Unsere Anfragen und Anträge zur Stadtratssitzung am 29.04.2015

DS 074/ 2015 Anfrage
KITA „Am Goethepark“ – Außengelände
Die KITA „Am Goethepark“ nutzt seit vielen Jahren einen Teil des „Oppelschen Garten“ als Außengelände. Vor etwa einem Jahr wurde die Verlängerung des Pachtvertrages mit der Stadt Weimar für diese Nutzung vom neuen Eigentümer in Frage gestellt. Nach langen Verhandlungen konnte sich auf eine Verlängerung für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2015 geeinigt werden. Weitere Gespräche für eine langfristige Lösung wurden vereinbart.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Aussagen können zur aktuellen Situation/ zum aktuellen Sachstand getroffen werden?
Welche Aktivitäten existieren gegenwärtig in der Verwaltung zur Klärung der Situation bzw. wie sollte aus Sicht der Stadtspitze weiter verfahren werden, inkl. einer Festlegung zum zeitlichen Rahmen, um letztlich zeitnah zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu gelangen?

DS 073/ 2015 Anfrage
Haus der Frau v. Stein – Vertragserfüllung
Am 31.12.2014 lief die Frist zur Investitionsverpflichtung für den Eigentümer des Hauses der Frau v. Stein aus. Bis zum 30.06.2015 hat dieser Zeit, den buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung zu erbringen.
Die überregionale Wahrnehmung der bisherigen Ereignisse sowie ein besonderes öffentliches Interesse am Gebäude und der notwendigen Sanierung, erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und besondere Sorgfalt bei den Prüfungen zur Vertragserfüllung.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welches Vorgehen ist seitens der Stadtspitze vorgesehen, um die Erfüllung der einzelnen Vertragsbestandteile entsprechend DS 138/2012 angemessen zu prüfen?
Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um den erreichten Sanierungsstand zum 31.12.2014 mit dem buchmäßigen Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung auch nach dem 30.06.2015 plausibel überprüfen zu können?
Ist es geplant, dies einer externen Plausibilitätsbeurteilung zu unterziehen?
Wie und wann wird der Stadtrat in die Ergebnisse und das daraus folgende weitere Vorgehen eingebunden?

DS 038/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Kooperation in der Verwaltungsarbeit
Der Stadtrat beauftragt in Fortsetzung seiner Initiative vom Juni 2010 den Oberbürgermeister, ein Verhandlungskonzept über Kooperationen im Verwaltungshandeln mit anderen Kommunen und Institutionen (s. Nrn. A, B und C) auszuarbeiten und dem Stadtrat bis zur SR-Sitzung im Juni 2015 zur Entscheidung vorzulegen.
A.: Unabhängig von den Überlegungen und Ergebnissen der damals vom OB beauftragten Prüfung durch die ggf. von Kooperationen betroffenen Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung sind nunmehr durch den OB vor allem folgende Aufgabenbereiche in Kooperationen mit anderen Kommunen einzubringen:

  1. Umweltschutz
  2. Gesundheitswesen
  3. Veterinärwesen
  4. Denkmalschutz
  5. Schulwesen
    und weitere Aufgabengebiete aus dem Pflichtaufgabenbereich
    ebenso wie Aufgaben aus dem freiwilligen Bereich wie z. B.
  1. Sport
  2. Kultur

B.: Weiterhin sind Kooperationsverhandlungen konzeptionell vorzubereiten, die beispielsweise Zusammenarbeiten etwa im Bereich der Personalverwaltung zwischen der Stadt und den beiden Hochschulen ermöglichen.
C.: Es sind auch mit dem Ziel der Kostenersparnis, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Klassik Stiftung und der Stadt im Bereich der Gärtnereien und der Wegeunterhaltung zu erkunden und vorzubereiten.

DS 039/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Weimar nimmt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Folgeprojekt zur IHK – Initiative „Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen“ teil.
Ziel ist die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.
Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses allein durch städtische Mitarbeiter der entsprechenden Abteilungen und Ämter vollzogen werden. Eine zusätzliche kostenpflichtige externe Begleitung bzw. Neueinstellungen sind ausgeschlossen.
Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss ist zum aktuellen Stand regelmäßig zu informieren.

