Willkommener Zahlungsaufschub durch Behörden – Ping – Pong«

Wie mir die Stadtverwaltung am 12.12.2008 mitteilte, ist die Frist zur Zahlung des Kaufpreises für das Haus der Frau von Stein am 05.12.2008 abgelaufen. Obwohl der Kaufvertrag bereits am 14.10.2008 unterzeichnet wurde und nach unseren Informationen keine Genehmigungspflicht bestand, hat die Stadt Weimar trotzdem am 16.10.2008 beim LVA um Genehmigung gebeten. Erst am 03.November 2008 hat das LVA die Stadt wegen der Zweifel an der Bonität des Käufers zu einer Stellungnahme aufgefordert, die dann am 07.11.2008 dort eingegangen ist. Letztlich hat das LVA den Vertrag genehmigt, der Posteingang im OB-Büro war der 13.11.2008. Nach Beendigung dieses »Behörden – Ping – Pong« sind weitere acht Tage verstrichen bis der Notar die Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises feststellte, dies dem Käufer mitteilte und somit die Frist zur Zahlung des Kaufpreises begann. Bis heute ist die Zahlung offenbar nicht erfolgt. Wie mir jetzt mitgeteilt wurde, hat die Stadt mit Schreiben vom 09.12.2008 dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gestellt, die am 23.12.2008 endet. Sollte bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt sein, verlangen wir, dass unbedingt und unwiderruflich die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages zu betreiben ist.
Vor dem Hintergrund offensichtlicher Zahlungsschwierigkeiten und weiterer erheblicher Auflagen – in zwei Bauabschnitten müssen 1.050.000,00 EUR und zusätzlich 375.000,00 EUR investiert werden – ist es ohnehin mehr als zweifelhaft, ob der Käufer alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllen kann, selbst wenn der Kaufpreis noch vor Weihnachten gezahlt wird.
Denn: Wer Schwierigkeiten hat, selbst die kleinste Hürde zu überspringen, wird an grossen Hindernissen mit Sicherheit scheitern.

Weimar, den 16.12.2008

Norbert Schremb
Fraktionsvorsitzender
weimarwerk bürgerbündnis

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