Ergänzende Stellungnahme zur Pressemitteilung vom 21.03.2018

Durch das weimarwerk bürgerbündnis wurde im Juni 2012 eine Drucksache 099/2012 mit dem Auftrag an die Verwaltung zur sofortigen Rückabwicklung des Verkaufes des Hauses der Frau v. Stein eingereicht. Zuvor war die Frist der Investitionsverpflichtung des Investors abgelaufen, die Baustelle stand monatelang still. Der Oberbürgermeister agierte nicht.

Diese Drucksache wurde zur Stadtratssitzung am 13.06.2016 von der Verwaltung übernommen. Im nachfolgenden Immobilienausschuss wurde die Verwaltung erneut beauftragt eine Stadtratsvorlage zur Rückabwicklung des Verkaufes vorzulegen. Mit der DS 120/2012 kam der OB dieser Verpflichtung tatsächlich nach. Nicht ohne mehrfache Hinweise, dass dieses Verfahren einen jahrelangen Gerichtsstreit mit dem Investor nach sich ziehen würde, da Herr Bofill eine Rückübertragung ablehnt. Dazu käme der erhöhte Wert der Immobilie durch die allgemeine Preissteigerung des Immobilienmarktes und die bereits getätigten Investitionen des Eigentümers. Und auch ein neuerlicher Verkauf im Nachgang wäre nicht frei von Risiken.
Unter deutlichem Protest und gegen die Stimmen des weimarwerk wurde daraufhin durch den Immobilienausschuss ein Änderungsantrag zur DS des OB formuliert, die eine nochmalige Vertragsanpassung, eine Fristverlängerung zur Investitionsverpflichtung und eine Nutzungsänderung (neu: Pension und Café) vorsieht. Diese Nutzungsänderung wurde bereits 2011 innerhalb der erteilten Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung genehmigt. Diese Vertragsanpassung wurde im September 2012 auch hier ausdrücklich gegen die Stimmen des weimarwerk mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.

In Folge dieser für Weimar desaströsen Entscheidung, einer Mehrheit im Stadtrat und dem zusehen des Oberbürgermeisters hat das weimarwerk sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine rechtsaufsichtliche Würdigung des Sachverhaltes in Auftrag  gegeben bzw. angestrebt. Sowohl der beauftrage Anwalt, als auch das Landesverwaltungsamt haben jedoch für eine einzelne Fraktion keinerlei Spielraum gesehen, gegen die getroffene Entscheidung vorzugehen. Leider!

Trotz allem hat das weimarwerk gegen alle Widerstände regelmäßig in Stadtratsanfragen und Anträgen das traurige Dasein des Hauses der Frau v. Stein thematisiert und versucht mögliche Lösungen aufzuzeigen. Es bleibt dabei: Der Oberbürgermeister hat den Investor zu jeder Zeit verteidigt, die bereits geleistete Arbeit gewürdigt, stets betont, dass rein privates Geld zur Sanierung genutzt wird, keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden und das Haus erstmalig öffentlich zugängig sein wird – nach Fertigstellung?!:)

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Fraktionsvorsitzender

Quo vadis? Ehrlichkeit und Richtigstellung

In diesem Jahr liegt das 10jährige! „Verkaufsjubiläum“ eines der geschichtsträchtigsten Gebäude in der Weimarer Innenstadt vor uns. Und insbesondere der OB, der stets hinter dem Investor stand und steht, muss dazu Stellung beziehen. Es ist schlicht gelogen, in öffentlichen Wahlveranstaltungen den Stadtrat als Verhinderer der Rückabwicklung des Verkaufes darzustellen.
Gerade das weimarwerk hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf den untragbaren Zustand rund um das Haus der Frau v. Stein hingewiesen und im Stadtrat kontinuierlich öffentliche Ankündigungen des OB und des Investors hinterfragt und deren Erfüllung eingefordert. Stets auch mit dem Verweis auf die Geltendmachung der Vertragsstrafe und einer möglichen Rückabwicklung. Beides wurde durch den Oberbürgermeister nicht befürwortet, ja sogar mit Verweis auf die immense geleistete Investitionssumme wiederholt abgelehnt. Anfang 2016 wurde der Oberbürgermeister ausdrücklich gegen seine Stimme vom Stadtrat aufgefordert die Vertragsstrafe geltend zu machen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um weiteren Schaden von der Stadt Weimar abzuwenden. Passiert ist nichts.