Begründung:
In verschiedenen Studien zur Wirtschaftsförderung von Städten und Gemeinden landet Weimar abgeschlagen auf hinteren Rängen. Das Arbeits- und Investitionsklima für Unternehmen wird oft als wenig wirtschaftsfreundlich eingeschätzt.
Die Teilnahme an einem standardisierten Qualitätsverfahren inkl. Zertifizierung kann hier erste Zeichen setzen, um die Stadtverwaltung Weimar als verlässlichen Partner der heimischen Wirtschaft zu etablieren und damit auch nachhaltig die Attraktivität des Standortes zu erhöhen.

DS 071/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Klassik Stiftung Weimar
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister tritt in den bevorstehenden Verhandlungen über die weitere Finanzierung der Klassik Stiftung Weimar (KSW) mit den Zuwendungsgebern Freistaat Thüringen und Bund dafür ein, eine deutliche Verringerung der Zuwendung der Stadt Weimar ab dem 01.01.2017 zu erreichen.
Diese Summe möge für die Finanzierung derjenigen Bereiche der KSW eingesetzt werden, die unmittelbar das Zusammen-wirken mit der Stadt Weimar betreffen (Museen, Park- und Gartenanlagen).
Der Hauptausschuss ist regelmäßig über den Fortgang der Gespräche zu informieren.

Begründung:
Die Klassik Stiftung Weimar ist nach der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die zweitgrößte Kulturstiftung in Deutschland. Sie zählt zu den bundesweiten kulturellen Leuchttürmen und besitzt weltweite Bedeutung. Von Ihrer Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung profitiert nicht nur die Stiftung, sondern die Stadt Weimar unmittelbar.
Der Stadtrat möchte die Zusammenarbeit zwischen Stadt Weimar und Stiftung ausdrücklich erhalten und weiterentwickeln. Angesichts der im Vergleich (etwa mit Potsdam) sehr hohen finanziellen Zuwendung der Kommune ist allerdings eine angemessene Verteilung der Förderung angebracht.

DS 072/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Überarbeitung der KITA-FRL – Gebührentabelle
Oberbürgermeister wird beauftragt,
Anlage 1a der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen, insbesondere die Tabelle zur Erhebung der Elternbeiträge unter folgenden Prämissen zu überarbeiten.

  1. spürbare finanzielle Entlastung der unteren und mittleren Einkommensgruppen
  2. Vereinfachung und Vergleichbarkeit der Einkommensermittlung als Grundlage zur Berechnung der Elternbeiträge
  3. Summe der Beitragseinnahmen (Stichtag: 31.12.2014 zuzüglich Kosten des beitragsfreien Kitajahres) wird durch die Veränderung der Beitragstabelle nur um einen Gesamtbetrag von 50.000 Euro verringert
  4. Summe der Beitragseinnahmen (Stichtag: 31.12.2014 zuzüglich Kosten des beitragsfreien Kitajahres) wird nicht erhöht

Ziel ist das Inkrafttreten der neuen Gebührentabelle zum neuen Kindergartenjahr 2015/2016.
Die zeitliche Bearbeitung sowie die Vorlage der Verwaltung im Stadtrat inkl. einer nachvollziehbaren und detaillierten Kalkulationsaufstellung ist entsprechend vorzubereiten und zu beachten.

Begründung:
Die aktuell gültige Gebührentabelle gilt seit dem 01.01.2002 unverändert. Nach 13 Jahren ist eine Überprüfung und Überarbeitung geboten.

DS 078/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Fußläufige Verknüpfung des neuen Bauhausmuseums mit der Kernstadt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
ein Konzept vorzulegen, um die fußläufige Verknüpfung des neuen Bauhausmuseums mit der Kernstadt zu sichern. Hierbei geht es besonders um die städtebauliche Verknüpfung des Bereichs Goetheplatz, Stadtmuseum, Neues Museum und des neuen Bauhausmuseum.
Die Steigerung der Attraktivität des Zugangs zur Weimarhalle und zum Weimarhallenpark sowie dessen Öffnung zum Museum stellt einen weiteren Aspekt dar.
Eine Ausweitung der innerstädtischen Fußgängerzone über die Karl-Liebknecht-Straße, bzw. die Überleitung des Individualverkehrs weg vom Goetheplatz, und damit eine bessere fußläufige und sicherere Anbindung der nördlichen Innenstadt an die Kernstadt wird dabei angeregt.

