Unsere Anfragen und Anträge zur Stadratssitzung am 03.07.2013

DS 081/2013
Anfrage zum Lärmaktionsplan – Maßnahme Jenaer Straße
Im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Stadt Weimar wird seit November 2012 die Jenaer Straße  in ihrer gesamten Länge einem Tempolimit von 30 km/h unterzogen. Hintergrund der verkehrsbeschränkenden Maßnahme ist nach Aussagen der Stadtverwaltung ein damit einhergehender erhöhter Schutz der Anwohner vor Straßenverkehrslärm.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Für welchen Zeitraum ist die als Modellversuch deklarierte Maßnahme geplant?
  2. Wie schätzt die Verwaltung den Verkehrsfluss vor und nach der Umsetzung der verkehrsbeschränkenden Maßnahme ein?
  3. Wo wurden entsprechende Messpunkte zur Erfassung der jeweiligen Lärmpegel installiert?
  4. In welchen Bereichen liegen die gemessenen Lärmpegel zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten bzw. im Durchschnitt des Tagesverlaufs? Welche Ergebnisse liefern die gemessenen Werte  im Vergleich zur bisherigen Höchst-geschwindigkeit von 50 km/h und den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerten und welche Schluss-folgerungen ergeben sich daraus?

DS 082/2013
Anfrage zu Entschädigungszahlungen  – Feuerwehrbeschaffungskartell
Laut Auskunft der zuständigen Dezernentin, als Antwort zur Drucksache DS 064/2011, muss davon ausgegangen werden, dass der Stadt Weimar im Zuge von Neuanschaffungen für verschiedene Feuerwehren in den Jahren 2003 – 2009 durch Preis-absprachen innerhalb eines sogenannten Feuerwehrbeschaffungskartells finanzieller Schaden entstanden ist. Genaue Angaben konnten zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht getroffen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände haben nun gemeinsam mit den betroffenen Firmen des Kartells eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensbeseitigung unterzeichnet. Danach erhalten geschädigte Kommunen von diesen Anbietern über einen Regulierungsfonds einen Schadensausgleich für festgestellte kartellbedingte Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von insgesamt rund 6,738 Millionen Euro.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Welche Schadenssumme konnte/ musste für die Stadt Weimar bezüglich der getätigten Neuanschaffungen ermittelt werden?

Kann die Stadt Weimar dementsprechend mit Entschädigungszahlungen aus benanntem Regulierungsfonds rechnen und wenn, ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt?

DS 116/2013
Antrag Erweiterung des Hochwasserschutzes
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,

  1. schnellstmöglich mit den zuständigen Stellen des Landes und Bundes über mögliche Erweiterungen des Hochwasserschutzes in Weimar zu beraten;
  2. bis Ende September eine Aufstellung denkbarer Varianten zur Erweiterung des natürlichen Rückhaltes und des technischen Hochwasserschutzes zu erarbeiten und finanziell (inkl. der Nutzung möglicher Fördergelder) zu untersetzen.

Schwerpunkte sollen dabei auf den erweiterten Schutz der Ortsteile Taubach, Oberweimar/ Ehringsdorf, Tiefurt und des innerstädtischen Gebietes rund um die Kegelbrücke/ Kegel-Platz/ Gerberstraße liegen.
Der Stadtrat und der Bau- und Umweltausschuss sind zu den Ergebnissen und laufenden Fortschritten regelmäßig zu informieren.

Begründung:
Dank des Einsatzes der zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Helfer sowie der getroffenen Maßnahmen zur weitergehenden Vorsorge konnten die Ausmaße des  vergangenen Hochwassers für Weimar gemildert werden. Schwerpunkte waren wie in den Jahren vorher oben genannte städtische Gebiete und Ortsteile. Hier soll intensiv mit den zuständigen Fachleuten nach möglichen Erweiterungen im Hochwasserschutz gesucht und diese umgesetzt werden.

Der Antrag wurde durch den Oberbürgermeister übernommen und eine Bearbeitung/ Umsetzung zugesichert.