Handeln

Am 31.12.14 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06. hatte dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen. Wir werden den OB in der Stadtratssitzung beauftragen, dem Stadtrat eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung aller vertraglich und ggf. weiterer vereinbarten Auflagen des Eigentümers inkl. eines angemessenen und plausiblen Nachweises zur Erfüllung der einzelnen Punkte zu erstellen und bei Nichterfüllung die Geltendmachung der vertraglich festgelegten Vertragsstrafe umgehend einzuleiten. Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.
Gleiches gilt für die Schillerstraße 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, reichen nicht mehr aus. Der OB ist gefordert, hier endlich aktiv im Rahmen der weitreichenden gesetzlichen Möglichkeiten tätig zu werden. Trotz fortwährender Beteuerungen und diverser Ankündigungen der Stadtspitze ist bisher kein erkennbarer Baubeginn bzw. -fortschritt zu verzeichnen. Wir fragen daher erneut zum aktuellen Stand und den durch die Stadtspitze ergriffenen und weiter geplanten Maßnahmen, damit das Gebäude nicht weiter verfällt und sich entsprechend wieder harmonisch in die angrenzende Struktur und das städtische Gesamtbild einfügt.

Für die Fraktion
Wolfgang Hölzer

Juristische Überprüfung

Als skandalös stuft das weimarwerk bürgerbündnis die Mehrheitsentscheidung des Weimarer Stadtrates zum Haus der Frau von Stein ein. Statt unverzüglich die Rückübertragung in die Wege zu leiten, erhält der umstrittene spanische Investor einen weiteren Zeitaufschub und soll sogar in neue Verhandlungen eingebunden werden.

Die Rechtslage ist aus Sicht des weimarwerkes eindeutig: Der seinerzeit geschlossene Vertrag wurde in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Abgesehen von der Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtungen ist absehbar, dass auch das ursprüngliche Nutzungskonzept für das historisch bedeutende Haus nicht umgesetzt wird. Dies war jedoch die elementare Grundlage für den damals abgeschlossenen Vertrag. Andere Bewerber mit Alternativen  wurden mit dem Hinweis auf dieses Konzept bei der Vergabe nicht berücksichtigt und können sich zu Recht benachteiligt fühlen.

Das weimarwerk sieht die Stadt also nicht im Recht sondern in der Pflicht, die Rückübertragung in die Wege zu leiten. Die Stadtratsentscheidung vom 18.7.2012 werden wir deshalb vom Landesverwaltungsamt prüfen lassen. Darüber hinaus werden wir eine juristische Überprüfung des gesamten Vorgangs vornehmen lassen und abwägen ob weitere – notfalls gerichtliche Schritte – erforderlich sind, damit eine Rückübertragung doch noch möglich wird.

Weimar, den 19.7.2012
Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb

 

Haus der Frau von Stein – Handeln dringend erforderlich

Mitte November 2011 hat Oberbürgermeister Stefan Wolf (SPD) einen Verhandlungsauftrag zu Gesprächen mit dem spanischen Investor aus dem Immobilienausschuss heraus erhalten. Hintergrund war die fällige Vertragsstrafe aufgrund der nicht eingehaltenen Investitionsverpflichtungen und die Klärung der weiteren Vorgehensweise. (TA/TLZ berichteten)
Seitdem sind bereits wieder fast 2 Monate vergangen.
Das weimarwerk bürgerbündnis stellt fest, dass bis heute keinerlei verwertbare Informationen über ein Verhandlungsergebnis vorliegen.
Mittlerweile liegt uns eine Absichtserklärung der Hochschule für Musik zum Kauf des Hauses vor, die mit dem potentiellen Erwerber abgestimmt ist. Ehrensenator Georg Krupp will das Haus für die Liszt-Stiftung kaufen und hat ebenfalls ein Konzept für die Sanierung parat.
Vor diesem Hintergrund haben wir heute den Oberbürgermeister angeschrieben und um Aufklärung zum Stand der Verhandlungen bis zum 14.02.2012 gebeten.
Für die Stadtratssitzung am 29.02.2012 (Abgabefrist 15.02.2012) behalten wir uns Anträge zur Geltendmachung der Vertragsstrafe, bzw. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages vor.

Weimar, den 10.02.2012

Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb
weimarwerk bürgerbündnis e. V.

Haus der Frau von Stein – Vertragserfüllung

Als unbedeutende Einzelmeinung, die weder zielführend und schon gar nicht richtungsweisend ist, bezeichnet das weimarwerk bürgerbündnis, die von Oberbürgermeister Wolf (SPD) gegenüber Medien gemachten Äußerungen zu möglichen Folgen einer Nichtvertragserfüllung des an einen spanischen Investor verkauften Hauses der Frau von Stein.

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass die Frist für die 1. Investitionsverpflichtung in Höhe von 1.050.000,00 Euro am 14.11.2011 abläuft. Obwohl bis heute noch kein Bauantrag vorliegt, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Fristerfüllung.

Darüber hinaus ist abzuwarten, ob die vertragliche vereinbarte Nutzungsart: „Einrichtung einer Niederlassung des Europa Museums Schengen unter Einbindung einer Dauerausstellung von Werken Salvador Dali´s und Wohnzwecke“ in dem Konzept realisiert wird.

Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden, ist selbstverständlich über die Rückübereignung der Immobilie im Weimarer Stadtrat zu diskutieren.

Das weimarwerk bürgerbündnis kündigt dies für die Stadtratssitzung am 16.11.2011 an und weist ausdrücklich darauf hin, dass die die Rückübertragung an die Stadt Weimar der damalige Kaufvertrag als Option vorsieht.

Das ausgerechnet Oberbürgermeister Wolf (SPD) der den skandalträchtigen Verkauf seinerzeit auch mit dem Hinweis auf die „knüppelharten Vertragsbedingungen“ verteidigt hat, nun so tut als ob eine Rückübertragung keine Option wäre, ist eine Unverschämtheit sondergleichen.