„Baumstarke Stadt“

Für die Stadtratssitzung am 06. März haben wir einen Antrag eingebracht, der die  Stadtverwaltung beauftragt, ein Patenschafts-Programm für Bäume zu beleben und entsprechend zu bewerben, um es deutlich in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Dabei soll eine Patenschaft für Neupflanzungen in öffentlichen Parks, an Straßen, auf Plätzen sowie auf städtischen Friedhöfen möglich sein und eine Baumpatenschaft soll jederzeit in Absprache mit den städtischen Ämtern begründet werden können. Vorschläge zur konkreten Umsetzung wären z.B.: bei Spenden unterhalb 250 Euro erfolgt die entsprechende Eintragung der Patenschaft in das städtische Baumkataster, ab einer Spende von 250 Euro erhält der Patenbaum zusätzlich eine Stele, versehen mit einem Schild, auf dem der Name des Baumes und eine persönliche Widmung des Paten graviert sind. Darüber hinaus erhält der Baumpate ein ansprechend gestaltetes Zertifikat (z.B. in Kooperation mit der Bauhaus-Universität) mit dem Text der Widmung, dem Lageplan und der Beschreibung des Patenbaumes. Und als Start des Patenschafts-Programms sollen für die Neupflanzungen bei der Gestaltung des Vorplatzes zum neuen Bauhaus-Museum gezielt Baumpaten gesucht werden. Wir sind davon überzeugt, dass solch ein Patenschafts-Programm zur Pflanzung von Bäumen die Identifikation der Bürger mit ihrem Umfeld stärkt und somit dem zunehmenden Schwund innerstädtischen Stadtgrüns entgegenwirken kann. Denn nicht zuletzt tragen Bäume wesentlich zum Wohlbefinden und zu einer lebenswerten Stadt bei.

 
Für die Fraktion
Prof. Dr. W. Hölzer

Ignoranz?!

Im Bereich des Straßenzuges Ackerwand – Platz der Demokratie – Burgplatz  werden durch die entsprechende Anordnung von Fußgängerüberwegen bessere Querungsmöglichkeiten für den nichtmotorisierten Verkehr geschaffen. Die Einordnung der Fußgängerüberwege soll an der  KITA „Ackerwand“, am Platz der Demokratie und am Stadtschloss/ Bastille erfolgen. So formulierten wir bereits vor einem Jahr einen Stadtratsantrag vor dem Hintergrund, dass Beobachtungen zeigen, dass ein tatsächlicher Schutz insbesondere für Kinder und Erzieher in der anliegenden  KITA  auch durch die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gegeben ist. Darüber hinaus ist keine Verbesserung zur Querung am Schloss eingetreten. Forschungen zeigen dagegen, dass richtig geplante Zebrastreifen, unabhängig von der Fahrzeugbelastung, eine vergleichbare Sicherheit bieten können wie Fußgängerampeln. Die lapidare Antwort  von OB Wolf und Dezernentin Kolb unisono: kein Befassungsrecht des Stadtrates. Diese Auffassung hat sich 12 Monate und einen tragischen Unfall später leider nicht geändert. Auch nach erneutem  wortgleichen Einreichen unseres Antrages wird nicht gehandelt. Selbst das angekündigte Gespräch mit der Polizei ist nach weiteren 4 Wochen nicht in Sicht. Stattdessen: einzig, fast tägliches Blitzen des Ordnungssamtes. So geht man nicht mit dem Sicherheitsbedürfnis seiner Bürger um. Sich hinter dem Befassungsrecht verschanzen und das Nichtstun damit zu rechtfertigen, ist nicht im Sinne unserer Stadt.

