Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 29.01.2014

DS 009/2014
Anfrage – Aktuelle Situation Abfallentsorgung
Die aktuelle Situation rund um die Abfallentsorgung der Stadt Weimar spitzt sich zu.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie erklären Sie sich die aktuell massiv auftretenden Probleme und Schwierigkeiten durch die Umstellung des Abfallsystems und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Chaos?
  2. Wie schätzen Sie die bisherige Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung diesbezüglich ein?
  3. Welche Übergangsregelungen gelten in der Abfallentsorgung aktuell, wie lange für die Bürgerinnen und Bürger Weimars und wird es z.B. finanzielle Entschädigungen für nicht erbrachte Leistungen der Abfallentsorgung geben?
  4. Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger zukünftig, wenn die bereitgestellten Tonnen für Papier und Verpackung temporär nicht ausreichen, den entsprechenden Abfall zu entsorgen?
  5. Die Abfallentsorgung befindet sich seit dem 01.01.2014 wieder in städtischer Hand. Die Organisation der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung der bisherigen Sammelstandplätze sollte damit kein Problem darstellen. Wann und wie oft werden die bisherigen Sammelstandplätze und deren direktes Umfeld bezüglich „wilder“  Müll-ablagerungen kontrolliert und gereinigt und wie wird die Stadtverwaltung zukünftig solch „wilden“ Müllablagerungen begegnen?

DS 010/2014
Antrag – Überarbeitung Abfallgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt:
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar erfährt, aufgrund des zum 01.01.2014 vollzogenen Wechsels der Rechtsform der für Weimar zuständigen Abfallentsorgung, rückwirkend ebenfalls zum 01.01.2014 im §3 „Gebührenmaßstab und Gebührenberechnung“, Absatz (2) „Jahresgebühr“ eine Anpassung.

Die in der Gesamtkalkulation eintretende Ersparnis durch den Wegfall der Mehrwertsteuerpflicht bei kommunalen Eigenbetrieben wird nach Abzug der 7%iger Lohnkostensteigerungen (Tarifwechsel zum öffentlichen Dienst) in vollem Umfang dem durch den Endverbraucher jährlich zu zahlenden Gesamtbetrag (Jahresgebühr = Fixanteil + variabler Anteil) gutgeschrieben. Die Müllgebühren reduzieren sich damit um die entsprechende Summe.

Die Änderung wird umgehend in die Abfallgebührensatzung aufgenommen und falls notwendig dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung zugeleitet. WTA und FIA sind in der nächsten Sitzung zur Umsetzung zu informieren.

Begründung:
Mit dem Beschluss zur Erweiterung des Eigenbetriebes „Abwasserbetrieb“ zum Eigenbetrieb „Kommunaler Service Weimar“ zum 01.01.2014 treten die durch den OB stets benannten steuerlichen Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes auch für die Abfallentsorgung der Stadt Weimar in Kraft.
Ein Eigenbetrieb ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf die erhobenen Gebühren und Kostenumlagen zu. So sind wie vom OB angekündigt, die Abfallgebühren zu senken. Diese Ersparnis muss umgehend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

DS 011/2014
Antrag – Baumaßnahme Frauenplan
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,

  1. kurzfristig, spätestens bis zum 12.02.2014 eine Anwohnerversammlung zur umfassenden Information zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“ einzuberufen,
  2. bis Mittwoch, dem 05.02.2014, eine vollständige und detaillierte, schriftliche Zuarbeit zur geplanten Baumaßnahme „Frauenplan“  im Hinblick auf:

– den aktuellen Arbeitstand (Fertigstellung Ausführungsplanung/ Erstellung
– Leistungsverzeichnis/ Ausschreibungsbeginn und –ende, etc.),
– die aktuell gültigen Entwurfs- und Ausführungsplanungen,
– den Bauablauf und zeitlichen Rahmen der Bautätigkeit,
– die Gesamtkosten der Maßnahme,
– die Kostenbeteiligung der Anlieger in Art, Zeitpunkt und voraussichtlicher Höhe,
– die erwarteten Beeinträchtigungen für Anwohner und Gewerbetreibende sowie
– Einschränkungen für den allgemeinen Verkehr (z.B. Müllabfuhr etc.)
– die Möglichkeiten und Erfordernisse aus Sicht der Stadtverwaltung zur Minimierung von   Beeinträchtigungen (z.B. für die Bewirtschaftung von Außenterrassen), zur Unterstützung der Betroffenen und Verbesserung der Situation während der Bauphase

den Fraktionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere ist auf die bereits erfolgten und noch geplanten Informationen der Betroffenen einzugehen (Wann und wie werden Anwohner/ Anlieger/ Gewerbetreibende zu den vorgenannten Punkten durch wen informiert?).

Begründung:
In einer Anliegerversammlung in der Aula des Goethegymnasiums im Jahr 2012 wurde durch den OB und das Planungsbüro Dane dargelegt, dass vor Beginn der Ausschreibungen des Bauabschnitts Frauenplan eine weitere Anliegerversammlung zur Vorstellung der konkretisierten Planungen und Information zum Bauablauf erfolgen wird.
Für die Zeit vor und während der Baumaßnahme in diesem sensiblen Stadtbereich wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Beteiligten und Betroffenen angekündigt.
Bisher ist hierzu nichts erfolgt oder erkennbar. Es ist dringend geboten, kurzfristig in eine aktive Kommunikation mit Anwohnern und Anliegern des Frauenplanes einzusteigen.
Chaos und massive Verzögerungen im Bauablauf, extreme Behinderungen sowie existenzbedrohende Einbußen für Gewerbetreibende, wie bisher bei jeder städtischen Baumaßnahme aufgetreten (z.B. Herderplatz, Steubenstraße), müssen verhindert werden.