Stellungnahme zur Ostumgehung

Im Zusammenhang mit den begonnenen Beratungen zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Weimar hat sich das weimarwerk bürgerbündnis noch einmal eingehend mit der Thematik einer möglichen Ostumgehung beschäftigt.

Aufgrund neuer Verkehrsprognosen sowie der aktuellen Verkehrszählung muss die Situation neu überdacht werden. Die Prognose der innerstädtischen Entlastung fällt deutlich geringer aus als erwartet. Damit haben sich entscheidende Rahmenbedingungen verändert.

Sollte die Entscheidung im Stadtrat trotz neuer Sachlage ausschließlich alternativ zwischen dem Bau einer Ostumgehung als Variante I oder keiner Ostumgehung getroffen werden, dann gibt es für die Fraktion des weimarwerk nur die Aussage: keine Ostumgehung.

Gründe, die gegen den Bau einer Ostumgehung Variante I sprechen:

– Zerstörung kultureller und historischer Wegebeziehungen zwischen Weimar und Tiefurt
– starke Beeinträchtigung des unverbauten und ungestörten Landschaftsraumes „Webicht“ sowie der OrtslageTiefurt und seines wichtigen Parkes  Aberkennung des UNESCO-Weltkulturerbestatus wurde angekündigt
– laut Umweltverträglichkeitsstudie im Zuge des Raumordnungsverfahrens entstehen Eingriffe in die Landschaft, die nur zum Teil ausgleichbar sind, Folgen sind Verschlechterung der Gewässerqualität, Beeinträchtigung der Population der Pflanzen- und Tierarten
– Errichtung einer Talbrücke von ca. 340m Länge im Bereich Tiefurt notwendig  sichtbare Abriegelung und Teilung zusammengehörender Landschaften

Erkenntnisse der neuen Verkehrszählung

– Durchgangsverkehr nimmt nur sehr geringen Teil des täglichen Verkehrsaufkommens ein  max. 5% (Friedensbrücke), an anderen Straßen nur 1% (Stadtring), Hauptverkehr in Weimar ist Ziel- und Quellverkehr
– auf neuer Trasse werden ca. 12.000 Fahrzeuge pro Tag gebündelt, dies zieht allerdings vielschichtige Veränderungen und Verlagerungen in anderen Bereichen der Stadt nach sich
– spürbare Entlastungen werden ausschließlich an der Friedensbrücke (bisher 20.700 Fahrzeuge/24h, mit Umgehung 15.200 Fahrzeuge/24h) und in der Ebertstr. (bisher 17.600, dann 13.900 Fahrzeuge/24h) erwartet
– die zu erwartenden Effekte am Lindenberg sind nicht spürbar (ca. 1000 Fahrzeuge pro Tag weniger)
– deutlich spürbare höhere Belastung erwartet die Erfurter Str. ( bisher 11.700 Fahrzeuge, mit Ostumgehung dann 16.600 Fahrzeuge/24h)
– am Stadtring ist ebenso mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen
– erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich der notwendigen Zubringer (Schätzungen liegen bisher nicht vor)

Grundsätzlich sollte nun geprüft werden, ob die Varianten III und IV den neuen Rahmenbedingungen besser entsprechen oder aber, ob man, eventuell durch andere/neue verkehrsplanerische Ansätze, ganz auf eine Ostumgehung verzichten kann. Verfahrensseitig ist dies durchaus möglich, da das Raumordnungsverfahren als gutachterliche Basis für spätere Entscheidungen vor acht Jahren, im Vergleich zu heute, unter anderen Voraussetzungen erstellt wurde.

Die Diskussion dazu ist im weimarwerk noch nicht abgeschlossen. Deshalb findet am 18.12. eine zusätzliche Beratung der Fraktion und des Vorstandes mit Prof. Dr. Mönnig statt.

Als Grundtendenz für unsere Entscheidungen gilt weiterhin: Das weimarwerk bürgerbündnis ist nicht grundsätzlich gegen eine Ostumgehung. Die stadtnahe Variante über Tiefurt wird jedoch abgelehnt.

 

 

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Vereinsvorsitzender weimarwerk bürgerbündnis e.V.

Norbert Schremb
Fraktionsvorsitzender weimarwerk bürgerbündnis e.V.

Chronologie und aktuelle Beschlusslage zur Ostumgehung

„Grundlage für den Bau der Variante 1 (über Tiefurt)“
Raumordnungsverfahren > behördeninternes Prüfverfahren mit gutachterlichem Charakter
1999 > Prüfung der Varianten I (stadtnah über Tiefurt) und III (stadtfern hinter Kromsdorf, Ausgang bei Umpferstedt)

Stellungnahme der Stadt mit Stadtratsbeschluss vom 12.5.1999
für die Variante III (27 x ja, 7 x nein, 1 Enthaltung)

Vorschlag Prof. Mönnig > Variante 4 (Tunnelvariante entlang der Bahntrasse)
größte Entlastungsvariante, teuer und erhöhte Belastung Bodelschwinghstr.

Stadtratsbeschluss vom 20.10.1999
mit der Bitte die Variante IV in das Raumordungsverfahren aufzunehmen (mehrheitliche Zustimmung)

neues Raumordnungsverfahren mit Prüfung der Variante IV vom März 2000 wurde vorgelegt, mit der Bitte um Stellungnahme der Stadt zu jeder der 3 Varianten
Stadt: Ablehnung von Variante I und IV, Variante III wurde zur Aufnahme in die weitere Planung empfohlen

Stadtratssitzung vom 28.6.2000 > „Absegnungstermin“ – Beschluss zur Stellungnahme der Stadt
Änderungsantrag der CDU Fraktion für die Variante I, auf Antrag der einbringenden Fraktion geheim abgestimmt (21 x ja, 18 x nein, 1 Enthaltung)

Stadtratssitzung 15.11.2000
Antrag der SPD, doch die Variante III zu befürworten und dies dem Land mitzuteilen.
nach Debatte und CDU-Antrag wurde die Aufhebung der bisherigen Beschlusslage und eine erneute Diskussion in den Ausschüssen vereinbart, jedoch war die Einwendungsfrist zum Raumordnungsverfahren beim Land verstrichen, so dass dies keine Berücksichtigung fand.
Mit Schreiben vom Februar 2001 stellte der damalige Leiter des Rechtsamtes der Stadt fest, dass mit der aktuellen Beschlusslage keine Stellungnahme der Stadt Weimar zum Raumordnungsverfahren bzw. zu den geprüften Varianten vorliegt,