Für die Fraktion
Prof. W. Hölzer

Trauerspiel

Das, mit der Rücknahme der Vorlage durch den OB (30 Minuten vor der Entscheidung im Stadtrat!) beendete Trauerspiel um die geplante Änderung der Gebührensatzung für den Weihnachtsmarkt zeigt erneut deutlich die Überforderung der Stadtverwaltung auf. Die in der Vorlage der Verwaltung aufgerufenen Gebührenerhöhungen (bis zu 1000%) für die Markthändler entbehren jeglicher Realität und fußen auf keiner nachvollziehbaren und belastbaren Kalkulation. Unsere Bemühungen, um die Gebührenberechnung auf eine vernünftige einheitliche Basis zu stellen und vor allem die Attraktivität des Weihnachtsmarktes zu erhalten, waren im Vorfeld gescheitert. Allein dies macht mehr als deutlich, was in unserer Stadt von einzelnen Personen und Fraktionen unter aktiver Wirtschaftsförderung verstanden wird. Der nun von uns miteingebrachte Änderungsantrag beauftragt eine Kalkulation des Weihnachtsmarktes auf Basis einer Kosten- Leistungsrechnung, um tatsächlich alle Einnahmen (inkl. Mehrwerte durch Steuereinnahmen bei Hotels, Gastronomen, Geschäften u.a. durch höhere Besucherzahlen) und Ausgaben darzustellen. Erst damit ist eine realistische und faire Bewertung und Neuordnung der Marktgebühren möglich. Wir werden unverändert dafür sorgen, dass die „Weimarer Weihnacht“ in ihrer Attraktivität in vollem Umfang erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird. Sie ist ein wesentlicher Teil der Förderung von Tourismus und Wirtschaft in Weimar. Daran soll und darf sich nichts ändern.

 
Prof. Dr. W. Hölzer

Trauerspiel der Überforderung. Ungerechte Marktgebührensatzung für „Weimarer Weihnacht“ von CDU und weimarwerk verhindert

Das mit der hektischen Rücknahme der Vorlage durch den OB vorerst beendete Trauerspiel um die geplante Änderung der Marktgebührensatzung für den Weimarer Weihnachtsmarkt zeigt erneut deutlich die Überforderung des Stadtoberhaupts, komplexe Themen inhaltlich und politisch angemessen zu behandeln und zu kommunizieren. Erneut wurde eine Satzung kurz „vor der Angst“ (30 Minuten vor der Entscheidung im Stadtrat) vom Oberbürgermeister zurückgezogen und erneut ist es dem OB nicht gelungen, in monatelangen Verhandlungen, Gesprächen und Diskussionen eine fachlich fundierte Vorlage zu erarbeiten.

Die in der Vorlage der Verwaltung aufgerufenen Gebührenerhöhungen entbehren jeglicher Realität und fußen weder auf einer nachvollziehbaren noch auf einer belastbaren Kalkulation. Die Fraktionen CDU und weimarwerk hatten in den Beratungen immer wieder eindringlich darauf hingewiesen, dass sie die unstimmige und nicht nachvollziehbare Vorlage der Stadtverwaltung ablehnen würden.

Aber selbst in der jüngsten gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen erheblichen Gebührenerhöhungen (teils bis zu 1000%) mit einem Mehrheitsvotum der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Linke stur und uneinsichtig befürwortet. Allein dies macht mehr als deutlich, was in unserer Stadt von den einzelnen Fraktionen und dem Oberbürgermeister unter aktiver Wirtschaftsförderung verstanden wird.

Der am Mittwoch von CDU und weimarwerk bürgerbündnis eingebrachte Änderungsantrag beauftragt die Verwaltung, eine Neukalkulation des Weihnachtsmarktes auf Basis einer Kosten- Leistungsrechnung vorzunehmen, um tatsächlich alle Einnahmen (inkl. Mehrwerte durch Steuereinnahmen bei Hotels, Gastronomen, innerstädtischen Geschäften durch höhere Besucherzahlen des Weihnachtsmarktes) und tatsächlich angefallenen Ausgaben darzustellen. Erst damit ist eine realistische und faire Bewertung und Neuordnung der Marktgebührensatzung für den Weihnachtsmarkt möglich.

Auch in der nun in letzter Verzweiflung vom OB eingesetzten Arbeitsgruppe (getreu dem Motto, wenn man nicht mehr weiterweiß, gründet man ´nen Arbeitskreis) zur Erarbeitung einer neuen Entgeltordnung werden CDU und weimarwerk, unverändert dafür sorgen, dass die „Weimarer Weihnacht“ in ihrer Attraktivität in vollem Umfang erhalten bleibt und weiter entwickelt wird. Sie ist ein wesentlicher Teil der Förderung von Tourismus und Wirtschaft in Weimar. Daran soll und darf sich nichts ändern.
Dr. Peter Krause – Fraktionsvorsitzender CDU Weimar
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer – Fraktionsvorsitzender weimarwerk bürgerbündnis e.V.

