CDU und weimarwerk bürgerbündnis: keine Zustimmung zu bloßer Symbolpolitik

Nach eingehenden Beratungen haben die Fraktionen CDU und Weimarwerk beschlossen, die Drucksache 151 a (Kulturstadtvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Weimar) ohne eine ausführliche Debatte im Kontext Haushaltsplanung und perspektivischer  Konsolidierung  abzulehnen. Das erklären die Fraktionsvorsitzenden,  Dr. Peter Krause (CDU) und Prof. Dr. Wolfgang Hölzer (Weimarwerk Bürgerbündnis) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Das Angebot der Landesregierung (Februar 2017), einen Kulturstadtvertrag mit der Stadt Weimar abzuschließen, war ein durchsichtiger und beinahe verzweifelter Versuch, im Prozess einer (nunmehr unter Druck ausgesetzten) Gebietsreform, den tatsächlichen Bedeutungsverlust der Stadt Weimar durch eine bloß rhetorische Offensive zu kaschieren und die Stadt mit vermeintlicher „Planungssicherheit“ zu ködern. Während die Landesregierung für die Ausformulierung und interne Abstimmung Monate benötigte, lässt sich ein messbares Verhandlungsergebnis des Oberbürgermeisters Wolf im Sinne der Stadt nicht erkennen. Trotzdem soll der Vertrag, der einen solchen Namen bei näherer Betrachtung nicht verdient, ohne umfassende Folgenabschätzung am 8. November 2017 im Stadtrat beschlossen werden. Warum die Eile?
Die vorliegende Fassung des Vertragsentwurfs bringt für die Stadt Weimar keine Verbesserung, im Gegenteil. Einige Teilregelungen im Vertrag betreffen keine kommunalen Verantwortlichkeiten, andere (Vertrag mit Klassik-Stiftung und DNT) greifen in Vereinbarungen ein, schränken lediglich den letzten und ohnehin geringen Handlungsspielraum der Stadt ein.
Finanziell gibt es, was die Landesregierung zugesteht, keine Besserstellung der kommunalen Seite. Der Thür. Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat folglich die „normative“ Bedeutung des Vertrages herausgestellt. Als Norm wird allerdings das Selbstverständliche festgesetzt: Weimar ist die Kulturstadt Thüringens, und die überregional wirkenden Institutionen müssen angemessen vom Freistaat finanziert werden. Und Weimar wird vielleicht Standort eines neuen archäologischen Landesmuseums („in die Standortprüfung einbezogen“).
Im Text selbst gibt es keinerlei rechtliche Bindung zugunsten der Stadt. Selbst deklamatorische Zusagen der Landesregierung stehen unter Haushaltsvorbehalt.
„Protokollerklärungen“  und  unverbindliche  Begriffe  wie  „Pflichtausgaben“  verschleiern mehr, als sie sagen, und werden in Nebensätzen zusätzlich relativiert. Der Vertrag ist Symbolpolitik. Von neuer, substantieller „Planungssicherheit“ kann nicht die Rede sein.
Für die kommunale Kultur bedeutet der Vertrag keinen strukturellen  Zugewinn (sog. Kulturlastenausgleich). Vor allem: Die  Handlungsmöglichkeiten des Weimarer Stadtrates werden durch die „vertragliche“ Festschreibung ausgewählter freiwilliger Leistungen weiter eingeschränkt. Nach den großen Etats für Personal und Soziales wird so auch die Kulturfinanzierung fast vollständig der demokratischen Haushaltsdebatte entzogen. Der Stadtrat verschwindet weiter als Souverän der städtischen Finanzen.

Die Stadt Weimar befindet sich nach wie vor im angespannten Prozess der Haushaltskonsolidierung. Von vereinbarten und zugesagten Kürzungen und der überfälligen Erhöhung des Investitionshaushaltes als Gegenleistung für die Erhöhung der Hebesätze Gewerbe- und Grundsteuer B (im Jahr 2016) will der Oberbürgermeister lange nichts mehr wissen. Dem Kulturstadtvertrag kann, wenn er der Stadt keine maßgeblichen Vorteile bringt, sondern nur den Stadtrat mit Zustimmung des Oberbürgermeisters diszipliniert und entmündigt, nicht zugestimmt werden.

Dr. Peter Krause     – CDU-Fraktion
Prof. Dr. Wolfgang Hölzer   – Fraktion weimarwerk bürgerbündnis e.V.