Juristische Überprüfung

Als skandalös stuft das weimarwerk bürgerbündnis die Mehrheitsentscheidung des Weimarer Stadtrates zum Haus der Frau von Stein ein. Statt unverzüglich die Rückübertragung in die Wege zu leiten, erhält der umstrittene spanische Investor einen weiteren Zeitaufschub und soll sogar in neue Verhandlungen eingebunden werden.

Die Rechtslage ist aus Sicht des weimarwerkes eindeutig: Der seinerzeit geschlossene Vertrag wurde in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Abgesehen von der Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtungen ist absehbar, dass auch das ursprüngliche Nutzungskonzept für das historisch bedeutende Haus nicht umgesetzt wird. Dies war jedoch die elementare Grundlage für den damals abgeschlossenen Vertrag. Andere Bewerber mit Alternativen  wurden mit dem Hinweis auf dieses Konzept bei der Vergabe nicht berücksichtigt und können sich zu Recht benachteiligt fühlen.

Das weimarwerk sieht die Stadt also nicht im Recht sondern in der Pflicht, die Rückübertragung in die Wege zu leiten. Die Stadtratsentscheidung vom 18.7.2012 werden wir deshalb vom Landesverwaltungsamt prüfen lassen. Darüber hinaus werden wir eine juristische Überprüfung des gesamten Vorgangs vornehmen lassen und abwägen ob weitere – notfalls gerichtliche Schritte – erforderlich sind, damit eine Rückübertragung doch noch möglich wird.

Weimar, den 19.7.2012
Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb

 

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