Weimar – kreisfrei!

Das weimarwerk bürgerbündnis e.V. spricht sich nach intensiver Diskussion und Abwägung aller derzeit bekannten Fakten deutlich für den Erhalt der Kreisfreiheit aus.
Unabhängig von den finanziellen Auswirkungen sind wir davon überzeugt, dass der unzweifelhaft großen historisch bedingten Bedeutung Weimars als Kultur und Wissenschaftsstandort ausschließlich der Status „Kreisfreie Stadt“ gerecht wird.

Über die Bedeutung Weimars und dessen Ruf weit über die Grenzen Deutschlands hinaus ist bereits alles von fast allen gesagt. Auch die schwerwiegenden finanziellen Folgen und der Verlust der Entscheidungsbefugnisse (z.B. im Bereich der Bildung) sind bereits ausführlich erörtert. Allerdings sehen wir entscheidende Fehler bereits in zurückliegenden Jahren. Die Vorbehalte und Befindlichkeiten, insbesondere der Landeshauptstadt, gegenüber Weimar sind seit Jahren bekannt. In vielen in der Vergangenheit getroffenen (Fehl-)Entscheidungen (u.a. Bau der Oper Erfurt oder Neugründung der Universität Erfurt) kommt dies klar zum Ausdruck. Anstatt vorhandene Thüringer Einrichtungen zu stärken und auszubauen, wurden Doppelstrukturen geschaffen, die bereits nach kurzer Zeit schwer zu finanzieren sind und Kürzungsszenarien und Verteilungskämpfe um die knappen finanziellen Ressourcen nach sich ziehen (siehe Theaterdiskussion Zukunft DNT).

In dieses Vorgehen passen auch die von der Landesregierung vorgelegten Richtlinien zur angestrebten Gebietsreform, die in dieser Form gar nicht erst hätten erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Bereits in der Erarbeitungsphase hätten wir erwartet, dass Weimarer Vertreter der Regierungsparteien (insbesondere der SPD) mit dem Oberbürgermeister Stefan Wolf (SPD) an der Spitze sich in den internen Landespartei- und Regierungsgremien zum Wohle der Stadt für die Kreisfreiheit einsetzen und so den jetzigen Entwurf verhindern. Leider scheint der Einfluss der Weimarer Spitzen nicht so groß zu sein, wie immer propagiert. Stattdessen werden plakative Maßnahmen in den Vordergrund geschoben und Stadtratsbeschlüsse (DS 082/2015) die den OB auffordern, aktiv um weitere Eingemeindungen in Nachbargemeinden zu werben und Weimar dadurch zu stärken, laufen ins Leere bzw. werden nicht umgesetzt.

Umso mehr gilt es jetzt, alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zusammenzubringen, alle Kräfte zu bündeln, um den Plänen der Landesregierung geschlossen entgegen zu treten und den Verlust der Kreisfreiheit zu verhindern.

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Vereins- und Fraktionsvorsitzender
weimarwerk bürgerbündnis e.V.

Wohnen in Weimar

Im Stadtrat konnten die Weichen für zwei Projekte gestellt werden, die für Entlastung auf dem Wohnungsmarkt sorgen werden. Nach der Insolvenz des Bauträgers warten die Anwohner des Baugebietes in Legefeld seit Jahren auf die Fertigstellung der notwendigen Erschließungsarbeiten. Es war längst überfällig, dass ein Erschließungsträger gefunden wurde, der die abschließende Erschließung übernimmt, ohne dass bereits gezahlte Ausbaubeiträge erneut fällig werden. Auch wenn es bezüglich zweier Wege noch Klärungsbedarf gibt, sind wir zuversichtlich, dass auch dies durch gemeinsame Gespräche zwischen Stadt, Anwohnern und Investor zeitnah zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung gelangen wird. Mit dem Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanes zwischen A.-Kuntz-Str. und Ziegeleiweg wurde der 1. Schritt zum Bau von 48 Wohnungen getan. Wir begrüßen und fordern Initiativen zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen. Mit einem ergänzenden Beschluss zur Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten und sich erhöhenden Verkehrsbelastung wird der Stadtrat auf unsere Initiative hin den Anregungen und Bedenken der Anlieger hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Umwelt, Verkehrsfluss und bestehende Bebauung gerecht. Wir werden darauf achten, dass auch die sich anschließenden Beschlüsse darauf aufbauen. So muss es weiter gehen, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu verbessern und langfristig bezahlbare Mieten zu ermöglichen.

