Ergänzende Stellungnahme zur Pressemitteilung vom 21.03.2018

Durch das weimarwerk bürgerbündnis wurde im Juni 2012 eine Drucksache 099/2012 mit dem Auftrag an die Verwaltung zur sofortigen Rückabwicklung des Verkaufes des Hauses der Frau v. Stein eingereicht. Zuvor war die Frist der Investitionsverpflichtung des Investors abgelaufen, die Baustelle stand monatelang still. Der Oberbürgermeister agierte nicht.

Diese Drucksache wurde zur Stadtratssitzung am 13.06.2016 von der Verwaltung übernommen. Im nachfolgenden Immobilienausschuss wurde die Verwaltung erneut beauftragt eine Stadtratsvorlage zur Rückabwicklung des Verkaufes vorzulegen. Mit der DS 120/2012 kam der OB dieser Verpflichtung tatsächlich nach. Nicht ohne mehrfache Hinweise, dass dieses Verfahren einen jahrelangen Gerichtsstreit mit dem Investor nach sich ziehen würde, da Herr Bofill eine Rückübertragung ablehnt. Dazu käme der erhöhte Wert der Immobilie durch die allgemeine Preissteigerung des Immobilienmarktes und die bereits getätigten Investitionen des Eigentümers. Und auch ein neuerlicher Verkauf im Nachgang wäre nicht frei von Risiken.
Unter deutlichem Protest und gegen die Stimmen des weimarwerk wurde daraufhin durch den Immobilienausschuss ein Änderungsantrag zur DS des OB formuliert, die eine nochmalige Vertragsanpassung, eine Fristverlängerung zur Investitionsverpflichtung und eine Nutzungsänderung (neu: Pension und Café) vorsieht. Diese Nutzungsänderung wurde bereits 2011 innerhalb der erteilten Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung genehmigt. Diese Vertragsanpassung wurde im September 2012 auch hier ausdrücklich gegen die Stimmen des weimarwerk mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.

In Folge dieser für Weimar desaströsen Entscheidung, einer Mehrheit im Stadtrat und dem zusehen des Oberbürgermeisters hat das weimarwerk sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine rechtsaufsichtliche Würdigung des Sachverhaltes in Auftrag  gegeben bzw. angestrebt. Sowohl der beauftrage Anwalt, als auch das Landesverwaltungsamt haben jedoch für eine einzelne Fraktion keinerlei Spielraum gesehen, gegen die getroffene Entscheidung vorzugehen. Leider!

Trotz allem hat das weimarwerk gegen alle Widerstände regelmäßig in Stadtratsanfragen und Anträgen das traurige Dasein des Hauses der Frau v. Stein thematisiert und versucht mögliche Lösungen aufzuzeigen. Es bleibt dabei: Der Oberbürgermeister hat den Investor zu jeder Zeit verteidigt, die bereits geleistete Arbeit gewürdigt, stets betont, dass rein privates Geld zur Sanierung genutzt wird, keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden und das Haus erstmalig öffentlich zugängig sein wird – nach Fertigstellung?!:)

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Fraktionsvorsitzender

Trauerspiel

Das Drama um das Haus der Frau von Stein geht weiter.
Kündigte der OB jüngst in der Presse an, endlich die Rückabwicklung des historischen Gebäudes vorzubereiten, ruderte er nun, völlig unverständlich, zurück. Weitere getroffene Aussagen zur bereits vorhandenen Wertsteigerung des Gebäudes (ausgelöst durch Entrümpelung und Entkernung?) oder dem bevorstehenden Baubeginn sind nicht nachzuvollziehen. 2008 wurde das Gebäude an einen spanischen Investor mit „knüppelharten Vertragsbedingungen“ –Zitat OB– verkauft. Diese wurden in keiner Weise erfüllt und trotz allem entschloss sich 2012 eine Mehrheit des Stadtrates, ausdrücklich gegen die Stimmen des weimarwerk einen weiteren Zeitaufschub einzuräumen. Ende 2014 läuft auch diese Frist ab, passiert ist bisher wenig und es ist nicht zu erwarten, dass bis dahin das Haus saniert ist. Die Rechtslage ist aus unserer Sicht eindeutig: Der Vertrag wurde in wesentlichen Punkten nicht erfüllt. Die Stadt ist also nicht im Recht sondern in der Pflicht, die Rückübertragung in die Wege zu leiten inkl. der Geltendmachung der Vertragsstrafe.