Das Konzept soll so vorgelegt werden, dass eine Beschlussfassung mit vorhergehender Diskussion in den Ausschüssen für die Sitzung des Stadtrates am 4.11.2015 möglich ist. Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine entsprechende Drucksache rechtzeitig einzubringen.

Begründung:
Das neue Bauhausmuseum soll bis zum 100jährigen Jubiläum der Gründung des Bauhauses in Weimar, 2019, fertiggestellt werden. Seine Wirkung wird es vor allem dann gut entfalten können, wenn es fußläufig nicht nur erreichbar ist, sondern mit anderen bedeutenden Stätten Weimars, wie Universitätshauptgebäude, Schloss, Goethe- und Schillerhaus, Deutschem Nationaltheater, Stadtmuseum, Weimarhalle oder Neuem Museum in einer fußläufigen und wahrnehmbaren Verbindung steht. Darunter verstehen die Antragsteller eine Verbindung mit Vorrang für Fußgängerverkehr, bei uneingeschränkter Zulassung von ÖPNV und Fahrradverkehr.
Es gilt, für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und ihre Gäste die Stadt Weimar erlebbar zu machen. Das neue Bauhausmuseum ist nicht ein Museum am Rande der Kernstadt, sondern Teil und – je nach Sichtweise – gemeinsam mit dem Neuen Museum Startpunkt einer Museumsmeile in Weimar.

DS 081/ gemeinsamer Antrag der Koalition
Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung im Juni ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Weimar als gemeinsame Handlungsgrundlage vorzulegen.
Dabei sollen auch Institutionen und Initiativen eingebunden werden, die auf diesen Gebieten bereits tätig sind.

Begründung:
Die Stadt Weimar ist, ebenso wie alle anderen Kommunen und Landkreise in Thüringen nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen und die ihr zugewiesen sind, unterzubringen. Bei der Ausgestaltung der Unterbringung soll der besonderen Problematik von Menschen, die keine Wohnung haben und unter Heimatverlust sowie eventuell unter den Folgeschäden erlittener Repressalien leiden, mit einem umfassenden Angebot an sozialarbeiterischen Handeln sowie einem menschenwürdigen Wohnen Rechnung getragen werden.
Es gilt, gelingende Integration und dafür unerlässliche sozialarbeiterische und strukturelle Tätigkeiten in verlässliche Strukturen einzubetten.

DS 082/ 2015 gemeinsamer Antrag der Koalition
Gebietsreform vorbereiten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. kurzfristig einen Bericht vorzulegen zum aktuellen Stand der Gespräche mit allen relevanten Umlandgemeinden. Es soll dabei klar werden, mit wem wann worüber und mit welchen Ergebnissen konferiert wurde.
  2. mit den Umlandgemeinden insbesondere Nohra und Kromsdorf erneut das Gespräch zu suchen.

Dabei sollen Gesprächstermine so vereinbart werden, dass es den Fraktionsvorsitzenden (oder ihren Vertretungen) prinzipiell möglich ist, an den Gesprächen teilzunehmen. Gleiches sollte für die Räte der Umlandgemeinden gelten.

Begründung:
Unabhängig davon, ob eine Kreis- und Gebietsreform in Thüringen kommt, ist es sinnvoll und angezeigt, die Beziehungen zu den Umlandgemeinden zu verbessern und zu vertiefen. Die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben, Absprachen bei der Flächennutzung bis hin zu einem freiwilligen Zusammengehen sind dabei wünschenswerte und denkbare Verbesserungen des heutigen zu sehr Nebeneinanders und zu wenig Miteinanders.
Die Antragsteller wollen, dass neben den Bürgermeistern und dem Weimarer Oberbürgermeister auch weitere gewählte Vertreter der Gemeinden und der Stadt Weimar an den Gesprächen teilnehmen können, um die Vertrauensbasis zu erweitern.

DS 077/ 2015 gemeinsame Anfrage der Koalition
Umsetzung des Haushaltes 2015
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. März den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen.
Die Fraktionen der Stadtratskoalition von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und dem weimarwerk bürgerbündnis fragen dazu den Oberbürgermeister an:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Genehmigung des Haushaltes?
  • Hegt der Oberbürgermeister Zweifel an einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes – wenn ja, in welchen Punkten und warum?

 

Die Stadtratssitzung findet am Mittwoch, dem 29.04.2015 um 17:45 im großen Sitzungssaal in der Schwanseestraße 17 statt.

 

 

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