Für die Fraktion
Prof. Dr. W. Hölzer

Zukunft gestalten

Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende und das politische 2015 lässt viele Fragen unbeantwortet, die es gilt in 2016 zukunftsorientiert zum Besten der Stadt und zum Wohl der hier lebenden Menschen anzupacken und zu lösen. Stichworte wie Gebietsreform, Theaterkonzept oder Haushaltssicherung werden uns alle in den kommenden Monaten begleiten. Es ist mehr denn je an der Zeit für das Leben in unserer wunderbaren Stadt einzustehen und die Zukunft proaktiv zu gestalten. D.h. in erster Linie, der Landesregierung nicht allein mit plakativen Kampagnen entgegenzutreten, sondern mit klaren Worten, mit eindeutigen nachvollziehbaren Zahlen und echten Fakten und Argumenten Position für unser Weimar zu ergreifen. Zu jeder sich bietenden Gelegenheit! Es hilft auch nicht Mantra-artig bisher fehlende Steuererhöhungen anzuführen, sobald es um die desolate Haushaltslage der Stadt geht und die Zukunft vieler freiwilliger, aber unentbehrlicher, Leistungen auf dem Spiel steht. Auf die Hilfe von „außen“ ist nicht zu hoffen, Weimar muss sich auf seine Stärken besinnen und auch der Mut zu weniger angenehmen Entscheidungen ist gefragt. Der Platz an der Spitze der Bewegung gehört dem Oberbürgermeister. Als oberster Verantwortlicher für die Stadt ist er in der Pflicht alles zu tun, damit Weimar auch in den nächsten Jahren lebens- und liebenswert bleibt, für alle. In diesem Sinn sind wir konstruktiver Partner und Streiter.

Doch zunächst wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein friedvolles, glückliches neues Jahr 2016.

Für die Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Fünf nach Zwölf!

In den vergangenen Tagen musste letztlich auch der OB eingestehen, dass die finanzielle Situation Weimars katastrophal ist. Die Fehlbeträge aus 2013/14 belaufen sich auf ca. 4,5 Mill. €, die im kommenden Haushalt ausgeglichen werden müssen. Der Doppelhaushalt 2016/17 wird nicht vor Frühsommer im Entwurf vorliegen und ein Haushaltssicherungskonzept ist unumgänglich. Allein, die aktuelle Lage auf die fehlenden Steuererhöhungen zurückzuführen, ist unredlich und nicht seriös. Bevor man zusätzliche Steuerbelastungen für alle Bürger ausweist, sollte Weimar seine Hausaufgaben machen. Seit Jahren mahnt das weimarwerk, auch gemeinsam mit der Koalition, die drängende Haushaltskonsolidierung an. Fakt ist: Weimar lebt nicht erst seit heute über seine Verhältnisse. Und die alte Floskel, nach der jeder Euro, der ausgegeben werden will, auch erst verdient werden muss, bewahrheitet sich nun auf schmerzliche Weise. Es ist an der Zeit, eine ehrliche Überprüfung der städtischen Struktur und Aufgaben vorzunehmen. Dazu zählen alle Bereiche, auch weniger populäre Entscheidungen müssen angegangen werden. Dies fällt niemanden leicht und ist nur gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe zu schaffen. Als erstes sind jedoch durch den OB klare Aussagen zur vorläufigen Haushaltsführung ab dem 1.1. unumgänglich. Welche Projekte, Aufgaben und Träger werden wie behandelt. Wer erhält Abschlagszahlungen, in welcher Höhe? Alle die, die täglich Leistungen für die Stadt – im Sport, im Sozialwesen, in der Kultur – erbringen, brauchen schnellstmöglich Klarheit.