Verkehr in Weimar: Durchlässigkeit der Innenstadt sofort verbessern

Die Fraktionen CDU und Weimarwerk sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, zumindest während der intensiven Straßenbautätigkeit in und um Weimar die Durchlässigkeit der Innenstadt für den PKW-Verkehr zu erhöhen und damit andere Straßen zu entlasten. Ein gemeinsamer Antrag für die kommende Stadtratssitzung, der vor allem die Verlegung der Anliegerparkplätze auf dem Burgplatz fordert, hat lt. Aussage des Rechtsamtes kein Befassungsrecht, da „hier Maßnahmen des Straßenverkehrsrechtes angeregt werden. Das Straßenverkehrsrecht ist eine Materie des übertragenen Wirkungskreises und somit hat der Stadtrat kein Befassungsrecht. Konkrete Einzelmaßnahmen können vom Stadtrat nicht beschlossen werden“. Zügig handeln könnte lediglich die Stadtverwaltung. Grundlage für das Straßenverkehrsrecht ist der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2007. Dieser Plan sieht vor, auf die durchgängige Befahrbarkeit des Burgplatzes zu verzichten und die freizügigen Durchfahrt für den allgemeinen Kfz-Verkehr konsequent zu kappen.

In diesen zehn Jahren allerdings ist nichts geschehen: weder entlastet eine Umgehung im Osten der Stadt noch eine Verteilungstrasse im Nordosten den Verkehr in und durch die Innenstadt. Deshalb ist eine solche „freiwillige“ Verkehrsbehinderung derzeit nicht (mehr) gerechtfertigt, aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht akzeptabel und eine Zumutung für diejenigen, die das Chaos auf den Weimarer Straßen tagtäglich ertragen müssen.
Die Fraktion von CDU und weimarwerk bürgerbündnis werden im zuständigen Ausschuss den Oberbürgermeister auffordern, wenigstens vorübergehend die durchgängige Befahrbarkeit des Burgplatzes zu gewährleisten, zudem für die Kurzparker am Kindergarten „Am Goethepark“ in der Ackerwand eine andere nahe Möglichkeit zu finden (etwa vor dem Haus der Frau von Stein).

Dr. Peter Krause – CDU Weimar
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer – weimarwerk bürgerbündnis e.V.

 

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 04.11.2015

DS 214/2015
Anfrage – Immobilienverkäufe mit Investitionsverpflichtung
In den letzten Jahren wurden durch die Stadt Weimar verschiedene im Eigentum befindliche bebaute Grundstücke im Stadtgebiet zum Verkauf ausgeschrieben und letztlich veräußert. Teil des städtischen Musterkaufvertrages ist meist, insbesondere in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, eine zeitlich fixierte und sanktionierte Sanierungs- und Investitionsverpflichtung.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wie erfolgt aktuell die Prüfung dieser vertraglich vereinbarten Auflagen zur Sanierungs- und Investitionsverpflichtung? Gilt dies auch für Immobilienverkäufe städtischer Gesellschaften?

Welche offenen Forderungen hinsichtlich vertraglich festgeschriebener Sanierungs- und Investitionsverpflichtungen sind zum Stand 01.11.2015 zu benennen?

Wurden bereits entsprechende Sanktionen der Verwaltung aufgrund Nichterfüllung von Vertragsbestandteilen verhängt und durchgesetzt?

DS 215/2015
Antrag zur Aufgabenerhebung/ Personalentwicklung
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah (in Absprache mit den Fraktionen)

die schriftliche Aufstellung zur DS 222/ 2013 – Antrag zur Aufgabenerhebung – (siehe Anlage) hinsichtlich Aufgabenaufstellung und entsprechender Untersetzung durch Personalbestand und Rechtsgrundlagen;

eine schriftliche, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Pläne/ Strategien im Hinblick auf eine zukunftsfähige Personalentwicklung/ Personalplanung (Stichworte: Personalkostenhöhe – dem Gesamthaushaltsvolumen angemessen, Aufgabenwahrnehmung, Fachkräftesicherung, Bürgerfreundlichkeit und -nähe, Qualitätsentwicklung),

den Stadträten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sollte durch den Oberbürgermeister, als erstem Verantwortlicher für die Stadt Weimar, ein ehrlicher, aufgeschlossener Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozess mit dem Stadtrat angestoßen werden, um den Bereich Personal mittel- und langfristig zukunftsfähig zu gestalten.

Begründung:
In der Stadtratssitzung am 29.01.2014 wurde die DS 222/2013 – Antrag zur Aufgabenerhebung – durch den Oberbürgermeister übernommen und die Bearbeitung zugesagt. Personalentwicklung/ Personalplanung, die den Anforderungen der Zukunft entspricht, ist insbesondere in Zeiten einer mehr als angespannten Haushaltslage der Stadt Weimar unumgänglich.

