Haus der Frau v. Stein

Nachdem abzusehen ist, dass der spanische Investor seine vertragliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 1,05  Millionen Euro bis zum 14.11.2011 nicht erfüllen wird (TA und TLZ vom 3.11.11), ist zunächst die „Wasserdichtheit“ des seinerzeit geschlossenen Vertrages zu prüfen. Dies ist eine Aufgabe des Oberbürgermeisters Stefan Wolf (SPD) der den umstrittenen Verkauf mit den knüppelharten Vertragsbedingungen verteidigte. Nachdem nun die Baugenehmigung erteilt wurde, sind zunächst zwei weitere wesentliche Vertragsabweichungen festzustellen. Zum einen soll das Haus auf eine deutsche GmbH übertragen werden – offensichtlich um Fördermittel beantragen zu können – und zum anderen sollen abweichend vom ursprünglichen Konzept, Pensionszimmer statt Wohnungen errichtet werden. Wir sehen darin eine wesentliche Abweichung, zumal bei der damaligen Ausschreibung etlichen potentiellen Hotelinvestoren der Zuschlag mit der Begründung verweigert wurde, dass in dem Haus kein Pensionsbetrieb erwünscht sei. Damals wie heute halten wir den Verkauf des kulturell bedeutenden Hauses und die damit verbundene Nutzung an den spanischen Investor für einen Riesenfehler. Von daher sind aus unserer Sicht – wie erwähnt – zunächst die Erfolgsaussichten auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kurzfristig zu prüfen. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe halten wir für eine Selbstverständlichkeit. Eine Rückabwicklung des Vertrages sollte allerdings nur angestrebt werden, wenn zeitnah ein schlüssiges Alternativkonzept mit einem „Letter of Intent“ (LOI) eines kompetenten Investors vorliegt.

Wolfgang Hölzer und Norbert Schremb