Für die Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 04.11.2015

DS 214/2015
Anfrage – Immobilienverkäufe mit Investitionsverpflichtung
In den letzten Jahren wurden durch die Stadt Weimar verschiedene im Eigentum befindliche bebaute Grundstücke im Stadtgebiet zum Verkauf ausgeschrieben und letztlich veräußert. Teil des städtischen Musterkaufvertrages ist meist, insbesondere in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, eine zeitlich fixierte und sanktionierte Sanierungs- und Investitionsverpflichtung.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wie erfolgt aktuell die Prüfung dieser vertraglich vereinbarten Auflagen zur Sanierungs- und Investitionsverpflichtung? Gilt dies auch für Immobilienverkäufe städtischer Gesellschaften?

Welche offenen Forderungen hinsichtlich vertraglich festgeschriebener Sanierungs- und Investitionsverpflichtungen sind zum Stand 01.11.2015 zu benennen?

Wurden bereits entsprechende Sanktionen der Verwaltung aufgrund Nichterfüllung von Vertragsbestandteilen verhängt und durchgesetzt?

DS 215/2015
Antrag zur Aufgabenerhebung/ Personalentwicklung
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah (in Absprache mit den Fraktionen)

die schriftliche Aufstellung zur DS 222/ 2013 – Antrag zur Aufgabenerhebung – (siehe Anlage) hinsichtlich Aufgabenaufstellung und entsprechender Untersetzung durch Personalbestand und Rechtsgrundlagen;

eine schriftliche, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Pläne/ Strategien im Hinblick auf eine zukunftsfähige Personalentwicklung/ Personalplanung (Stichworte: Personalkostenhöhe – dem Gesamthaushaltsvolumen angemessen, Aufgabenwahrnehmung, Fachkräftesicherung, Bürgerfreundlichkeit und -nähe, Qualitätsentwicklung),

den Stadträten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sollte durch den Oberbürgermeister, als erstem Verantwortlicher für die Stadt Weimar, ein ehrlicher, aufgeschlossener Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozess mit dem Stadtrat angestoßen werden, um den Bereich Personal mittel- und langfristig zukunftsfähig zu gestalten.

Begründung:
In der Stadtratssitzung am 29.01.2014 wurde die DS 222/2013 – Antrag zur Aufgabenerhebung – durch den Oberbürgermeister übernommen und die Bearbeitung zugesagt. Personalentwicklung/ Personalplanung, die den Anforderungen der Zukunft entspricht, ist insbesondere in Zeiten einer mehr als angespannten Haushaltslage der Stadt Weimar unumgänglich.

DS 216/2015
Anfrage – Sachstand Schillerstraße 13/15
Seit 2012 zuletzt im Juni 2015 wird die Verwaltung kontinuierlich um Auskunft zum jeweiligen Sachstand der Immobilie Schillerstraße 13/15 gebeten.Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist nach wie vor kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Das Gebäude verfällt täglich mehr und prägt das Stadtbild für Einwohner und Touristen in unvorteilhafter Weise. Ein proaktives Handeln seitens der Stadtspitze ist leider nicht erkennbar.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wie stellt sich die aktuelle Situation zur Sanierung und Nutzung aus städtischer Sicht dar?

Wie lange sind Sie noch gewillt, dem „Nichtstun“ ohne proaktives städtisches Einschreiten zuzuschauen bzw. welche möglichen Lösungsvorschläge sehen Sie, welche Maßnahmen werden von Ihnen und Ihren Mitarbeitern ergriffen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend der vom Gesetzgeber und der Stadt festgelegten geltenden Bestimmungen und gestalterischen Ansprüche, insbesondere in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, zukünftig (schnellstmöglich) wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt. inkl. zeitlicher Untersetzung?

