Haus der Frau von Stein – Vertragserfüllung

Als unbedeutende Einzelmeinung, die weder zielführend und schon gar nicht richtungsweisend ist, bezeichnet das weimarwerk bürgerbündnis, die von Oberbürgermeister Wolf (SPD) gegenüber Medien gemachten Äußerungen zu möglichen Folgen einer Nichtvertragserfüllung des an einen spanischen Investor verkauften Hauses der Frau von Stein.

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass die Frist für die 1. Investitionsverpflichtung in Höhe von 1.050.000,00 Euro am 14.11.2011 abläuft. Obwohl bis heute noch kein Bauantrag vorliegt, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Fristerfüllung.

Darüber hinaus ist abzuwarten, ob die vertragliche vereinbarte Nutzungsart: „Einrichtung einer Niederlassung des Europa Museums Schengen unter Einbindung einer Dauerausstellung von Werken Salvador Dali´s und Wohnzwecke“ in dem Konzept realisiert wird.

Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden, ist selbstverständlich über die Rückübereignung der Immobilie im Weimarer Stadtrat zu diskutieren.

Das weimarwerk bürgerbündnis kündigt dies für die Stadtratssitzung am 16.11.2011 an und weist ausdrücklich darauf hin, dass die die Rückübertragung an die Stadt Weimar der damalige Kaufvertrag als Option vorsieht.

Das ausgerechnet Oberbürgermeister Wolf (SPD) der den skandalträchtigen Verkauf seinerzeit auch mit dem Hinweis auf die „knüppelharten Vertragsbedingungen“ verteidigt hat, nun so tut als ob eine Rückübertragung keine Option wäre, ist eine Unverschämtheit sondergleichen.

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