Als Höhepunkt kann die klare Missachtung eines im September 2016 mit breiter Mehrheit gefassten Stadtratsbeschlusses bezeichnet werden. Dieser sah eine durch den OB vorgeschlagene Fristverlängerung zur Fertigstellung und Bauabnahme des Gebäudes zum 01.10.2017 vor. Die Zahlung der Vertragsstrafe sollte bis dahin ausgesetzt werden und der Stadtrat über die vollzogene Vertragsänderung informiert werden. Zur gleichen Zeit verkündete der Eigentümer und Investor, dass mit der Eröffnung des Hauses der Frau v. Stein spätestens im April 2017 zu rechnen ist. Am 16.02.2017 ließ der OB ausschließlich über eine Pressemitteilung informieren, dass die Eröffnung erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen könne. Nachdem in den folgenden Wochen und Monaten keinerlei Baufortschritt erkennbar war, brachte erst unsere erneute Anfrage im Stadtrat Klarheit zur aktuellen Sachlage. Der OB hatte ohne Rücksprache mit dem Stadtrat (in voller Kenntnis, dass er damit den Stadtratsbeschluss ignoriert) den Fertigstellungstermin auf den 31.12.2018, mehr als ein ganzes Jahr nach hinten verschoben. Später bezeichnete er dies auch noch als Geschenk des Investors an die Stadt Weimar. Die unterzeichnete Vertragsänderung wurde dem Stadtrat tatsächlich erst im Juni 2017 (4 Monate nach Vollzug) nach nochmaliger Aufforderung zur Kenntnis gegeben.

Es ist festzuhalten, dass sich jahrelanges Nichtstun des Oberbürgermeisters nun rächt. Eine Rückabwicklung ist sicher möglich, wird jedoch eine immense Rückkaufsumme nach sich ziehen, da der Oberbürgermeister die vom Eigentümer vorgelegten Investitionsnachweise auf dem Papier in Höhe von mehr als 1,425 Mio. Euro anerkannt hat und nicht müde wird, zu betonen, wie viel mehr doch in das Gebäude investiert und in welch hohem Maße die Investitionsverpflichtung erfüllt wurde. Eine sachliche Bauprüfung durch externe Sachverständige fand jedoch nie statt. Auch der Gewinn für die Stadt wird stets angeführt, wenn doch das Haus erstmalig öffentlich zugängig sein wird. Auf einen Besichtigungstermin zum aktuellen Baufortschritt wartet der Stadtrat im Übrigen noch immer.

Bei all der Tragik um das Haus der Frau v. Stein mutet die erneute Ankündigung des OB zur Schillerstraße 13/15 fast schon belustigend an. Mit dem Eigentümer sei man sich als Stadt einig und es wird noch dieses Jahr gebaut. Allein eine Baugenehmigung liegt bis heute nicht vor!

Nur zwei Beispiele aus dem vielfältigen städtischen Leben. Ehrlichkeit und Respekt im Umgang miteinander sieht anders aus.

 

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Fraktionsvorsitzender weimarwerk bürgerbündnis e.V

 

Quo vadis?

In einem Vor-Ort-Termin im September 2016 verkündete der Eigentümer und Investor, dass mit der Eröffnung des Hauses der Frau v. Stein spätestens im April 2017 zu rechnen ist. Am 16.02.2017 ließ der OB über eine Pressemitteilung informieren, dass die Eröffnung erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen könne. Darüber hinaus informierte er öffentlich über die Bereitschaft des Investors zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Nachdem nun erneut seit Wochen und Monaten keinerlei Baufortschritt erkennbar ist, werden wir zur nächsten Stadtratssitzung erneut um Klarstellung zur aktuellen Sachlage bitten. Dabei sollen Fragen, nach dem Stand der in den Medien vom OB benannten Vertragsgespräche mit dem Investor ebenso beantwortet werden, wie die Ergebnisse im Hinblick auf den Erhalt der Vertragsstrafe dargelegt werden. Auch auf die Fragen nach einer Fortführung/ Wiederaufnahme der Baumaßnahme bzw. zu einem Fertigstellungs- und Eröffnungstermin erwarten wir klarstellende Worte des OB. Wenn nun im kommenden Jahr das 10jährige! „Verkaufsjubiläum“ eines der geschichtsträchtigsten Gebäude in der Weimarer Innenstadt vor uns liegt, wird es Zeit ein ehrliches Fazit zum Verkauf und dem sich anschließenden Trauerspiel zu ziehen. Insbesondere der OB, der stets hinter dem Investor stand und steht, muss sich fragen lassen, wie er die aktuelle Situation im Ganzen, ausdrücklich auch im Hinblick auf bisheriges und zukünftiges Verwaltungshandeln sieht. Wir erwarten ehrliche Antworten!

