Unsere Anfragen zur Stadtratssitzung am 08.07.2015

DS 150/2015 Anfrage
Sauberkeit/ Müllsituation Schillerstraße/ Innenstadt
Speziell am Wochenende und nach Veranstaltungen (zuletzt zur „Langen Nacht der Museen“ am 13.06.2015) gleicht die Weimarer Innenstadt im Allgemeinen und Schillerstraße und Marktplatz im Besonderen oftmals einer „Müllkippe“. Der Schaden für das Ansehen Weimars bei Einwohnern und Gästen ist sicher unstrittig.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie begegnet die Stadtspitze dieser wiederkehrenden Verschmutzung?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Weinfest und Zwiebelmarkt stehen als Großveranstaltungen „vor der Tür“. Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Besucher Weimars besuchen die Aushängeschilder der Stadt in großer Zahl. Gerade im letzten Jahr war die Aufenthaltsqualität durch massives und unkontrolliertes Müllaufkommen oft eingeschränkt.

Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um insbesondere die Bereiche Sauberkeit und Abfallentsorgung für die nächsten Veranstaltungen effektiv zu gestalten?

DS 149/2015 Anfrage
Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar
Die Gründung des Eigenbetriebes Kommunalservice Weimar als Erweiterung des Eigenbetriebes Abwasserbetrieb Weimar erfolgte Ende 2013 unter massivem Zeitdruck. Die DS 170/2013 enthielt weder einen generellen Vergleich der möglichen Vor- und Nachteile einer Erweiterung noch konkrete Aussagen zu finanziellen Aspekten und Auswirkungen für den städtischen Haushalt, die Stadtwirtschaft Weimar GmbH und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar. Mit der DS 170a/2013 sollten diese Voraussetzungen und elementaren Grundlagen für eine sachkundige Entscheidung geschaffen werden. Leider wurde dies durch den OB abgelehnt. Als Kompromiss, in der Not geboren, wurde durch den Oberbürgermeister die DS 170b/2013 übernommen. Kernpunkt war u.a. die Erarbeitung eines detaillierten Konzeptes einschließlich eines Zeitgerüstes zum möglichen Ablauf der Erweiterung der bisherigen Eigenbetriebsstruktur. Eckwerte sollten gemeinsam mit Finanzausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss definiert und abgestimmt werden. Im April 2014 wurde mit der DS 101a/2014 noch einmal durch den OB eine DS übernommen, die die Abarbeitung der einzelnen Schritte der DS 170b/2013 einforderte und darüber hinaus jegliche unumkehrbare Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Eigenbetrieb ausdrücklich ausschloss.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schritte wurden durch den Oberbürgermeister zur Umsetzung der DS 170b/2013 und DS 101a/2014 bisher vollzogen und wie wird der Stadtrat in seiner Gesamtheit zukünftig informiert? Sieht der Oberbürgermeister die DS als erfüllt an?

Haben sich die in der ursprünglichen DS beschriebenen Vorteile, Synergieeffekte und Einsparwerte bewahrheitet und wie profitieren/ partizipieren die Stadt Weimar/ der städtische Haushalt , die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, der Abwasserbetrieb Weimar und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon/ daran?
(Wir bitten um eine vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Darstellung mit konkreten Untersetzungen der kurz- und langfristigen finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten inkl. belastbaren Erläuterungen zur Nachhaltigkeit der einzelnen Punkte)

Wie bewerten Sie die bisherige Entwicklung des Eigenbetriebes, welche Chancen und Risiken sehen Sie zukünftig und welche Schwerpunkte werden Sie setzen?

DS 148/2015 Anfrage
Schulbegleitung/ individuelle Beschulung und Betreuung
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung mit der DS 058/2015 den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Diesen gilt es mit Leben zu füllen und fachliche Standards für verschiedene Bereiche aus gesetzlichen Vorgaben heraus zu übernehmen bzw. aus städtischer Sicht zu entwickeln. Die individuelle Schulbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dabei eines der sensibelsten Themen:

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Schulen in Weimar (staatlich oder freier Träger) sind barrierefrei, verfügen also über rollstuhlgerechte Zugänge zu sämtlichen Klassenräumen, Turnhalle, etc. und verfügen über Ruhe- und Pflegeräume, und eignen sich deshalb grundsätzlich aus baulicher Sicht zur inklusiven Beschulung?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar für Kinder mit Behinderung eine individuelle Teilnahme an der Schulbildung? Wie werden Schulbegleiter/ Integrationshelfer ausgewählt, nach welchen Vorgaben werden Notwendigkeit, Umfang und
Finanzierung der Schulbegleitung geprüft und bewilligt?

Wie gewährleistet die Stadt Weimar eine „inklusive“ Hort- und Ferienbetreuung bzw. entsprechende Angebote, damit auch eine Teilnahme von schwerstmehrfach-behinderten Kindern und Jugendlichen gegeben ist? Wie kann dies ohne finanzielle Benachteiligung der Betroffenen und deren Familien gewährleistet werden?