DS 216/2015
Anfrage – Sachstand Schillerstraße 13/15
Seit 2012 zuletzt im Juni 2015 wird die Verwaltung kontinuierlich um Auskunft zum jeweiligen Sachstand der Immobilie Schillerstraße 13/15 gebeten.Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist nach wie vor kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Das Gebäude verfällt täglich mehr und prägt das Stadtbild für Einwohner und Touristen in unvorteilhafter Weise. Ein proaktives Handeln seitens der Stadtspitze ist leider nicht erkennbar.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wie stellt sich die aktuelle Situation zur Sanierung und Nutzung aus städtischer Sicht dar?

Wie lange sind Sie noch gewillt, dem „Nichtstun“ ohne proaktives städtisches Einschreiten zuzuschauen bzw. welche möglichen Lösungsvorschläge sehen Sie, welche Maßnahmen werden von Ihnen und Ihren Mitarbeitern ergriffen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend der vom Gesetzgeber und der Stadt festgelegten geltenden Bestimmungen und gestalterischen Ansprüche, insbesondere in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, zukünftig (schnellstmöglich) wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt. inkl. zeitlicher Untersetzung?

DS 214/2015
Anfrage – Haus der Frau v. Stein Vertragserfüllung
Am 31.12.2014 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06.2015 hat dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Durch den Oberbürgermeister wurde eine umfassende und detaillierte Prüfung und entsprechende Information an die Stadträte zugesagt.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wurde die Prüfung zur Erfüllung der Investitionsverpflichtung des Eigentümers des Gebäudes inzwischen ab-geschlossen?

Durch wen erfolgte die Prüfung und welche Maßnahmen wurden zusätzlich zum buchmäßigen Nachweis im Hinblick auf eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt?

Zu welchem Ergebnis kommt die Prüfung? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Stadt?

Wann erhält der Stadtrat die zugesagte detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen zur Investitions- und Nutzungsverpflichtung des Eigentümers zum Stichtag 31.12.2014 (entsprechend DS 138/2012) inkl. des angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte?

DS 2012/2015
Anfrage – Ballspielplatz Baugebiet „Sackpfeife“
In der SRS am 28.01.2014 wurde die DS 370/2014 in modifizierter Form durch den Oberbürgermeister übernommen. Darin heißt es:
Für den im Zuge der geplanten Neubebauung durch die Weimarer Wohnstätte GmbH wegfallenden Bolzplatz wird eine Ersatzfläche zur Errichtung eines Ballspielplatzes angestrebt. Eine entsprechende zeitnahe Planung wird durch die Stadtverwaltung im BUA und BSA vorgestellt, entsprechend notwendige finanzielle Mittel sind einzuplanen und darzustellen.
Der OB wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen wurden seither durch die Verwaltung unternommen, um den wegfallenden Bolzplatz am Standort ersatzweise zu errichten und wie ist der derzeitige Stand der dafür notwendigen Planungen?

Wie sieht diesbezüglich die weitere Verfahrensweise seitens der Stadtverwaltung aus?

Unsere Anfragen zur Stadtratssitzung am 08.07.2015

DS 150/2015 Anfrage
Sauberkeit/ Müllsituation Schillerstraße/ Innenstadt
Speziell am Wochenende und nach Veranstaltungen (zuletzt zur „Langen Nacht der Museen“ am 13.06.2015) gleicht die Weimarer Innenstadt im Allgemeinen und Schillerstraße und Marktplatz im Besonderen oftmals einer „Müllkippe“. Der Schaden für das Ansehen Weimars bei Einwohnern und Gästen ist sicher unstrittig.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie begegnet die Stadtspitze dieser wiederkehrenden Verschmutzung?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Weinfest und Zwiebelmarkt stehen als Großveranstaltungen „vor der Tür“. Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Besucher Weimars besuchen die Aushängeschilder der Stadt in großer Zahl. Gerade im letzten Jahr war die Aufenthaltsqualität durch massives und unkontrolliertes Müllaufkommen oft eingeschränkt.

Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um insbesondere die Bereiche Sauberkeit und Abfallentsorgung für die nächsten Veranstaltungen effektiv zu gestalten?