Für die Fraktion
Prof. W. Hölzer

 

Handeln

Am 31.12.14 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06. hatte dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Wir werden den OB in der Stadtratssitzung beauftragen, dem Stadtrat eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen des Eigentümers inkl. eines angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte zu erstellen und bei Nichterfüllung die Geltendmachung der vertraglich festgelegten Vertragsstrafe umgehend einzuleiten. Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.
Gleiches gilt für die Schillerstraße 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, reichen nicht mehr aus. Der OB ist gefordert, hier endlich aktiv im Rahmen der weitreichenden gesetzlichen Möglichkeiten tätig zu werden. Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist bisher kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Wir fragen daher erneut zum aktuellen Stand und den durch die Stadtspitze ergriffenen und weiter geplanten Maßnahmen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt.

Für die Fraktion
Wolfgang Hölzer

Juristische Überprüfung

Als skandalös stuft das weimarwerk bürgerbündnis die Mehrheitsentscheidung des Weimarer Stadtrates zum Haus der Frau von Stein ein. Statt unverzüglich die Rückübertragung in die Wege zu leiten, erhält der umstrittene spanische Investor einen weiteren Zeitaufschub und soll sogar in neue Verhandlungen eingebunden werden.

Die Rechtslage ist aus Sicht des weimarwerkes eindeutig: Der seinerzeit geschlossene Vertrag wurde in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Abgesehen von der Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtungen ist absehbar, dass auch das ursprüngliche Nutzungskonzept für das historisch bedeutende Haus nicht umgesetzt wird. Dies war jedoch die elementare Grundlage für den damals abgeschlossenen Vertrag. Andere Bewerber mit Alternativen  wurden mit dem Hinweis auf dieses Konzept bei der Vergabe nicht berücksichtigt und können sich zu Recht benachteiligt fühlen.

Das weimarwerk sieht die Stadt also nicht im Recht sondern in der Pflicht, die Rückübertragung in die Wege zu leiten. Die Stadtratsentscheidung vom 18.7.2012 werden wir deshalb vom Landesverwaltungsamt prüfen lassen. Darüber hinaus werden wir eine juristische Überprüfung des gesamten Vorgangs vornehmen lassen und abwägen ob weitere – notfalls gerichtliche Schritte – erforderlich sind, damit eine Rückübertragung doch noch möglich wird.

Weimar, den 19.7.2012
Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb

 

Haus der Frau von Stein – Vertragserfüllung

Als unbedeutende Einzelmeinung, die weder zielführend und schon gar nicht richtungsweisend ist, bezeichnet das weimarwerk bürgerbündnis, die von Oberbürgermeister Wolf (SPD) gegenüber Medien gemachten Äußerungen zu möglichen Folgen einer Nichtvertragserfüllung des an einen spanischen Investor verkauften Hauses der Frau von Stein.

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass die Frist für die 1. Investitionsverpflichtung in Höhe von 1.050.000,00 Euro am 14.11.2011 abläuft. Obwohl bis heute noch kein Bauantrag vorliegt, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Fristerfüllung.

Darüber hinaus ist abzuwarten, ob die vertragliche vereinbarte Nutzungsart: „Einrichtung einer Niederlassung des Europa Museums Schengen unter Einbindung einer Dauerausstellung von Werken Salvador Dali´s und Wohnzwecke“ in dem Konzept realisiert wird.

Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden, ist selbstverständlich über die Rückübereignung der Immobilie im Weimarer Stadtrat zu diskutieren.

Das weimarwerk bürgerbündnis kündigt dies für die Stadtratssitzung am 16.11.2011 an und weist ausdrücklich darauf hin, dass die die Rückübertragung an die Stadt Weimar der damalige Kaufvertrag als Option vorsieht.