DS 214/2015
Anfrage – Haus der Frau v. Stein Vertragserfüllung
Am 31.12.2014 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06.2015 hat dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Durch den Oberbürgermeister wurde eine umfassende und detaillierte Prüfung und entsprechende Information an die Stadträte zugesagt.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Wurde die Prüfung zur Erfüllung der Investitionsverpflichtung des Eigentümers des Gebäudes inzwischen ab-geschlossen?

Durch wen erfolgte die Prüfung und welche Maßnahmen wurden zusätzlich zum buchmäßigen Nachweis im Hinblick auf eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt?

Zu welchem Ergebnis kommt die Prüfung? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Stadt?

Wann erhält der Stadtrat die zugesagte detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen zur Investitions- und Nutzungsverpflichtung des Eigentümers zum Stichtag 31.12.2014 (entsprechend DS 138/2012) inkl. des angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte?

DS 2012/2015
Anfrage – Ballspielplatz Baugebiet „Sackpfeife“
In der SRS am 28.01.2014 wurde die DS 370/2014 in modifizierter Form durch den Oberbürgermeister übernommen. Darin heißt es:
Für den im Zuge der geplanten Neubebauung durch die Weimarer Wohnstätte GmbH wegfallenden Bolzplatz wird eine Ersatzfläche zur Errichtung eines Ballspielplatzes angestrebt. Eine entsprechende zeitnahe Planung wird durch die Stadtverwaltung im BUA und BSA vorgestellt, entsprechend notwendige finanzielle Mittel sind einzuplanen und darzustellen.
Der OB wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen wurden seither durch die Verwaltung unternommen, um den wegfallenden Bolzplatz am Standort ersatzweise zu errichten und wie ist der derzeitige Stand der dafür notwendigen Planungen?

Wie sieht diesbezüglich die weitere Verfahrensweise seitens der Stadtverwaltung aus?

Personal(kosten)entwicklung

Für die Stadtratssitzung am 04.11. unternimmt unsere Fraktion erneut einen Versuch, die Personalentwicklung der Stadtverwaltung gemeinsam im konstruktiven Dialog mit der Verwaltung zu beleuchten. Mit einem Antrag bitten wir den OB zeitnah die bereits durch ihn im Januar 2014 zugesagte Aufstellung der städtischen Aufgaben hinsichtlich Aufgabenaufstellung und Untersetzung durch Personalbestand und Rechtsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Pläne/ Strategien der Verwaltung im Hinblick auf eine zukunftsfähige Personalentwicklung (Stichworte: Personalkostenhöhe – dem Gesamthaushaltsvolumen angemessen, Aufgabenwahrnehmung, Fachkräftesicherung, Bürgerfreundlichkeit und -nähe, Qualitätsentwicklung) soll dies ergänzen. Wir sind davon überzeugt, dass all dies bereits in der Verwaltung existiert und jährlich fortgeschrieben wird. Sind die erbetenen Unterlagen doch notwendige Grundlage (in jedem Unternehmen, bei jedem freien Träger, in jeder öffentlichen Einrichtung), um überhaupt eine mittel- und langfristige Personalplanung vornehmen zu können. Darauf aufbauend bitten wir den Oberbürgermeister, als erstem Verantwortlicher für die Stadt Weimar, einen ehrlichen, aufgeschlossenen Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozess mit dem Stadtrat anzustoßen, um den Bereich Personal zukunftsfähig zu gestalten. Personalentwicklung, die den Anforderungen der Zukunft entspricht, ist gerade in Zeiten einer mehr als angespannten Haushaltslage unumgänglich.

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Stadtentwicklung?!