Damals wie heute halten wir den Verkauf des kulturell bedeutenden Hauses und die damit verbundene Nutzung an den spanischen Investor für einen Riesenfehler. Wir erwarten, dass die Stadtspitze endlich handelt, die Rückabwicklung vorantreibt und parallel alternative Nutzungskonzepte nicht blockiert, sondern prüft, wie diese umsetzbar sind.

Norbert Schremb

Haus der Frau von Stein – Handeln dringend erforderlich

Mitte November 2011 hat Oberbürgermeister Stefan Wolf (SPD) einen Verhandlungsauftrag zu Gesprächen mit dem spanischen Investor aus dem Immobilienausschuss heraus erhalten. Hintergrund war die fällige Vertragsstrafe aufgrund der nicht eingehaltenen Investitionsverpflichtungen und die Klärung der weiteren Vorgehensweise. (TA/TLZ berichteten)
Seitdem sind bereits wieder fast 2 Monate vergangen.
Das weimarwerk bürgerbündnis stellt fest, dass bis heute keinerlei verwertbare Informationen über ein Verhandlungsergebnis vorliegen.
Mittlerweile liegt uns eine Absichtserklärung der Hochschule für Musik zum Kauf des Hauses vor, die mit dem potentiellen Erwerber abgestimmt ist. Ehrensenator Georg Krupp will das Haus für die Liszt-Stiftung kaufen und hat ebenfalls ein Konzept für die Sanierung parat.
Vor diesem Hintergrund haben wir heute den Oberbürgermeister angeschrieben und um Aufklärung zum Stand der Verhandlungen bis zum 14.02.2012 gebeten.
Für die Stadtratssitzung am 29.02.2012 (Abgabefrist 15.02.2012) behalten wir uns Anträge zur Geltendmachung der Vertragsstrafe, bzw. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages vor.

Weimar, den 10.02.2012

Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb
weimarwerk bürgerbündnis e. V.

Erklärung des Fraktionsvorsitzenden Norbert Schremb zum Haus der Frau v. Stein

Bereits während der Immobilienausschusssitzung am 9.12.08 habe ich die Verwaltung aufgefordert, mich am nächsten Tag schriftlich darüber zu informieren, ob der Kaufpreis für das Haus der Frau von Stein bezahlt wurde. Gleichzeitig hatte ich darum gebeten, falls dies nicht geschehen ist, mir die im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsmodalitäten mitzuteilen und ob es Reaktionen der Verwaltung auf eventuelle Fristversäumnisse gegeben hat.
Da ich am nächsten Tag erfahren habe, dass der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht bezahlt wurde und mir keine schriftliche Beantwortung meiner Fragen vorlag, habe ich gestern beim Empfang zur Verleihung des Menschenrechtspreises Herrn OB Wolf direkt auf die Problematik angesprochen.
Herr Wolf bestätigte die Nichtzahlung des Kaufpreises und nannte, mich nicht überzeugende Begründungen. (u. a. späte Genehmigung durch das LVA). Ich habe Herrn Wolf aufgefordert mir unbedingt im Laufe des heutigen Tages, eine schriftliche Beantwortung meiner Fragen zur Verfügung zu stellen. Er deutete an, dass dies schwierig sein würde, weil er noch am selben Abend in den Urlaub fahren würde. Daraufhin habe ich ihn aufgefordert, die Beantwortung zu delegieren und jede Möglichkeit zu nutzen, den Kaufvertrag »rück« abzuwickeln. Heute früh habe ich meine Geschäftsführerin Frau Harke gebeten, im OB-Büro den Sachstand zu erfragen. Man konnte Frau Harke lediglich mitteilen, dass der OB bis zum 19.12. in Urlaub weilt. Danach habe ich im OB-Büro angerufen und darum gebeten, mir bis heute 13.00 Uhr eine schriftliche Antwort auf meine Fragen vorzulegen.
Nach Ablauf der Frist hat Frau Harke nochmals nachgefragt und erfahren, dass der Vorgang zur Bearbeitung bei Frau Grigutsch liegt. Ich bin mehr als enttäuscht, dass der OB und sein Team nicht in der Lage sind, einfache Sachverhalte zu derart hochsensiblen Themen kurzfristig zu beantworten.
Wir fordern den OB auf, jede gesetzliche Möglichkeit schnellstens zu nutzen, um eine evtl. Rückabwicklung des Kaufvertrages zu bewirken. Damit könnte eines der kulturhistorisch bedeutendsten Häuser Weimars, letztlich doch noch für eine anspruchsvolle Nutzung zur Verfügung stehen.

Weimar, den 11.12.2008

Norbert Schremb
Fraktionsvorsitzender