Ergänzende Stellungnahme zur Pressemitteilung vom 21.03.2018

Durch das weimarwerk bürgerbündnis wurde im Juni 2012 eine Drucksache 099/2012 mit dem Auftrag an die Verwaltung zur sofortigen Rückabwicklung des Verkaufes des Hauses der Frau v. Stein eingereicht. Zuvor war die Frist der Investitionsverpflichtung des Investors abgelaufen, die Baustelle stand monatelang still. Der Oberbürgermeister agierte nicht.

Diese Drucksache wurde zur Stadtratssitzung am 13.06.2016 von der Verwaltung übernommen. Im nachfolgenden Immobilienausschuss wurde die Verwaltung erneut beauftragt eine Stadtratsvorlage zur Rückabwicklung des Verkaufes vorzulegen. Mit der DS 120/2012 kam der OB dieser Verpflichtung tatsächlich nach. Nicht ohne mehrfache Hinweise, dass dieses Verfahren einen jahrelangen Gerichtsstreit mit dem Investor nach sich ziehen würde, da Herr Bofill eine Rückübertragung ablehnt. Dazu käme der erhöhte Wert der Immobilie durch die allgemeine Preissteigerung des Immobilienmarktes und die bereits getätigten Investitionen des Eigentümers. Und auch ein neuerlicher Verkauf im Nachgang wäre nicht frei von Risiken.
Unter deutlichem Protest und gegen die Stimmen des weimarwerk wurde daraufhin durch den Immobilienausschuss ein Änderungsantrag zur DS des OB formuliert, die eine nochmalige Vertragsanpassung, eine Fristverlängerung zur Investitionsverpflichtung und eine Nutzungsänderung (neu: Pension und Café) vorsieht. Diese Nutzungsänderung wurde bereits 2011 innerhalb der erteilten Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung genehmigt. Diese Vertragsanpassung wurde im September 2012 auch hier ausdrücklich gegen die Stimmen des weimarwerk mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.

In Folge dieser für Weimar desaströsen Entscheidung, einer Mehrheit im Stadtrat und dem zusehen des Oberbürgermeisters hat das weimarwerk sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine rechtsaufsichtliche Würdigung des Sachverhaltes in Auftrag  gegeben bzw. angestrebt. Sowohl der beauftrage Anwalt, als auch das Landesverwaltungsamt haben jedoch für eine einzelne Fraktion keinerlei Spielraum gesehen, gegen die getroffene Entscheidung vorzugehen. Leider!

Trotz allem hat das weimarwerk gegen alle Widerstände regelmäßig in Stadtratsanfragen und Anträgen das traurige Dasein des Hauses der Frau v. Stein thematisiert und versucht mögliche Lösungen aufzuzeigen. Es bleibt dabei: Der Oberbürgermeister hat den Investor zu jeder Zeit verteidigt, die bereits geleistete Arbeit gewürdigt, stets betont, dass rein privates Geld zur Sanierung genutzt wird, keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden und das Haus erstmalig öffentlich zugängig sein wird – nach Fertigstellung?!:)

Prof. Dr. Wolfgang Hölzer
Fraktionsvorsitzender

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