Im Dezember lief die Frist zur Investition von ca. 1,4 Mio. € für das Haus der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06. hatte der Eigentümer Zeit, den Nachweis zu erbringen. Bis heute ist es dem OB nicht möglich, eine Darstellung aller Auflagen mit einem plausiblen Nachweis zur Erfüllung vorzulegen. Seit August soll ein weiterer Bauabschnitt folgen – Fortschritt ist nicht erkennbar, vom Termin zur Fertigstellung ganz zu schweigen. Verkauf des Hauses war 2008. Schillerstraße 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, das Gebäude verfällt ohne Nutzung, statt sich in das städtische Gesamtbild einzufügen. Die Verkehrssituation stößt an Grenzen. Das neue Bauhaus-Museum und die Überbauung innerstädtischer Baulücken machen Änderungen im Verkehrsfluss und Parkraum dringend notwendig. Schlachthof, Klinikgelände RO 70, Lützendorfer Str. – lang angekündigt, zur Entwicklung von Wohnraum, immer durch Investoren betreut. Proaktive Erschließung und Vermarktung durch die Stadt selbst, fehlt. Ein neuer Ansatz? – in anderen Städten bereits erfolgreich praktiziert.
All diese Aufgaben bedürfen eines gemeinsamen Handelns aller Akteure und dem tatsächlichen Willen zur Veränderung. Schon im seit 2011 geltenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept Weimar 2030 heißt es „Die im vorliegenden Stadtentwicklungskonzept formulierten Leitlinien und Strategien sollen als Grundlage für den Umgang mit den aktuellen Herausforderungen dienen sowie Basis für eine dynamische Diskussion zur Stadtentwicklung sein.“ Wir sind dazu bereit.

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Unsere Anfragen zur Stadtratssitzung am 08.07.2015

DS 150/2015 Anfrage
Sauberkeit/ Müllsituation Schillerstraße/ Innenstadt
Speziell am Wochenende und nach Veranstaltungen (zuletzt zur „Langen Nacht der Museen“ am 13.06.2015) gleicht die Weimarer Innenstadt im Allgemeinen und Schillerstraße und Marktplatz im Besonderen oftmals einer „Müllkippe“. Der Schaden für das Ansehen Weimars bei Einwohnern und Gästen ist sicher unstrittig.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie begegnet die Stadtspitze dieser wiederkehrenden Verschmutzung?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Weinfest und Zwiebelmarkt stehen als Großveranstaltungen „vor der Tür“. Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Besucher Weimars besuchen die Aushängeschilder der Stadt in großer Zahl. Gerade im letzten Jahr war die Aufenthaltsqualität durch massives und unkontrolliertes Müllaufkommen oft eingeschränkt.

Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um insbesondere die Bereiche Sauberkeit und Abfallentsorgung für die nächsten Veranstaltungen effektiv zu gestalten?

DS 149/2015 Anfrage
Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar
Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice Weimar als Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Weimar erfolgte Ende 2013 unter massivem Zeitdruck. Die DS 170/2013 enthielt weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar. Mit der DS 170a/2013 sollten diese Voraussetzungen und elementaren Grundlagen für eine sachkundige Entscheidung geschaffen werden. Leider wurde dies durch den OB abgelehnt. Als Kompromiss, in der Not geboren, wurde durch den Oberbürgermeister die DS 170b/2013 übernommen. Kernpunkt war u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschließlich eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung der bisherigen Eigenbetriebsstruktur. Eckwerte sollten gemeinsam mit Finanzausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss definiert und abgestimmt werden. Im April 2014 wurde mit der DS 101a/2014 noch einmal durch den OB eine DS übernommen, die die Abarbeitung der einzelnen Schritte der DS 170b/2013 einforderte und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Eigenbetrieb ausdrücklich ausschloss.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schritte wurden durch den Oberbürgermeister zur Umsetzung der DS 170b/2013 und DS 101a/2014 bisher vollzogen und wie wird der Stadtrat in seiner Gesamtheit zukünftig informiert? Sieht der Oberbürgermeister die DS als erfüllt an?