DS 149/2015 Anfrage
Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar
Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice Weimar als Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Weimar erfolgte Ende 2013 unter massivem Zeitdruck. Die DS 170/2013 enthielt weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar. Mit der DS 170a/2013 sollten diese Voraussetzungen und elementaren Grundlagen für eine sachkundige Entscheidung geschaffen werden. Leider wurde dies durch den OB abgelehnt. Als Kompromiss, in der Not geboren, wurde durch den Oberbürgermeister die DS 170b/2013 übernommen. Kernpunkt war u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschließlich eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung der bisherigen Eigenbetriebsstruktur. Eckwerte sollten gemeinsam mit Finanzausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss definiert und abgestimmt werden. Im April 2014 wurde mit der DS 101a/2014 noch einmal durch den OB eine DS übernommen, die die Abarbeitung der einzelnen Schritte der DS 170b/2013 einforderte und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Eigenbetrieb ausdrücklich ausschloss.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schritte wurden durch den Oberbürgermeister zur Umsetzung der DS 170b/2013 und DS 101a/2014 bisher vollzogen und wie wird der Stadtrat in seiner Gesamtheit zukünftig informiert? Sieht der Oberbürgermeister die DS als erfüllt an?

Haben sich die in der ursprünglichen DS beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerte bewahrheitet und wie profitieren/ partizipieren die Stadt Weimar/ der städtische Haushalt , die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, der Abwasserbetrieb Weimar und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon/ daran?
(Wir bitten um eine vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten inkl. belastbaren Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der einzelnen Punkte)

Wie bewerten Sie die bisherige Entwicklung des Eigenbetriebes, welche Chancen und Risiken sehen Sie zukünftig und welche Schwerpunkte werden Sie setzen?

DS 148/2015 Anfrage
Schulbegleitung/ individuelle Beschulung und Betreuung
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung mit der DS 058/2015 den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Diesen gilt es mit Leben zu füllen und fachliche Standards für verschiedene Bereiche aus gesetzlichen Vorgaben heraus zu übernehmen bzw. aus städtischer Sicht zu entwickeln. Die individuelle Schulbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dabei eines der sensibelsten Themen:

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schulen in Weimar (staatlich oder freier Träger) sind barrierefrei, verfügen also über rollstuhlgerechte Zugänge zu sämtlichen Klassenräumen, Turnhalle, etc. und verfügen über Ruhe- und Pflegeräume, und eignen sich deshalb grundsätzlich aus baulicher Sicht zur inklusiven Beschulung?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar für Kinder mit Behinderung eine individuelle Teilnahme an der Schulbildung? Wie werden Schulbegleiter/ Integrationshelfer ausgewählt, nach welchen Vorgaben werden Notwendigkeit, Umfang und
Finanzierung der Schulbegleitung geprüft und bewilligt?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar eine „inklusive“ Hort- und Ferienbetreuung bzw. entsprechende Angebote, damit auch eine Teilnahme von schwerstmehrfach-behinderten Kindern und Jugendlichen gegeben ist? Wie kann dies ohne finanzielle Benachteiligung der Betroffenen und deren Familien gewährleistet werden?

Ziel erreicht?

Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice erfolgte 2013 unter massivem Zeitdruck, ohne Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile oder konkreten Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt und die Einwohner Weimars. Kritiker wurden belächelt. Ein Änderungsantrag forderte u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschl. eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung. Eckwerte sollten gemeinsam definiert und abgestimmt werden. 2014 wurde durch den OB auf Nachfrage die Abarbeitung dieser einzelnen Schritte erneut zugesagt und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ergebnis bis heute: NICHTS ist geschehen. Der Eigenbetrieb ist ohne weitere Darstellung der Zahlen und Fakten gegründet. Er arbeitet, sorgt für deutlich höheren bürokratischen Aufwand und kommt nach aktuellen Berechnungen den städtischen Haushalt in 2015 mindestens 600T Euro teurer als angenommen. Dazu ist von den bisherigen durch OB und Teilen des Stadtrates stets angeführten und betonten Vorteilen und Einspareffekten – höhere Leistung und besserer Service durch Synergieeffekte, Weitergabe der wegfallenden Umsatzsteuer = Reduzierung der Abfallgebühren für jeden Einzelnen – keine Rede mehr. Im Gegenteil. Im letzten Jahr wurde durch den OB eine Anpassung/ Erhöhung der Abfallgebühren vorgeschlagen, die er nach Widerstand zurückzog. Wir haben im nächsten Stadtrat eine umfangreiche Anfrage zur gesamtem Problematik eingebracht und erwarten detaillierte Antworten.

