Haus der Frau v. Stein

Nachdem abzusehen ist, dass der spanische Investor seine vertragliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 1,05  Millionen Euro bis zum 14.11.2011 nicht erfüllen wird (TA und TLZ vom 3.11.11), ist zunächst die „Wasserdichtheit“ des seinerzeit geschlossenen Vertrages zu prüfen. Dies ist eine Aufgabe des Oberbürgermeisters Stefan Wolf (SPD) der den umstrittenen Verkauf mit den knüppelharten Vertragsbedingungen verteidigte. Nachdem nun die Baugenehmigung erteilt wurde, sind zunächst zwei weitere wesentliche Vertragsabweichungen festzustellen. Zum einen soll das Haus auf eine deutsche GmbH übertragen werden – offensichtlich um Fördermittel beantragen zu können – und zum anderen sollen abweichend vom ursprünglichen Konzept, Pensionszimmer statt Wohnungen errichtet werden. Wir sehen darin eine wesentliche Abweichung, zumal bei der damaligen Ausschreibung etlichen potentiellen Hotelinvestoren der Zuschlag mit der Begründung verweigert wurde, dass in dem Haus kein Pensionsbetrieb erwünscht sei. Damals wie heute halten wir den Verkauf des kulturell bedeutenden Hauses und die damit verbundene Nutzung an den spanischen Investor für einen Riesenfehler. Von daher sind aus unserer Sicht – wie erwähnt – zunächst die Erfolgsaussichten auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kurzfristig zu prüfen. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe halten wir für eine Selbstverständlichkeit. Eine Rückabwicklung des Vertrages sollte allerdings nur angestrebt werden, wenn zeitnah ein schlüssiges Alternativkonzept mit einem „Letter of Intent“ (LOI) eines kompetenten Investors vorliegt.

Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb

Regulierungswahn

Die in der vergangenen Stadtratssitzung vollzogene Änderung der Abfall- und Abfallgebührensatzung ist ein weiteres Beispiel des um sich greifenden Regulierungswahnes. Gegen unsere Stimmen wurde die bisherige Wahlmöglichkeit im Entsorgungsrhythmus auf eine einheitliche 14-tägige Abholung der Restabfalltonnen festgelegt, das Mindestvorhaltevolumen wurde auf 15l/Person und Woche gesenkt.  Positive Wirkungen für die Bürger hinsichtlich der zu zahlenden Gebühren haben beide Maßnahmen aber nicht. Die Konsequenz des Beschlusses: Weniger Service für das gleiche Geld. Ein weiterer wichtiger Punkt der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates war die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung der Stadt mit dem DNT für die Jahre 2013 – 2016. Mit unserem, in der Öffentlichkeit oft gescholtenem, Änderungsantrag wollten auch wir die bereits unterzeichnete Vereinbarung mit dem Land bestätigen und damit die Zukunft des Theaters und der Staatskapelle sichern. Für eine weitere nachhaltige Entwicklung des gesamten Hauses sollten jedoch gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, um möglicherweise bisher brachliegende Potentiale durch externe Hilfe greifbar und wirksam zu gestalten. Zudem musste der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung leider die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer an die Vorgaben des Landes anpassen, da Weimar sonst wichtige Zuweisungen des Landes in Millionenhöhe verloren gehen würden. Allerdings konnten wir verhindern, dass darüber hinaus gehende Erhöhungen der Hebesätze vollzogen werden.

Norbert Schremb