Haben sich die in der ursprünglichen DS beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerte bewahrheitet und wie profitieren/ partizipieren die Stadt Weimar/ der städtische Haushalt , die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, der Abwasserbetrieb Weimar und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon/ daran?
(Wir bitten um eine vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten inkl. belastbaren Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der einzelnen Punkte)

Wie bewerten Sie die bisherige Entwicklung des Eigenbetriebes, welche Chancen und Risiken sehen Sie zukünftig und welche Schwerpunkte werden Sie setzen?

DS 148/2015 Anfrage
Schulbegleitung/ individuelle Beschulung und Betreuung
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung mit der DS 058/2015 den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Diesen gilt es mit Leben zu füllen und fachliche Standards für verschiedene Bereiche aus gesetzlichen Vorgaben heraus zu übernehmen bzw. aus städtischer Sicht zu entwickeln. Die individuelle Schulbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dabei eines der sensibelsten Themen:

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schulen in Weimar (staatlich oder freier Träger) sind barrierefrei, verfügen also über rollstuhlgerechte Zugänge zu sämtlichen Klassenräumen, Turnhalle, etc. und verfügen über Ruhe- und Pflegeräume, und eignen sich deshalb grundsätzlich aus baulicher Sicht zur inklusiven Beschulung?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar für Kinder mit Behinderung eine individuelle Teilnahme an der Schulbildung? Wie werden Schulbegleiter/ Integrationshelfer ausgewählt, nach welchen Vorgaben werden Notwendigkeit, Umfang und
Finanzierung der Schulbegleitung geprüft und bewilligt?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar eine „inklusive“ Hort- und Ferienbetreuung bzw. entsprechende Angebote, damit auch eine Teilnahme von schwerstmehrfach-behinderten Kindern und Jugendlichen gegeben ist? Wie kann dies ohne finanzielle Benachteiligung der Betroffenen und deren Familien gewährleistet werden?

Ziel erreicht?

Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice erfolgte 2013 unter massivem Zeitdruck, ohne Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile oder konkreten Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt und die Einwohner Weimars. Kritiker wurden belächelt. Ein Änderungsantrag forderte u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschl. eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung. Eckwerte sollten gemeinsam definiert und abgestimmt werden. 2014 wurde durch den OB auf Nachfrage die Abarbeitung dieser einzelnen Schritte erneut zugesagt und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ergebnis bis heute: NICHTS ist geschehen. Der Eigenbetrieb ist ohne weitere Darstellung der Zahlen und Fakten gegründet. Er arbeitet, sorgt für deutlich höheren bürokratischen Aufwand und kommt nach aktuellen Berechnungen den städtischen Haushalt in 2015 mindestens 600T Euro teurer als angenommen. Dazu ist von den bisherigen durch OB und Teilen des Stadtrates stets angeführten und betonten Vorteilen und Einspareffekten – höhere Leistung und besserer Service durch Synergieeffekte, Weitergabe der wegfallenden Umsatzsteuer = Reduzierung der Abfallgebühren für jeden Einzelnen – keine Rede mehr. Im Gegenteil. Im letzten Jahr wurde durch den OB eine Anpassung/ Erhöhung der Abfallgebühren vorgeschlagen, die er nach Widerstand zurückzog. Wir haben im nächsten Stadtrat eine umfangreiche Anfrage zur gesamtem Problematik eingebracht und erwarten detaillierte Antworten.

Für die Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer

Handeln

Am 31.12.14 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06. hatte dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Wir werden den OB in der Stadtratssitzung beauftragen, dem Stadtrat eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen des Eigentümers inkl. eines angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte zu erstellen und bei Nichterfüllung die Geltendmachung der vertraglich festgelegten Vertragsstrafe umgehend einzuleiten. Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.
Gleiches gilt für die Schillerstraße 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, reichen nicht mehr aus. Der OB ist gefordert, hier endlich aktiv im Rahmen der weitreichenden gesetzlichen Möglichkeiten tätig zu werden. Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist bisher kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Wir fragen daher erneut zum aktuellen Stand und den durch die Stadtspitze ergriffenen und weiter geplanten Maßnahmen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt.

Für die Fraktion
Wolfgang Hölzer