Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 16.10.2013

DS 165/2013
Antrag zur RAL – Zertifizierung der Stadtverwaltung im Rahmen der IHK-Initiative „Wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung“

In verschiedenen Studien zur Wirtschaftsförderung von Städten und Gemeinden landet Weimar abgeschlagen auf hinteren Rängen. Das Arbeits- und Investitionsklima für Unternehmen wird oft als wenig wirtschaftsfreundlich eingeschätzt.
Die Teilnahme an einem standardisierten Qualitätsverfahren inkl. Zertifizierung kann hier erste Zeichen setzen, um die Stadtverwaltung Weimar als verlässlichen Partner der heimischen Wirtschaft zu etablieren und damit nachhaltig die Attraktivität des Standortes zu erhöhen. Beispielhaft für die erfolgreiche Zertifizierung stehen die Stadt Erfurt und der Landkreis Weimarer Land. Durch die IHK Erfurt wurde darüber hinaus eine Kostenübernahme für die Erstzertifizierung in Höhe von 3000,00 Euro avisiert.

Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Weimar nimmt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Folgeprojekt zur IHK- Initiative „Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen“ teil.
Ziel ist die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.

Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses allein durch städtische Mitarbeiter  der entsprechenden Abteilungen und Ämter vollzogen werden. Eine zusätzliche kostenpflichtige externe Begleitung bzw. Neueinstellungen sind ausgeschlossen.
Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss ist zum aktuellen Stand regelmäßig zu informieren.

Leider konnte sich die Mehrheit des Stadtrates nicht entschließen unserem Antrag direkt zuzustimmen. Somit wurde dieser zunächst zur Beratung in den Wirtschafts- und Tourismusausschuss und den Finanzausschuss verwiesen und weiter verschleppt. Auch der Oberbürgermeister wiederholte seine Kritik am Antrag und begründete die „Nichtumsetzbarkeit“ mit der Überlastung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus fehlt die Bereitschaft, eine interne Lenkungsgruppe zu bilden und somit den eigenen Mitarbeitern zu vertrauen. Ein Armutszeugnis für unsere Stadtspitze. Wir werden sehen, wie sich eine, in unseren Augen, Selbstverständlichkeit weiter entwickelt.

Zur Info:
Das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung regelt z.B. solch banale Dinge,
– wie den Zeitraum, in dem die Stadtverwaltung auf eine Anfrage mit einer Eingangsbestätigung und Nennung eines Ansprechpartner antworten soll
Frist: drei Arbeitstage;
– wie die Bezahlung von Rechnungen durch die Kommune
Frist: 15 Arbeitstage.

Link zu der Broschüre mit den 14 RAL-Kriterien:
http://www.gmkev.de/downloads/guete-und-pruefbestimmungen_11-2012.pdf


DS 184/2013 und 185/2013

Anfragen zur Baumaßnahme Steubenstraße
Die Umsetzung und Ausführung der Baumaßnahme Wielandpatz/Steubenstraße ist derzeit neben der Umgestaltung des Herderplatzes die am stärksten in das innerstädtische Leben eingreifende Baustelle. Insbesondere die geplante Neuregelung der Verkehrsführung am Wielandplatz/Frauenplan und der Wegfall der Busspur in der Steubenstraße sowie die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme werfen nach wie vor Fragen auf.
Der Oberbürgermeister wurde daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie ist die Bushaltestelle in Richtung Stadtmitte geplant? Dort wuede eine Fußgängerinsel realisiert. Soll der Autoverkehr bewusst gestaut werden?
  2. Sind am Eingang zum Frauenplan technische Vorkehrungen getroffen worden, um für eine nachträgliche Verkehrberuhigung ohnen größeren Aufwand Poller installieren zu können?
  3. Nach Informationen der Fraktion, liegen der Stadtverwaltung mehrere Bauanfragen von Anliegern zur Schaffung von Tiefgaragen im Bereich Frauenplan/Puschkinstraße vor, die deutlich zur Entlastung im öffentlichen Parkraum beitragen können.
    Gibt es aktuelle Überlegungen diese Planungen in die bisher favorisierte Verkehrsführung am Frauenplan einzubinden bzw. möglicherweise die städtische Konzeption an die neuen Gegebenheiten anzupassen?
  4. Wie hoch werden die Gesamtkosten der Maßnahme nach heutiger Berechnung sein und in welcher Höhe werden die entstehenden Baukosten auf die Anlieger umgelegt?
  5. Wie wurden die Anlieger über eine mögliche Kostenbeteiligung im Rahmen der Baumaßnahme Steubenstraße/ Wielandplatz informiert?
  6. Mit welchen finanziellen Belastungen (Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet) müssen die Anlieger zu welchem Zeitpunkt rechnen?


DS 186/2013

Anfrage zum Radweg Taubach
Mit dem Eingemeindungsvertrag für den Ortsteil Taubach verpflichtete sich die Stadt Weimar im Jahr 1994 eine zusätzliche Wegeverbindung als Fuß- und Radweg zwischen Taubach und Oberweimar/Ehringsdorf zu schaffen.
Nach fast 20 Jahren ist deren Realisierung nach Aussagen der Stadtpitze nicht absehbar.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Bietet der Eingemeindungsvertrag als rechtsgültiges Dokument grundsätzlich die Möglichkeit zur Klageerhebung gegen die Stadt Weimar?

Sollte bei der zuständigen Gerichtsbarkeit eine Klage z.B. wegen Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Maßnahmen im bestehenden Eingemeindungsvertrag eingehen, welche Aussicht auf Erfolg hätte diese aus Sicht der Stadtspitze/ des Rechtsamtes der Stadtverwaltung?

Welche Konsequenzen hätte ein mögliches Urteil für die Stadt Weimar?