Für die Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Handeln

Am 31.12.14 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06. hatte dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Wir werden den OB in der Stadtratssitzung beauftragen, dem Stadtrat eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen des Eigentümers inkl. eines angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte zu erstellen und bei Nichterfüllung die Geltendmachung der vertraglich festgelegten Vertragsstrafe umgehend einzuleiten. Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.
Gleiches gilt für die Schillerstraße 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, reichen nicht mehr aus. Der OB ist gefordert, hier endlich aktiv im Rahmen der weitreichenden gesetzlichen Möglichkeiten tätig zu werden. Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist bisher kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Wir fragen daher erneut zum aktuellen Stand und den durch die Stadtspitze ergriffenen und weiter geplanten Maßnahmen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt.

Für die Fraktion
Wolfgang Hölzer

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 29.04.2015

DS 074/ 2015 Anfrage
KITA „Am Goethepark“ – Außengelände
Die KITA „Am Goethepark“ nutzt seit vielen Jahren einen Teil des „Oppelschen Garten“ als Außengelände. Vor etwa einem Jahr wurde die Verlängerung des Pachtvertrages mit der Stadt Weimar für diese Nutzung vom neuen Eigentümer in Frage gestellt. Nach langen Verhandlungen konnte sich auf eine Verlängerung für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2015 geeinigt werden. Weitere Gespräche für eine langfristige Lösung wurden vereinbart.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Aussagen können zur aktuellen Situation/ zum aktuellen Sachstand getroffen werden?
Welche Aktivitäten existieren gegenwärtig in der Verwaltung zur Klärung der Situation bzw. wie sollte aus Sicht der Stadtspitze weiter verfahren werden, inkl. einer Festlegung zum zeitlichen Rahmen, um letztlich zeitnah zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu gelangen?

DS 073/ 2015 Anfrage
Haus der Frau v. Stein – Vertragserfüllung
Am 31.12.2014 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06.2015 hat dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen.
Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welches Vorgehen ist seitens der Stadtspitze vorgesehen, um die Erfüllung der einzelnen Vertragsbestandteile entsprechend DS 138/2012 angemessen zu prüfen?
Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um den erreichten Sanierungsstand zum 31.12.2014 mit dem buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung auch nach dem 30.06.2015 plausibel überprüfen zu können?
Ist es geplant, dies einer externen Plausibilitätsbeurteilung zu unterziehen?
Wie und wann wird der Stadtrat in die Ergebnisse und das daraus folgende weitere Vorgehen eingebunden?

DS 038/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Kooperation in der Verwaltungsarbeit
Der Stadtrat beauftragt in Fortsetzung seiner Initiative vom Juni 2010 den Oberbürgermeister, ein Verhandlungskonzept über Kooperationen im Verwaltungshandeln mit anderen Kommunen und Institutionen (s. Nrn. A, B und C) auszuarbeiten und dem Stadtrat bis zur SR-Sitzung im Juni 2015 zur Entscheidung vorzulegen.
A.: Unabhängig von den Überlegungen und Ergebnissen der damals vom OB beauftragten Prüfung durch die ggf. von Kooperationen betroffenen Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung sind nunmehr durch den OB vor allem folgende Aufgabenbereiche in Kooperationen mit anderen Kommunen einzubringen:

  1. Umweltschutz
  2. Gesundheitswesen
  3. Veterinärwesen
  4. Denkmalschutz
  5. Schulwesen
    und weitere Aufgabengebiete aus dem Pflichtaufgabenbereich
    ebenso wie Aufgaben aus dem freiwilligen Bereich wie z. B.
  1. Sport
  2. Kultur

B.: Weiterhin sind Kooperationsverhandlungen konzeptionell vorzubereiten, die beispielsweise Zusammenarbeiten etwa im Bereich der Personalverwaltung zwischen der Stadt und den beiden Hochschulen ermöglichen.
C.: Es sind auch mit dem Ziel der Kostenersparnis, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Klassik Stiftung und der Stadt im Bereich der Gärtnereien und der Wegeunterhaltung zu erkunden und vorzubereiten.

DS 039/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Weimar nimmt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Folgeprojekt zur IHK – Initiative „Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen“ teil.
Ziel ist die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.
Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses allein durch städtische Mitarbeiter der entsprechenden Abteilungen und Ämter vollzogen werden. Eine zusätzliche kostenpflichtige externe Begleitung bzw. Neueinstellungen sind ausgeschlossen.
Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss ist zum aktuellen Stand regelmäßig zu informieren.