Das ausgerechnet Oberbürgermeister Wolf (SPD) der den skandalträchtigen Verkauf seinerzeit auch mit dem Hinweis auf die „knüppelharten Vertragsbedingungen“ verteidigt hat, nun so tut als ob eine Rückübertragung keine Option wäre, ist eine Unverschämtheit sondergleichen.

Willkommener Zahlungsaufschub durch Behörden – Ping – Pong«

Wie mir die Stadtverwaltung am 12.12.2008 mitteilte, ist die Frist zur Zahlung des Kaufpreises für das Haus der Frau von Stein am 05.12.2008 abgelaufen. Obwohl der Kaufvertrag bereits am 14.10.2008 unterzeichnet wurde und nach unseren Informationen keine Genehmigungspflicht bestand, hat die Stadt Weimar trotzdem am 16.10.2008 beim LVA um Genehmigung gebeten. Erst am 03.November 2008 hat das LVA die Stadt wegen der Zweifel an der Bonität des Käufers zu einer Stellungnahme aufgefordert, die dann am 07.11.2008 dort eingegangen ist. Letztlich hat das LVA den Vertrag genehmigt, der Posteingang im OB-Büro war der 13.11.2008. Nach Beendigung dieses »Behörden – Ping – Pong« sind weitere acht Tage verstrichen bis der Notar die Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises feststellte, dies dem Käufer mitteilte und somit die Frist zur Zahlung des Kaufpreises begann. Bis heute ist die Zahlung offenbar nicht erfolgt. Wie mir jetzt mitgeteilt wurde, hat die Stadt mit Schreiben vom 09.12.2008 dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gestellt, die am 23.12.2008 endet. Sollte bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt sein, verlangen wir, dass unbedingt und unwiderruflich die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages zu betreiben ist.
Vor dem Hintergrund offensichtlicher Zahlungsschwierigkeiten und weiterer erheblicher Auflagen – in zwei Bauabschnitten müssen 1.050.000,00 EUR und zusätzlich 375.000,00 EUR investiert werden – ist es ohnehin mehr als zweifelhaft, ob der Käufer alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllen kann, selbst wenn der Kaufpreis noch vor Weihnachten gezahlt wird.
Denn: Wer Schwierigkeiten hat, selbst die kleinste Hürde zu überspringen, wird an grossen Hindernissen mit Sicherheit scheitern.

Weimar, den 16.12.2008

Norbert Schremb
Fraktionsvorsitzender
weimarwerk bürgerbündnis

Haus der Frau von Stein verkauft >>> Alternativkonzept hatte keine Chance!

Mit großem Bedauern mussten wir heute erfahren, dass der Verkauf des Hauses der Frau von Stein durch die Unterschriften von Weimars Oberbürgermeister Stefan Wolf und dem Investor Joan Xavier Bofill besiegelt wurde.

Die Bauhaus-Universität Weimar hat durch ihren Rektor, Professor Gerd Zimmermann, noch am Freitag vergangener Woche deutliches Interesse bekundet, in Zusammenwirken mit der Kunsthochschule für Medien Köln, dem Goetheinstitut und der Klassik Stiftung Weimar diese Immobilie gemeinsam zu nutzen. Es gab noch am Samstag ein persönliches Gespräch zwischen Professor Zimmermann und dem Oberbürgermeister.

Selbst Herr Professor Hanstein (Vorsitzender der Freunde der Kunsthochschule für Medien Köln) hat in einer e-mail an den Oberbürgermeister seinen klaren Handlungswillen bekundet. Herr Hanstein schrieb am 11. Oktober 2008: »Mein Vorschlag war, das Haus zu erwerben, um es der Kunsthochschule für Medien Köln als eine Art »Villa Romana Akademie“ zur Verfügung zu stellen. Als ich erfuhr, daß auch Herr Seemann für Weimarer Klassik und Prof. Lehmann für Goethe Institut interessiert sind, habe ich mich mit beiden getroffen. Wir würden es gerne zu Dritt anpacken und nur kulturell nutzen. Die Herren Lehmann und Seemann waren von meinem Kooperationsvorschlag begeistert. Ich versprach, das Haus von der Stadt Weimar zu erwerben und zur Verfügung zu stellen. Jeder müßte seinen Teil renovieren. Wir wollten nach dem Erwerb uns aber in Ruhe und mit Verstand auf die Realisierung vorbereiten. Es soll etwas Dauerhaftes werden. Eine Akademie wie in Rom oder Florenz erschien mir für die KHM im kulturellen Herzen der Republik besonders reizvoll….Herr Paul Raabe wird den Weimarpreis nicht zurückgeben, wenn wir unser Projekt noch entwickeln könnten. Ich telefonierte mit ihm. Vielmehr glaube ich, dann in ihm einen Unterstützer zu finden. Die Bauhausuniversität auch noch mit im Boot zu haben, könnte sehr interessant sein.«

