarhallenpark“ eingegangenen Stellungnahmen schriftlich zur Verfügung.

Begründung:
Die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „ Bauhaus-Museum/ Am Weimarhallenpark“ ist abgeschlossen.
Nach Aussage der Stadtspitze soll der Bebauungsplan bereits in der Januarsitzung des Stadtrates beschlossen werden. Eine sachkundige Entscheidung bedarf einer ausreichenden Vorbereitungszeit.
Neben der fachlichen Ausarbeitung der Ämter der Stadtverwaltung bilden zugehörige Stellungnahmen von Institutionen,  aus der Bevölkerung, von Anliegern und Anwohnern die Basis auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden. Es ist dringend geboten, den Stadtrat schnell und umfassend zu informieren.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt  sich überdies aus der Tatsache, dass die geplante Stadtratssitzung am 04.12.2013 allein der Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt vorbehalten sein soll.

Der Oberbürgermeister hat eine schnellstmögliche Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen zugesagt.