Begründung:
In verschiedenen Studien zur Wirtschaftsförderung von Städten und Gemeinden landet Weimar abgeschlagen auf hinteren Rängen. Das Arbeits- und Investitionsklima für Unternehmen wird oft als wenig wirtschaftsfreundlich eingeschätzt.
Die Teilnahme an einem standardisierten Qualitätsverfahren inkl. Zertifizierung kann hier erste Zeichen setzen, um die Stadtverwaltung Weimar als verlässlichen Partner der heimischen Wirtschaft zu etablieren und damit auch nachhaltig die Attraktivität des Standortes zu erhöhen.

DS 071/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Klassik Stiftung Weimar
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister tritt in den bevorstehenden Verhandlungen über die weitere Finanzierung der Klassik Stiftung Weimar (KSW) mit den Zuwendungsgebern Freistaat Thüringen und Bund dafür ein, eine deutliche Verringerung der Zuwendung der Stadt Weimar ab dem 01.01.2017 zu erreichen.
Diese Summe möge für die Finanzierung derjenigen Bereiche der KSW eingesetzt werden, die unmittelbar das Zusammen-wirken mit der Stadt Weimar betreffen (Museen, Park- und Gartenanlagen).
Der Hauptausschuss ist regelmäßig über den Fortgang der Gespräche zu informieren.

Begründung:
Die Klassik Stiftung Weimar ist nach der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die zweitgrößte Kulturstiftung in Deutschland. Sie zählt zu den bundesweiten kulturellen Leuchttürmen und besitzt weltweite Bedeutung. Von Ihrer Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung profitiert nicht nur die Stiftung, sondern die Stadt Weimar unmittelbar.
Der Stadtrat möchte die Zusammenarbeit zwischen Stadt Weimar und Stiftung ausdrücklich erhalten und weiterentwickeln. Angesichts der im Vergleich (etwa mit Potsdam) sehr hohen finanziellen Zuwendung der Kommune ist allerdings eine angemessene Verteilung der Förderung angebracht.

DS 072/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Überarbeitung der KITA-FRL – Gebührentabelle
Oberbürgermeister wird beauftragt,
Anlage 1a der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen, insbesondere die Tabelle zur Erhebung der Elternbeiträge unter folgenden Prämissen zu überarbeiten.

  1. spürbare finanzielle Entlastung der unteren und mittleren Einkommensgruppen
  2. Vereinfachung und Vergleichbarkeit der Einkommensermittlung als Grundlage zur Berechnung der Elternbeiträge
  3. Summe der Beitragseinnahmen (Stichtag: 31.12.2014 zuzüglich Kosten des beitragsfreien Kitajahres) wird durch die Veränderung der Beitragstabelle nur um einen Gesamtbetrag von 50.000 Euro verringert
  4. Summe der Beitragseinnahmen (Stichtag: 31.12.2014 zuzüglich Kosten des beitragsfreien Kitajahres) wird nicht erhöht

Ziel ist das Inkrafttreten der neuen Gebührentabelle zum neuen Kindergartenjahr 2015/2016.
Die zeitliche Bearbeitung sowie die Vorlage der Verwaltung im Stadtrat inkl. einer nachvollziehbaren und detaillierten Kalkulationsaufstellung ist entsprechend vorzubereiten und zu beachten.

Begründung:
Die aktuell gültige Gebührentabelle gilt seit dem 01.01.2002 unverändert. Nach 13 Jahren ist eine Überprüfung und Überarbeitung geboten.

DS 078/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Fußläufige Verknüpfung des neuen Bauhausmuseums mit der Kernstadt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
ein Konzept vorzulegen, um die fußläufige Verknüpfung des neuen Bauhausmuseums mit der Kernstadt zu sichern. Hierbei geht es besonders um die städtebauliche Verknüpfung des Bereichs Goetheplatz, Stadtmuseum, Neues Museum und des neuen Bauhausmuseum.
Die Steigerung der Attraktivität des Zugangs zur Weimarhalle und zum Weimarhallenpark sowie dessen Öffnung zum Museum stellt einen weiteren Aspekt dar.
Eine Ausweitung der innerstädtischen Fußgängerzone über die Karl-Liebknecht-Straße, bzw. die Überleitung des Individualverkehrs weg vom Goetheplatz, und damit eine bessere fußläufige und sicherere Anbindung der nördlichen Innenstadt an die Kernstadt wird dabei angeregt.