Ohne Probleme hätte man das Verfahren aussetzen können, um die alternative Nutzungsvariante zu prüfen. Ein stärkeres Engagement des Goetheinstitutes in Weimar ist wünschenswert und die Stärkung des Medienstandortes Weimar notwendig! Doch diese letzte Chance wurde heute vergeben!

Um sich ein Bild der Unterstützer des neuen Besitzers des Hauses von Stein machen zu können, empfehlen wir einen Blick auf die Homepage des Europa Museums Schengen: http://www.villarderohde.com/museum%20emoma.htm

Martin Kranz
Kulturpolitischer Sprecher weimarwerk bürgerbündnis

Das neue Konzept zum Erwerb und Nutzung des Hauses der Frau von Stein muss ernsthaft geprüft werden

Das bürgerbündnis weimarwerk wollte mit seinem dringlichen Antrag im heutigen Stadtrat versuchen, den Verkauf des Hauses der Frau von Stein zu stoppen. Die Prüfung der Bonität des vorgesehenen Investors ist nach neuen Informationen dringend geboten.

Das neue Konzept zum Erwerb und Nutzung des Hauses muss ernsthaft geprüft werden!

Die Chance wurde kurzsichtig vergeben, eine Institution zur Weiterbildung junger Wissenschaftler und Künstler nach dem Vorbild der Villa Massimo in Weimar zu etablieren. Die Zusammenarbeit von Professor Hanstein, Klassik Stiftung Weimar, Goethe-Institut und hoffentlich der Bauhaus-Universität Weimar birgt eine große Chance für unsere Stadt. Eine sachliche Diskussion wurde von einer Mehrheit im Stadtrat nicht einmal zugelassen.
Wir fordern den Oberbürgermeister und alle Stadträte nochmals auf, die Vertragsunterzeichnung am nächsten Dienstag auszusetzen und sich einer sachlichen Diskussion und Abwägung zu stellen.
Wir bleiben bei unserer Forderung an Herrn Wolf, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Oberbürgermeister zurückzutreten, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

Wolfgang Hölzer
Vereinsvorsitzender
Norbert Schremb
Fraktionsvorsitzender

Sommerdiskussionen

In den letzten Wochen sind während der kommunalpolitischen Sommerpause zwei Themen verstärkt in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Die als Formsache erscheinende Vertragsverlängerung des Intendanten des DNT über das Jahr 2010 hinaus wurde plötzlich in Frage gestellt und der eventuelle Verkauf des Hauses der Frau von Stein an einen spanischen Dali-Sammler für ein Museumskonzept ist auf starke Kritik gestoßen. In beiden Fällen vertreten wir eine klare und eindeutige Meinung. Wir sind für eine Vertragsverlängerung mit Stefan Märki bis zum Jahr 2015, weil unsere Stadt ihm viel zu verdanken hat. Seine hervorragende künstlerische Kompetenz steht außer Frage und sein Einsatz für den Erhalt des DNT mit seiner Staatskapelle als eigenständiges Haus mit drei Sparten war vorbildlich und hat viele Menschen veranlasst, sich für Weimar und sein „Juwel“ zu engagieren. Darüber hinaus betrachten wir ihn als einen wichtigen Botschafter für Weimar und Thüringen. Nach der Staatstheaterlösung muss jetzt endlich Ruhe einkehren, damit sich die Theaterleitung auf ihre Arbeit konzentrieren kann. Beim Verkauf des Hauses der Frau von Stein ist eine veränderte Situation eingetreten, die neue Perspektiven für die Stadt eröffnet. Stadt und Stadtrat haben bei ihrer Entscheidung nach bestem Wissen gehandelt, jedoch sollte jetzt die Chance genutzt werden, noch einmal intensive Gespräche mit der Klassik Stiftung zu suchen, um die optimalste Nutzung des kulturhistorisch bedeutsamen Hauses zu gewährleisten.

Für die Fraktion
Norbert Schremb