Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 13.03.2013

DS 048/2013
Anfrage zur Fertigstellung der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Über den Bergäckern“ Legefeld
Seit mehreren Jahren warten die Anwohner des Neubaugebietes in Legefeld auf die Fertigstellung der notwendigen Erschließungsarbeiten. In der Einwohnerversammlung vom 24.01.2013 wurde durch den Oberbürgermeister  zu einem möglichen Investor informiert. Darüber hinaus wurde ein Vororttermin zur aktuellen Bestandsaufnahme mit dem Hinweis auf denkbare Ersatzvornahmen durch die Stadt avisiert.
Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Aussagen können zur aktuellen Situation/ zum aktuellen Sachstand getroffen werden?
  2. Welche Aktivitäten werden derzeit durch die Stadtspitze  zur Verbesserung und Klärung der Situation vollzogen?
  3. Wie sollte aus Sicht der Stadtspitze weiter verfahren werden, inkl. einer Festlegung zum zeitlichen Rahmen, um letztlich zeitnah zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu gelangen?

 

DS 050/2013
Anfrage zum Erlass von Sondernutzungsgebühren
Im Zusammenhang mit dem 100%igen Erlass einer Sondernutzungsgebühr wird der Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Bis zu welcher Summe ist der Oberbürgermeister laut Zuständigkeitsordnung der Stadt Weimar berechtigt, ohne Zustimmung der städtischen Gremien (Finanzausschuss/Stadtrat) Sondernutzungsgebühren als laufendes Geschäft der Verwaltung eigenmächtig zu erlassen?
  2. Welche Gründe sprachen im konkreten Fall für den 100%igen Erlass der Gebühren? Wie ist dieser Erlass, u.a. im Hinblick auf die Nutzungs- und Standgebühren der Markt- und Standbetreiber des Weimarer Weihnachtsmarktes, zu  bewerten; Stichwort: Gleichbehandlung?
  3. Sind über den einmaligen Erlass der Sondernutzungsgebühr hinaus weitere Zusagen bzw. Verträge mit Begünstigten geschlossen wurden?

 

DS 049/2013
Antrag zur vorläufigen Haushaltsführung
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister stellt dem Stadtrat bis Ende März eine Aufstellung der im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des aktuellen Jahres 2013 bisher getätigten Ausgaben und Beauftragungen von Leistungen, getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, zur Verfügung.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind mit den entsprechenden Bewirtschaftungsbefugnissen und Erheblichkeitsgrenzen des jeweilig zuständigen Mitarbeiters der Stadtverwaltung unter Angabe der Unabweisbarkeit gesondert aufzuzeigen.

Mögliche Auswirkungen auf den Haushaltsentwurf der Verwaltung für das Jahr 2013, DS 131c/2012, und die weitere Haushaltsdurchführung, sind für die betreffenden Haushaltsstellen aufzuzeigen.

Begründung:
Ist zu Beginn eines Haushaltsjahres die Haushaltssatzung nicht in Kraft, greift § 61 der Thüringer Kommunalordnung zur vorläufigen Haushaltsführung.
Der Antrag dient hier einer deutlich höheren Transparenz und besseren Information in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat.

Der Antrag wurde bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister übernommen und eine Bearbeitung zugesagt.