Das Konzept soll so vorgelegt werden, dass eine Beschlussfassung mit vorhergehender Diskussion in den Ausschüssen für die Sitzung des Stadtrates am 4.11.2015 möglich ist. Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine entsprechende Drucksache rechtzeitig einzubringen.

Begründung:
Das neue Bauhausmuseum soll bis zum 100jährigen Jubiläum der Gründung des Bauhauses in Weimar, 2019, fertiggestellt werden. Seine Wirkung wird es vor allem dann gut entfalten können, wenn es fußläufig nicht nur erreichbar ist, sondern mit anderen bedeutenden Stätten Weimars, wie Universitätshauptgebäude, Schloss, Goethe- und Schillerhaus, Deutschem Nationaltheater, Stadtmuseum, Weimarhalle oder Neuem Museum in einer fußläufigen und wahrnehmbaren Verbindung steht. Darunter verstehen die Antragsteller eine Verbindung mit Vorrang für Fußgängerverkehr, bei uneingeschränkter Zulassung von ÖPNV und Fahrradverkehr.
Es gilt, für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und ihre Gäste die Stadt Weimar erlebbar zu machen. Das neue Bauhausmuseum ist nicht ein Museum am Rande der Kernstadt, sondern Teil und – je nach Sichtweise – gemeinsam mit dem Neuen Museum Startpunkt einer Museumsmeile in Weimar.

DS 081/ gemeinsamer Antrag der Koalition
Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung im Juni ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Weimar als gemeinsame Handlungsgrundlage vorzulegen.
Dabei sollen auch Institutionen und Initiativen eingebunden werden, die auf diesen Gebieten bereits tätig sind.

Begründung:
Die Stadt Weimar ist, ebenso wie alle anderen Kommunen und Landkreise in Thüringen nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen und die ihr zugewiesen sind, unterzubringen. Bei der Ausgestaltung der Unterbringung soll der besonderen Problematik von Menschen, die keine Wohnung haben und unter Heimatverlust sowie eventuell unter den Folgeschäden erlittener Repressalien leiden, mit einem umfassenden Angebot an sozialarbeiterischen Handeln sowie einem menschenwürdigen Wohnen Rechnung getragen werden.
Es gilt, gelingende Integration und dafür unerlässliche sozialarbeiterische und strukturelle Tätigkeiten in verlässliche Strukturen einzubetten.

DS 082/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Gebietsreform vorbereiten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. kurzfristig einen Bericht vorzulegen zum aktuellen Stand der Gespräche mit allen relevanten Umlandgemeinden. Es soll dabei klar werden, mit wem wann worüber und mit welchen Ergebnissen konferiert wurde.
  2. mit den Umlandgemeinden insbesondere Nohra und Kromsdorf erneut das Gespräch zu suchen.

Dabei sollen Gesprächstermine so vereinbart werden, dass es den Fraktionsvorsitzenden (oder ihren Vertretungen) prinzipiell möglich ist, an den Gesprächen teilzunehmen. Gleiches sollte für die Räte der Umlandgemeinden gelten.

Begründung:
Unabhängig davon, ob eine Kreis- und Gebietsreform in Thüringen kommt, ist es sinnvoll und angezeigt, die Beziehungen zu den Umlandgemeinden zu verbessern und zu vertiefen. Die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben, Absprachen bei der Flächennutzung bis hin zu einem freiwilligen Zusammengehen sind dabei wünschenswerte und denkbare Verbesserungen des heutigen zu sehr Nebeneinanders und zu wenig Miteinanders.
Die Antragsteller wollen, dass neben den Bürgermeistern und dem Weimarer Oberbürgermeister auch weitere gewählte Vertreter der Gemeinden und der Stadt Weimar an den Gesprächen teilnehmen können, um die Vertrauensbasis zu erweitern.

DS 077/ 2015 gemeinsame Anfrage der Koalition
Umsetzung des Haushaltes 2015
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. März den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen.
Die Fraktionen der Stadtratskoalition von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und dem weimarwerk bürgerbündnis fragen dazu den Oberbürgermeister an:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Genehmigung des Haushaltes?
  • Hegt der Oberbürgermeister Zweifel an einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes – wenn ja, in welchen Punkten und warum?

 

Die Stadtratssitzung findet am Mittwoch, dem 29.04.2015 um 17:45 im großen Sitzungssaal in der Schwanseestraße 17 statt.