Zwei Häuser in der historischen Altstadt

Die Zustände in und um die Häuser in der Gerberstr. 1 und 3 geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften, Ruhe störender Lärm und mehr oder minder große Müllansammlungen auf dem Gehweg und auf der Strasse, führen häufig zu Beschwerden von Anwohnern, Bürgern und Besuchern unserer Stadt. Das sonst so aufmerksame Ordnungsamt hat es offensichtlich sehr schwer, in diesem Umfeld seine Aufgaben wahr zu nehmen. Die Betreiber selbst berichten von Problemen mit gewaltbereiten Jugendlichen und mussten das Haus Nr. 1 zwischenzeitlich schließen. Es wird für uns nachhaltig schwierig zu erkennen, wie unter diesen Umständen projektbezogene alternative Jugendarbeit durchgeführt werden kann. Dennoch haben wir in der Vergangenheit Entscheidungen zur Mittelfreigabe aus dem Jugendförderplan stets mit einem großen Vertrauensvorschuss zugunsten der Betroffenen getätigt. Hatte sich die Stadt vor Jahren dafür entschieden, das Haus Nr. 1 an den Verein Gerberstr. 1 zu verkaufen, fehlt bis heute eine Regelung für die Immobilie Gerberstr. 3, die bis heute im Eigentum unserer Kommune ist. Obwohl seit Jahren ein Angebot für einen Erbbaurechtsvertrag vorliegt, sind durch die derzeitigen Nutzer keine Bemühungen zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse und Übernahme von Verantwortung erkennbar. Ob eine Regelung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt sinnvoll ist, muss ernsthaft diskutiert werden, denn Toleranz beruht immer auf Gegenseitigkeit.

Für die Fraktion
Norbert Schremb

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